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1. März 2020: Von Maik Toth an Philipp Tiemann

Hallo Philipp,

am Beispiel von Mannheim

Als Nachweis für die Erfüllung der Lärmkategorie des Luftfahrzeuges gelten:

  • - die Bestätigungen und Eintragungen in Lärmzeugnissen nach NfL II-3/90 ausgestellt durch eine Zulassungsbehörde, oder

  • - die Vorlage entsprechender Herstellerangaben oder vergleichbarer Unterlagen und Urkun- den einer Zulassungsbehörde, die im Einzelfall die Erfüllung der Voraussetzungen belegen.

Danach geht es schon los mit den Kategorien. Das ist leider kein Einzelbeispiel.

Am besten man geht für die Kalkulationen wirklich immer von "schlechteste" aus, dann wird man zumindest nicht überrascht.

Schöne Grüße

Maik

1. März 2020: Von Philipp Tiemann an Maik Toth Bewertung: +1.00 [1]

Du musst in den Anhang des Gebührenordnung schauen. Dort steht es. Im Fall Mannheim recht einfach:

A = Erhöhter Lärmschutz im Sinne der Landeplatzlärmschutzverordnung

B = erfüllt die deutschen Lärmgrenzwerte

C = erfüllt diese nicht.

1. März 2020: Von Maik Toth an Philipp Tiemann

Oh Mann! Manchmal kann es so einfach sein�� Danke Philipp! Dann wühle ich mal durch die restlichen Plätze.

Schönen Sonntag!

Maik


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