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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. Dezember 2019: Von Chris _____ an Wolff E.

Stimmt, EDFC hat auch ein schönes Cafe...

Ich hatte halt gedacht, ich könnte quasi am Tag des Abflugs mal eben zur Bundespolizei und das machen, was ansonsten in Straubing der Flugleiter macht: Pässe vorlegen. Und beim Rückflug so ähnlich.

Ich ruf mal da an und frage...

---

jetzt hab ich angerufen. Der Beamte war sehr entspannt und meinte, für die AUSreise könnte ich es genau so machen: einfach vor dem Flug bei seiner Dienststelle am Bahnhof vorbeischauen, Passkontrolle, dann zum Flugplatz fahren und direkt ins Non-Schengen (aber EU, also kein Zoll!) fliegen. Für den Rückflug war er sich nicht so sicher, meinte aber, warum eigentlich nicht.

Ich probier das beim nächsten Mal aus.

3. Dezember 2019: Von ch ess an Chris _____

Falls passend von Strecke und Bahnlaenge, waere auf dem Weg nach Kroatien auch LOLS eine preiswerte Landung mit preiswerterem Avgas.

Bei Abflug email/Anruf und oft kommt keiner...

3. Dezember 2019: Von Sebastian G____ an Chris _____

Für den Rückflug war er sich nicht so sicher, meinte aber, warum eigentlich nicht.

Naja eigentlich soll ja jemand prüfen wer da so ins Flugzeug steigt. Wenn das nicht räumlich irgendwie beim Flugplatz passiert, wäre die ganze Prozedur doch schon im Ansatz Quatsch.

3. Dezember 2019: Von Chris _____ an Sebastian G____ Bewertung: +1.00 [1]

Die Möglichkeit besteht ja. Wie oft sie wahrgenommen wird, ist Sache der Bundespolizei. Deren Kopf muss ich mir nicht zerbrechen. Und der Sinn und Unsinn von Vorschriften leuchtet oft nicht ein. Vieles ist historisch gewachsen und heute sowieso obsolet, wird aber weiter gelebt.

3. Dezember 2019: Von Achim H. an Sebastian G____ Bewertung: +1.00 [1]

Die Bundespolizei ist nicht verpflichtet, jeden Passagier immer zu prüfen. Nur muss sich jeder zur Prüfung bereitstellen. Genauso wie der Zoll.

In meiner Praxis (EDDS) kommt die Bundespolizei immer, fragt aber nur ob das alle seien und schaut nicht in den Flieger. Der Zoll kam nur ein einziges Mal und das war um eine neue Kollegin zu schulen. Die Prüfung beschränkte sich auf "haben Sie etwas zu verzollen?".

PS: Ist das nur in Stuttgart so oder heuern die hübschesten Frauen heutzutage grundsätzlich bei der Bundespolizei an?

3. Dezember 2019: Von Markus Doerr an Chris _____

Wie oft sie wahrgenommen wird, ist Sache der Bundespolizei.

Dem ist nicht so. Es gibt klare Rechtspositioben. Das ist Grenzsicherung des Schengen-Raums und damit eine wichtige hoheitliche Aufgabe.

3. Dezember 2019: Von Guido Frey an Sebastian G____

Das kann aber auch gesplittet werden: Die BuPo prüft, ob jemand zur Fahndung ausgeschrieben ist. Der Flugleiter am Platz prüft anschließend, ob die bei der BuPo angemeldeten Personen in das Flugzeug einsteigen oder diesem enststeigen. Daher kommt an vielen kleinen Plätzen das Erfordernis der zeitgerechten Anmeldung bei der BuPo mit Namen und Ausweisnummern. Analog kann jede Bundespolizeidirektion auch eine entsprechende Grenzerlaubnis für jeden beliebigen Platz in ihrem Zuständigkeitsbereich erteilen, sofern sie es denn wollen...

3. Dezember 2019: Von Markus Doerr an Guido Frey

Analog kann jede Bundespolizeidirektion auch eine entsprechende Grenzerlaubnis für jeden beliebigen Platz in ihrem Zuständigkeitsbereich erteilen,

Das kann sie nicht. Z.B. gibt es in Bayern das Bayerisches Landeskriminalamt Sachgebiet 533 - Schleusung/Ausländerrecht, die dafür zuständig sind. Polizei ist erst mal Länderrecht.

3. Dezember 2019: Von Chris _____ an Markus Doerr

Wieso soll die Bundespolizei Ländersache sein? Ist die nicht einfach der frühere Bundesgrenzschutz? Und Passkontrollen gehören doch zu deren ureigensten Aufgaben oder?

Naja, ich probiere es dann einfach mal aus.

Dummerweise liegt meine Basis knapp hinter der Grenze zu Bayern.

3. Dezember 2019: Von Guido Frey an Markus Doerr

Ich bin da nicht wirklich firm im deutschen Verwaltungsrecht, aber m. E. nach ist Grenzsicherung primär Bundesaufgabe. Diese kann mit Einverständnis des Bundes auch durch Länder mit eigenen Kräften wahrgenommen werden, auf was auch in §61 Abs. 4 BuPolG verwiesen wird. Demnach kann auch eine Grenzerlaubnis im Sinne des Abs. 3 (über die wir hier reden) durch eine mit dem Grenzdienst betraute Landesbehörde ausgestellt werden. Das schließt jedoch m. E. nach rein rechtlich eine Erlaubniserteilung durch die zuständige Bundepolizeidirektion nicht explizit aus. Ob die BuPo jedoch gegen oder über ihre Kollegen aus dem Land hinweg entscheidet, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich vermute aber mal schwer, dass in Gebieten, die an die Länderkräfte delegiert sind, die Bundespolizei direkt an die dortige Behörde verweisen wird (reine Spekulation).

4. Dezember 2019: Von Karl-Heinz Then an Chris _____

Ich dachte Deine Basis ist EDFD. Das war bisher noch in Bayern und nicht knapp hinter der Grenze zu Bayern.

4. Dezember 2019: Von Chris _____ an Karl-Heinz Then

Wenn man von Hessen aus guckt, liegt EDFD knapp hinter der (hessischen) Grenze zu Bayern und damit in Bayern.

4. Dezember 2019: Von Markus Doerr an Chris _____

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