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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
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EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. Mai 2020: Von Achim H. an Patrick Lean Hard

Ich denke D-reg ist mit Abstand die beste Registrierung. Der Grund liegt in den flexiblen Wartungsvorschriften, die im Wesentlichen FAA Part 91 entsprechen. Wenn man der deutschen Sprache mächtig ist, macht es die Sache noch einfacher.

Alle anderen EASA-Behörden sind strikter was Wartungsfreiheiten angeht. Wartung ist das was Flugzeuge teuer macht. Im Wiederverkauf ist D-reg auch am besten, da praktisch überall bekannt.

25. Mai 2020: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Achim H.

... und D-REG ist offen für EU-Bürger, während andere Länder teilweise einen "Bezug" zum Land fordern.

Heißt: Ein Käufer kann die Registrierung behalten, auch wenn er nicht ohnehin aus Deutschland kommt.

Roland schwärmt regelmäßig von NL für Experimentals, aber das ist ja eine Spezialecke.

CH gehört zu dem Verein dann wohl nicht dazu. Als Deutscher in der Schweiz lebend eine Maschine hier D-Reg zu betreiben wohl aussichtslos? Auch wenn die Kiste verzollt wird, etc..

26. Mai 2020: Von Patrick Lean Hard an Achim H.

Danke. Nachfrage: Sollten die Wartungsvorschriften seit 24.03. mit Part-ML nicht endlich EU einheitlich sein und jegliches "gold plating" der nationalen Behörden verhindern?

Das ist ein wichtiger Punkt, danke! Wohnsitz sollte keine Voraussetzung sein.

26. Mai 2020: Von Patrick Lean Hard an Marcel Hofmann

Bist Du sicher? D reg in CH wenn dort verzollt geht nicht? Schwer vorstellbar.

26. Mai 2020: Von Achim H. an Patrick Lean Hard Bewertung: +1.00 [1]

Danke. Nachfrage: Sollten die Wartungsvorschriften seit 24.03. mit Part-ML nicht endlich EU einheitlich sein und jegliches "gold plating" der nationalen Behörden verhindern?

Nein, leider nicht. Es besteht immer noch ein großes Ermessen, was vertretbar ist und wie ein Weiterbetrieb von Komponenten sichergestellt werden kann. Entscheiden tut es letztlich der Prüfer und der wird von der Luftfahrtbehörde gesteuert. Einem britischen Prüfer wirst Du niemals beibringen können, dass ein Propeller nach 6 Jahren nicht plötzlich zu Staub verfällt, wenn er nicht überholt wird.

Im D-reg Umfeld ist das "mindset" vorhanden, dass alles verlängert werden kann. Dazu sind mit Part ML die größten Hürden weg.

26. Mai 2020: Von Patrick Lean Hard an Achim H.

Danke Achim. Aber wie konkret kann eine Behörde rechtlich jemanden zwingen ein nach Part-ML gewartetes Flugzeug mit Halter-IHP nach N Stunden den Prop zu tauschen? Die Behörde sieht das IHP ja gar nicht mehr, oder?

Oder erfinden die 145/66 Freigabe-Instanzen solche Dinge?


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