Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. März
Wartung: PT6-Probleme
Erinnerungen an das Reno Air-Race
Aktuelle Neuerungen für die GA in Europa
Rigging: Einmal geradeaus bitte!
Innsbruck bei Ostwind
Unfall: De-facto Staffelung am unkontrollierten Flugplatz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

3. Dezember 2019: Von Guido Frey an Sebastian G____

Das kann aber auch gesplittet werden: Die BuPo prüft, ob jemand zur Fahndung ausgeschrieben ist. Der Flugleiter am Platz prüft anschließend, ob die bei der BuPo angemeldeten Personen in das Flugzeug einsteigen oder diesem enststeigen. Daher kommt an vielen kleinen Plätzen das Erfordernis der zeitgerechten Anmeldung bei der BuPo mit Namen und Ausweisnummern. Analog kann jede Bundespolizeidirektion auch eine entsprechende Grenzerlaubnis für jeden beliebigen Platz in ihrem Zuständigkeitsbereich erteilen, sofern sie es denn wollen...

3. Dezember 2019: Von Markus Doerr an Guido Frey

Analog kann jede Bundespolizeidirektion auch eine entsprechende Grenzerlaubnis für jeden beliebigen Platz in ihrem Zuständigkeitsbereich erteilen,

Das kann sie nicht. Z.B. gibt es in Bayern das Bayerisches Landeskriminalamt Sachgebiet 533 - Schleusung/Ausländerrecht, die dafür zuständig sind. Polizei ist erst mal Länderrecht.

3. Dezember 2019: Von Chris _____ an Markus Doerr

Wieso soll die Bundespolizei Ländersache sein? Ist die nicht einfach der frühere Bundesgrenzschutz? Und Passkontrollen gehören doch zu deren ureigensten Aufgaben oder?

Naja, ich probiere es dann einfach mal aus.

Dummerweise liegt meine Basis knapp hinter der Grenze zu Bayern.

3. Dezember 2019: Von Guido Frey an Markus Doerr

Ich bin da nicht wirklich firm im deutschen Verwaltungsrecht, aber m. E. nach ist Grenzsicherung primär Bundesaufgabe. Diese kann mit Einverständnis des Bundes auch durch Länder mit eigenen Kräften wahrgenommen werden, auf was auch in §61 Abs. 4 BuPolG verwiesen wird. Demnach kann auch eine Grenzerlaubnis im Sinne des Abs. 3 (über die wir hier reden) durch eine mit dem Grenzdienst betraute Landesbehörde ausgestellt werden. Das schließt jedoch m. E. nach rein rechtlich eine Erlaubniserteilung durch die zuständige Bundepolizeidirektion nicht explizit aus. Ob die BuPo jedoch gegen oder über ihre Kollegen aus dem Land hinweg entscheidet, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich vermute aber mal schwer, dass in Gebieten, die an die Länderkräfte delegiert sind, die Bundespolizei direkt an die dortige Behörde verweisen wird (reine Spekulation).

4. Dezember 2019: Von Karl-Heinz Then an Chris _____

Ich dachte Deine Basis ist EDFD. Das war bisher noch in Bayern und nicht knapp hinter der Grenze zu Bayern.

4. Dezember 2019: Von Chris _____ an Karl-Heinz Then

Wenn man von Hessen aus guckt, liegt EDFD knapp hinter der (hessischen) Grenze zu Bayern und damit in Bayern.

4. Dezember 2019: Von Markus Doerr an Chris _____

7 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang