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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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26. Oktober 2020: Von Wolfgang Schütz an Tobias Schnell

in dem Fall hier handelt es sich um eine Ruschmeyer mit einem "Gemischtwarenladen" bzgl. der Avionik . Mir braucht kein "Einweiser" Unterricht i.S. Avionik und Co zu geben. Interessant ist aber die Aussage - die sicher von dem Eigner stammt - der ja die Einweisung an einen Dritten weiter reicht: Hier kommt der Hinweis,dass die Versicherung einen umfangreichen Theorie-und Praxistest verlangt, der mindestens eine Flugstunde dauern muss.. und noch der Hinweis des "Einweisers" ..auch hat die Maschine ein Avydine-Glascockpit, welches nicht ohne ist... Meine Frage heißt schlicht: Gibt es Versicherer die so etwas verlangen? Oder gar eine LBA-Vorschrift? Hier noch meine private Meinung zu dem Thema: Ich finde es nervend, wenn immer wieder die "Basics" in Form von "airwork" verlangt werden. Und, wenn ich mir so die Berichte über Unfälle bei einer "Einweisung" anschaue hier mal als Bsp. die Unfälle mit einem Flieger wie der SR22 (die ich auch fliege mit Avydine-Ausstattung) , dann staune ich immer wieder, wie leichtfertig hier z.T. gehandelt wird und das meist auch noch in Bodennähe bzw. in der Platzrunde.

Gruß, Wolfgang

26. Oktober 2020: Von Bernhard Tenzler an Wolfgang Schütz

das, was Du schilderst ist zumindest ungewöhnlich. Um welche Versicherung handelt es sich denn? Bei den "üblichen Verdächtigen" habe ich das so noch nicht erlebt- eher das Gegenteil, dass es zum Bsp. für eine P28R nur auf die Zeit in einer P28 ankam, egal ob R oder A .

26. Oktober 2020: Von Tobias Schnell an Wolfgang Schütz Bewertung: +2.00 [2]

Also ich kenne solche Versicherungsauflagen für SEPs in Europa nicht (was natürlich nicht heißt, dass es das nicht geben kann). Wenn Du da Zweifel hast, kannst Du natürlich mal danach fragen, aber vermutlich ist es dann einfacher und zielführender, den Checkout eben so zu machen, wie der Eigner das möchte. Darauf wird es am Ende sowieso herauslaufen, wenn Du den Flieger chartern möchtest.
Das LBA erlässt übrigens keine Vorschriften. Was gesetzlich gefordert ist, steht in Part-FCL und in meinem Beitrag weiter oben.

Einen Checkout von einer Stunde auf einem eher weniger gängigen Muster wie einer R90 finde ich übrigens nicht völlig übertrieben. Hat sie denn jetzt ein "Avidyne-Glascockpit" (welches?) oder einen "Gemischtwarenladen"? Und auch ich würde hier mit dem Bewerber ein Programm analog z.B. der Verlängerung einer Klassenberechtigung fliegen. Das sind ja alles Dinge, die Dir aus Deinen jährlichen Checkflügen bekannt sein sollten, und diese Items kann man in deutlich weniger als einer Stunde abhandeln.

Fazit: Fliege eine Stunde mit dem Checker, zeige ihm, dass Du weißt was Du tust, fülle den Theoriebogen aus (wenn es einen gibt) und freue Dich an dem schönen Flieger...

26. Oktober 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Wolfgang Schütz Bewertung: +6.00 [6]

Was ist eigentlich so schlimm daran, sich eine Stunde mit einem anderen Piloten in ein Flugzeug zu setzen, das man selbst noch nie geflogen ist? Auch wenn dieser teilweise Dinge wiederholt, die man schon kennt?

26. Oktober 2020: Von Hubert Eckl an Mich.ael Brün.ing

Da wäre per se gar nix schlimm, im Gegenteil. Ärgerlich ist aber, wenn Du einen geübten Fliegerkameraden hast, dem Du Dein Flugzeug anvertrauen würdest und die Versicherung verlangt von Dir, daß eben dieser Freund z.B. 250h Spornrad nachweisen musst...


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