Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Flugzeugbau | Grenzwerte Lärmkategorie A-C  
1. März 2020: Von Maik Toth 

Hallo zuammen,

ich hoffe die Schwarmintelligenz kann hier Licht ins Dunkle bringen.

Wo sind die Grenzwerte der Lärmkategorien (nur Propellergetriebene Flugzeuge und Motorsegler mit einem Baujahr ab 2000 MTOW 1150kg ) für:

  • Lärmkategorie A (erhöhter Schallschutz)
  • Lärmkategorie B (besonderer Schallschutz)
  • Lärmkategorie C

definiert?

Schlußendlich bin ichbeim LBA auf einem Dokument gelandet, wo die Formeln aus ICAO Annex 16 Chapter 6 & 10 herangezogen werden.

L(tief)grenz = 68 + (M-500) 0.017 (dB(A))
M = höchstzulässige Startmasse in kg.

Für mein Verständnis wird über die Formel der Lärmgrenzwert dB(A) berechnet. Von diesem ausgehen , reduziert um 7 dB(A) entspricht "erhöhtem Schallschutz". Steht in meinem Lärmschutzzeignis ein Wert größer dem reduzierten Lärmgrenzwert fällt das Flugzeug zumindest mal nicht unter Kategorie A.

Beispielflugzeug DA40D MTOW 1150 / 73dB(A)

Berechneter Lärmgrenzwert dB(A) 79.05

Erhöhte Schallschutzanforderung sind gegeben unterhalb von: in dB(A) 72.05

In welche Kategorie fällt das Beispielflugzeug nun - B oder C?

Über sachdienliche Hinweise würde ich mich freuen.

Schönen Sonntag

Maik

1. März 2020: Von Philipp Tiemann an Maik Toth Bewertung: +1.00 [1]

Es gibt gesetzlich keine Lärmkategorien wie A, B und C. Das sind Einstufungen, die Flugplätze und Flughäfen in ihren Gebührenordnungen machen. Und fast jeder Platz kocht da sein eigenes Süppchen. Man kann das also nicht pauschal beantworten, sondern muss sagen, um welchen Platz es sich handelt, und dann genauestens deren Gebührenordnungen lesen. Dann muss man man genau sehen, was der tatsächliche dokumentierte Lärmwert ist und nach welchem Standard der gemessen wurde und es übereinander legen.

Gesetztlich gibt es in Deutschland nur "hat kein Lärmzeugnis, "hat Lärmzeugnis" und "enspricht den Anforderungen des erhöhten Schallschutzes". Das steht alles in der Lärmschutzlandplatzverordnung. Da geht es aber im Prinzip zunächst nur um Betriebseinschränkungen und noch gar nicht mal um Landegebühren.

1. März 2020: Von Maik Toth an Philipp Tiemann

Hallo Philipp,

am Beispiel von Mannheim

Als Nachweis für die Erfüllung der Lärmkategorie des Luftfahrzeuges gelten:

  • - die Bestätigungen und Eintragungen in Lärmzeugnissen nach NfL II-3/90 ausgestellt durch eine Zulassungsbehörde, oder

  • - die Vorlage entsprechender Herstellerangaben oder vergleichbarer Unterlagen und Urkun- den einer Zulassungsbehörde, die im Einzelfall die Erfüllung der Voraussetzungen belegen.

Danach geht es schon los mit den Kategorien. Das ist leider kein Einzelbeispiel.

Am besten man geht für die Kalkulationen wirklich immer von "schlechteste" aus, dann wird man zumindest nicht überrascht.

Schöne Grüße

Maik

1. März 2020: Von Philipp Tiemann an Maik Toth Bewertung: +1.00 [1]

Du musst in den Anhang des Gebührenordnung schauen. Dort steht es. Im Fall Mannheim recht einfach:

A = Erhöhter Lärmschutz im Sinne der Landeplatzlärmschutzverordnung

B = erfüllt die deutschen Lärmgrenzwerte

C = erfüllt diese nicht.

1. März 2020: Von Maik Toth an Philipp Tiemann

Oh Mann! Manchmal kann es so einfach sein�� Danke Philipp! Dann wühle ich mal durch die restlichen Plätze.

Schönen Sonntag!

Maik


5 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang