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Ich bin auf der Suche nach persönlichen Erfahrungsberichten mit den nationalen Luftfahrtbehörden in "EASA Land". Konkret soll ein Flieger rechtzeitig vor dem Brexit von G-reg auf ein anderes EASA Kennzeichen umgemeldet werden. In welchem EASA Land sind eure Flieger registriert und wie gut ("kundenfreundlich") ist die Behörde? Vielen Dank!
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Ich denke D-reg ist mit Abstand die beste Registrierung. Der Grund liegt in den flexiblen Wartungsvorschriften, die im Wesentlichen FAA Part 91 entsprechen. Wenn man der deutschen Sprache mächtig ist, macht es die Sache noch einfacher.
Alle anderen EASA-Behörden sind strikter was Wartungsfreiheiten angeht. Wartung ist das was Flugzeuge teuer macht. Im Wiederverkauf ist D-reg auch am besten, da praktisch überall bekannt.
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Das habe ich gerade hinter mir, von G-Reg nach D-Reg. Die LBA-Mitarbeiter, mit denen ich zu tun hatte, waren hilfsbereit und freundlich. Die brit. CAA sowieso.
Wenn Du Fragen hast, einfach PM. Zwei Forumsmitglieder hatten mir den Weg geebnet, da fühle ich mich jetzt verpflichtet das weiterzugeben. Gerne können wir uns auch treffen, ich brauch Gründe zum Fliegen ;-)
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... und D-REG ist offen für EU-Bürger, während andere Länder teilweise einen "Bezug" zum Land fordern.
Heißt: Ein Käufer kann die Registrierung behalten, auch wenn er nicht ohnehin aus Deutschland kommt.
Roland schwärmt regelmäßig von NL für Experimentals, aber das ist ja eine Spezialecke.
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CH gehört zu dem Verein dann wohl nicht dazu. Als Deutscher in der Schweiz lebend eine Maschine hier D-Reg zu betreiben wohl aussichtslos? Auch wenn die Kiste verzollt wird, etc..
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Ich würde eine OE Registrierung in Betracht ziehen. Die Austrocontrol betrachtet Luftfahrzeughalter als Kunden und nicht als Bittsteller. Zur Einführung des EASA Part ML hatte Austrocontrol z.B. ein Seminar für Halter geplant, das wegen Corona leider verschoben werden musste. Vom LBA ist mir nichts derartiges bekannt. Laufzeitverlängerungen von Komponenten werden von Austrocontrol auf Anfrage pragmatisch genehmigt. Ein kompetenter Ansprechpartner ist bei Fragen oder Problemen immer telefonisch erreichbar. Die Austrocontrol veranstaltet u.a. jährlich an verschiedenen Orten sogenannte Roadshows, bei denen sie über Änderungen der Regularien sowohl für Piloten als auch für Halter informiert.
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Danke. Nachfrage: Sollten die Wartungsvorschriften seit 24.03. mit Part-ML nicht endlich EU einheitlich sein und jegliches "gold plating" der nationalen Behörden verhindern?
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Das ist ein wichtiger Punkt, danke! Wohnsitz sollte keine Voraussetzung sein.
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Bist Du sicher? D reg in CH wenn dort verzollt geht nicht? Schwer vorstellbar.
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Vielen Dank, gut zu wissen!
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Danke. Nachfrage: Sollten die Wartungsvorschriften seit 24.03. mit Part-ML nicht endlich EU einheitlich sein und jegliches "gold plating" der nationalen Behörden verhindern?
Nein, leider nicht. Es besteht immer noch ein großes Ermessen, was vertretbar ist und wie ein Weiterbetrieb von Komponenten sichergestellt werden kann. Entscheiden tut es letztlich der Prüfer und der wird von der Luftfahrtbehörde gesteuert. Einem britischen Prüfer wirst Du niemals beibringen können, dass ein Propeller nach 6 Jahren nicht plötzlich zu Staub verfällt, wenn er nicht überholt wird.
Im D-reg Umfeld ist das "mindset" vorhanden, dass alles verlängert werden kann. Dazu sind mit Part ML die größten Hürden weg.
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Danke Achim. Aber wie konkret kann eine Behörde rechtlich jemanden zwingen ein nach Part-ML gewartetes Flugzeug mit Halter-IHP nach N Stunden den Prop zu tauschen? Die Behörde sieht das IHP ja gar nicht mehr, oder?
Oder erfinden die 145/66 Freigabe-Instanzen solche Dinge?
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Hat noch wer von euch Erfahrungen außer D/OE reg?
Malta (9H-) soll sehr gut sein?!
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Ich habe auf Basis der Ratschläge des Forums mein Flugzeug von F auf D umregistriert, um zu vermeiden, dass ich einen wunderbar laufenden Lycoming IO-360 nächstes Jahr überholen lassen muss, nur weil er 12 Jahre als wird.
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Guernsey 2-REG hat den Vorteil, dass man nach FAA Part 91 warten kann und mit EASA Lizenz fliegen.
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Ich weiß nicht,ob es noch aktuell ist, aber in 2014 war für die 2-Reg der Abschluss zumindestens eines CAMO-Vertrages mit einem dort ansässigen Unternehmen erorderlich.
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