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Luftrecht und Behörden | Flug von Sonderlandeplatz nach EU-non-Schengen?  
3. Dezember 2019: Von Chris _____ 

Hallo zusammen,

für einen Flug in ein anderes EU- aber non-Schengen-Land (zB Kroatien) muss man beim Ausflug aus dem Schengen-Bereich bekanntlich durch eine Passkontrolle gehen. Und bei der Einreise ebenso.

Wenn man also an einem kleinen Sonderlandeplatz basiert ist, dann macht man das üblicherweise, indem man eine Zwischenlandung bei einem Platz einlegt, bei dem man dann die Bundespolizei trifft - oder der dortige Flugleiter/BfL das für einen irgendwie arrangiert. Beispielsweise Straubing macht sowas (da macht es der Flugleiter selbst). Oder Portoroz (da sitzt ein Polizist in einer Kabine und macht das).

1. Kann jemand erklären, WAS genau dabei eigentlich gemacht wird?

2. Und wenn das ein Flugleiter tun darf, kann man es ggf. auch selbst tun? Bspw. auf dem Weg zum Startplatz bei der Bundespolizei reinschneien, das entsprechende Formular vorausgefüllt mit Pässen hinlegen und dann ohne Zwischenlandung aus Schengen raus? Geht das? Hat das ein Forist schon mal erfolgreich gemacht?

3. Wenn Frage 2 positiv: wie sieht es mit der Rückkehr aus?

Wohlgemerkt: es geht NICHT um Zollabfertigung.

Danke für sachdienliche Hinweise :-)

C

PS. Ich würde ja einfach beim lokalen Revier der Bundespolizei nachfragen - wir haben eines am Bahnhof. Es wird aber meine Erfolgschancen sicher deutlich erhöhen, wenn ich etwas besser weiß, wonach ich eigentlich fragen muss.

3. Dezember 2019: Von Mark Juhrig an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Moin moin,

ich fange mal von hinten an:

3. Wenn Frage 2 positiv: wie sieht es mit der Rückkehr aus?

Ähnlicher Fall: Ich bin mal aus der Schweiz nach Aschaffenburg gefolgen (Zollkontrolle erforderlich). Dort hat mich dann die Polizei empfangen. Ich vermute das wäre bei einer Einreise aus England (Non-Schengen) genauso abgelaufen.

1. Kann jemand erklären, WAS genau dabei eigentlich gemacht wird?

Die Grenzkontrolle = Ausweis bzw. Passkontrolle, sonst nix. Das Ganze wurde auch in keinster Weise dokumentiert. Steht möglicherweis am Ende des Tages in einem Tagesbericht der Streife die vor Ort war. Ich bin auch schon in Saarbrücken und Lille aus England "eingereist". Dokumentiert wurde nichts. Ein mal bin ich aus England nach Deutschland geflogen und musste in Frankreich ungeplant mit einem technischen Problem zwischenlanden. Da habe ich mir die Dokumentenkontrolle in F bzw. D gespart und bin bis heute auf freiem Fuß ;-)

2. Und wenn das ein Flugleiter tun darf, kann man es ggf. auch selbst tun? Bspw. auf dem Weg zum Startplatz bei der Bundespolizei reinschneien, das entsprechende Formular vorausgefüllt mit Pässen hinlegen und dann ohne Zwischenlandung aus Schengen raus? Geht das? Hat das ein Forist schon mal erfolgreich gemacht?

Ich würde mal bei einem Flugplatz nachfragen, der Passkontrolle bzw. Zollkontrolle organisiert (z.B. Aschaffenburg) und fragen, mit wem sie dann sprechen.

Viel Erfolg

Mark

3. Dezember 2019: Von Markus Doerr an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Erst würde ich mal schauen, ob der Flugplatz als Grenzübergangstelle zugelassen ist.

Liste hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52017XC0201(02)&from=IT

Das macht die Sache viel einfacher, da es dort örtliche Vereinbarungen gibt.

Ich hatte mal eine Zeit eine Grenzerlaubnis, die von der Bayerischen Krimialpolizei Abt. Schleusung ausgestellt wurde. Das ist aber ein Monsterpapierkrieg.

Ansonsten muß man eine Sondererlaubnis vorher beantragen! Schriftlich. Geht, dauert ca 4 Wochen.

1. Kann jemand erklären, WAS genau dabei eigentlich gemacht wird?

Wie bei jedem Grenzübertritt aus dem nicht-Schengenraum werden die Personalien geprüft und auf vorhandene Fahndungen (europaweit) abgeglichen.

In Haßfurt wurde ein eigener Abfertigungsraum mit entsprechender IT installliert.

2. Und wenn das ein Flugleiter tun darf, kann man es ggf. auch selbst tun? Bspw. auf dem Weg zum Startplatz bei der Bundespolizei reinschneien, das entsprechende Formular vorausgefüllt mit Pässen hinlegen und dann ohne Zwischenlandung aus Schengen raus? Geht das? Hat das ein Forist schon mal erfolgreich gemacht?

Der Flugleiter ist dann Hilfpolizist der Bundespolizei und wird offiziell ernannt. Selber darf man nix tun. Auch auf dem Weg 'reinschneien' funktioniert nicht. Formular gibt es keines, es wird nur ein Vermerk im Polizeibericht gemacht. Was gelegentlich passiert, ist dass die Polizei auf die Kontrolle verzichtet, wenn alle Personen bekannt sind und der Flug regelmäßig passiert (nicht sehr oft)

3. Wenn Frage 2 positiv: wie sieht es mit der Rückkehr aus?

Gar nicht.

3. Dezember 2019: Von Guido Frey an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Es geht hier um eine sogenannte Grenzerlaubnis nach §61 Abs. 3 Bundepolizeigesetz. Ich habe mal versucht, das für mich zu beantragen. Zuständig ist die jeweilige örtliche Bundepolizeidirektion. Dort war man meinem Anliegen gegenüber durchaus aufgeschlossen, sagte mir aber gleich dazu, dass dann bei jedem Ein- oder Ausflug eine Streife kostenpflichtig (min. 100 EUR zzgl. eventueller Wochenendzuschlägen) zum Flugplatz herauskäme. Das war mir angesichts eines nahe gelegenen Verkehrsflughafens mit 24h Bundespolizei- und Zollbesetzung zuviel Aufwand...

3. Dezember 2019: Von Chris _____ an Guido Frey

Danke für die Antworten. Damit hat sich das wohl bereits erledigt :-(

3. Dezember 2019: Von Markus Doerr an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Ich hab nix bezahlen müssen. Polizeileistungen sind frei. Nur der Zoll darf kassieren und das tut er nicht zu knapp.

3. Dezember 2019: Von Guido Frey an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

So ganz so schnell würde ich die Flinte nicht ins Korn werfen. Fragen kostet (meist) nichts... Es scheint mir da sehr auf die örtlichen Gegebenheiten anzukommen. Ich würde da einfach mal bei der zuständigen Bundespolizeidirektion anrufen und mich durchfragen. Vielleicht lassen die sich auch auf eine Abmeldung am lokalen Bahnhof mit Bestätigung der Ausreise durch den Flugkeiter o. ä. ein.

3. Dezember 2019: Von Wolff E. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Komm doch einfach auf dem Weg von dir in EDFC vorbei und tanke. Unser Sprit ist recht preiswert (ca 2.30). Wir machen dann die Aus/Einreiseformalitäten. Aber bitte vorher 1-2 Stunden Bescheid geben.

3. Dezember 2019: Von Chris _____ an Wolff E.

Stimmt, EDFC hat auch ein schönes Cafe...

Ich hatte halt gedacht, ich könnte quasi am Tag des Abflugs mal eben zur Bundespolizei und das machen, was ansonsten in Straubing der Flugleiter macht: Pässe vorlegen. Und beim Rückflug so ähnlich.

Ich ruf mal da an und frage...

---

jetzt hab ich angerufen. Der Beamte war sehr entspannt und meinte, für die AUSreise könnte ich es genau so machen: einfach vor dem Flug bei seiner Dienststelle am Bahnhof vorbeischauen, Passkontrolle, dann zum Flugplatz fahren und direkt ins Non-Schengen (aber EU, also kein Zoll!) fliegen. Für den Rückflug war er sich nicht so sicher, meinte aber, warum eigentlich nicht.

Ich probier das beim nächsten Mal aus.

3. Dezember 2019: Von ch ess an Chris _____

Falls passend von Strecke und Bahnlaenge, waere auf dem Weg nach Kroatien auch LOLS eine preiswerte Landung mit preiswerterem Avgas.

Bei Abflug email/Anruf und oft kommt keiner...

3. Dezember 2019: Von Sebastian G____ an Chris _____

Für den Rückflug war er sich nicht so sicher, meinte aber, warum eigentlich nicht.

Naja eigentlich soll ja jemand prüfen wer da so ins Flugzeug steigt. Wenn das nicht räumlich irgendwie beim Flugplatz passiert, wäre die ganze Prozedur doch schon im Ansatz Quatsch.

3. Dezember 2019: Von Chris _____ an Sebastian G____ Bewertung: +1.00 [1]

Die Möglichkeit besteht ja. Wie oft sie wahrgenommen wird, ist Sache der Bundespolizei. Deren Kopf muss ich mir nicht zerbrechen. Und der Sinn und Unsinn von Vorschriften leuchtet oft nicht ein. Vieles ist historisch gewachsen und heute sowieso obsolet, wird aber weiter gelebt.

3. Dezember 2019: Von Achim H. an Sebastian G____ Bewertung: +1.00 [1]

Die Bundespolizei ist nicht verpflichtet, jeden Passagier immer zu prüfen. Nur muss sich jeder zur Prüfung bereitstellen. Genauso wie der Zoll.

In meiner Praxis (EDDS) kommt die Bundespolizei immer, fragt aber nur ob das alle seien und schaut nicht in den Flieger. Der Zoll kam nur ein einziges Mal und das war um eine neue Kollegin zu schulen. Die Prüfung beschränkte sich auf "haben Sie etwas zu verzollen?".

PS: Ist das nur in Stuttgart so oder heuern die hübschesten Frauen heutzutage grundsätzlich bei der Bundespolizei an?

3. Dezember 2019: Von Markus Doerr an Chris _____

Wie oft sie wahrgenommen wird, ist Sache der Bundespolizei.

Dem ist nicht so. Es gibt klare Rechtspositioben. Das ist Grenzsicherung des Schengen-Raums und damit eine wichtige hoheitliche Aufgabe.

3. Dezember 2019: Von Guido Frey an Sebastian G____

Das kann aber auch gesplittet werden: Die BuPo prüft, ob jemand zur Fahndung ausgeschrieben ist. Der Flugleiter am Platz prüft anschließend, ob die bei der BuPo angemeldeten Personen in das Flugzeug einsteigen oder diesem enststeigen. Daher kommt an vielen kleinen Plätzen das Erfordernis der zeitgerechten Anmeldung bei der BuPo mit Namen und Ausweisnummern. Analog kann jede Bundespolizeidirektion auch eine entsprechende Grenzerlaubnis für jeden beliebigen Platz in ihrem Zuständigkeitsbereich erteilen, sofern sie es denn wollen...

3. Dezember 2019: Von Markus Doerr an Guido Frey

Analog kann jede Bundespolizeidirektion auch eine entsprechende Grenzerlaubnis für jeden beliebigen Platz in ihrem Zuständigkeitsbereich erteilen,

Das kann sie nicht. Z.B. gibt es in Bayern das Bayerisches Landeskriminalamt Sachgebiet 533 - Schleusung/Ausländerrecht, die dafür zuständig sind. Polizei ist erst mal Länderrecht.

3. Dezember 2019: Von Chris _____ an Markus Doerr

Wieso soll die Bundespolizei Ländersache sein? Ist die nicht einfach der frühere Bundesgrenzschutz? Und Passkontrollen gehören doch zu deren ureigensten Aufgaben oder?

Naja, ich probiere es dann einfach mal aus.

Dummerweise liegt meine Basis knapp hinter der Grenze zu Bayern.

3. Dezember 2019: Von Guido Frey an Markus Doerr

Ich bin da nicht wirklich firm im deutschen Verwaltungsrecht, aber m. E. nach ist Grenzsicherung primär Bundesaufgabe. Diese kann mit Einverständnis des Bundes auch durch Länder mit eigenen Kräften wahrgenommen werden, auf was auch in §61 Abs. 4 BuPolG verwiesen wird. Demnach kann auch eine Grenzerlaubnis im Sinne des Abs. 3 (über die wir hier reden) durch eine mit dem Grenzdienst betraute Landesbehörde ausgestellt werden. Das schließt jedoch m. E. nach rein rechtlich eine Erlaubniserteilung durch die zuständige Bundepolizeidirektion nicht explizit aus. Ob die BuPo jedoch gegen oder über ihre Kollegen aus dem Land hinweg entscheidet, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich vermute aber mal schwer, dass in Gebieten, die an die Länderkräfte delegiert sind, die Bundespolizei direkt an die dortige Behörde verweisen wird (reine Spekulation).

4. Dezember 2019: Von Karl-Heinz Then an Chris _____

Ich dachte Deine Basis ist EDFD. Das war bisher noch in Bayern und nicht knapp hinter der Grenze zu Bayern.

4. Dezember 2019: Von Chris _____ an Karl-Heinz Then

Wenn man von Hessen aus guckt, liegt EDFD knapp hinter der (hessischen) Grenze zu Bayern und damit in Bayern.

4. Dezember 2019: Von Markus Doerr an Chris _____

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