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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. Dezember 2019: Von Markus Doerr an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Erst würde ich mal schauen, ob der Flugplatz als Grenzübergangstelle zugelassen ist.

Liste hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52017XC0201(02)&from=IT

Das macht die Sache viel einfacher, da es dort örtliche Vereinbarungen gibt.

Ich hatte mal eine Zeit eine Grenzerlaubnis, die von der Bayerischen Krimialpolizei Abt. Schleusung ausgestellt wurde. Das ist aber ein Monsterpapierkrieg.

Ansonsten muß man eine Sondererlaubnis vorher beantragen! Schriftlich. Geht, dauert ca 4 Wochen.

1. Kann jemand erklären, WAS genau dabei eigentlich gemacht wird?

Wie bei jedem Grenzübertritt aus dem nicht-Schengenraum werden die Personalien geprüft und auf vorhandene Fahndungen (europaweit) abgeglichen.

In Haßfurt wurde ein eigener Abfertigungsraum mit entsprechender IT installliert.

2. Und wenn das ein Flugleiter tun darf, kann man es ggf. auch selbst tun? Bspw. auf dem Weg zum Startplatz bei der Bundespolizei reinschneien, das entsprechende Formular vorausgefüllt mit Pässen hinlegen und dann ohne Zwischenlandung aus Schengen raus? Geht das? Hat das ein Forist schon mal erfolgreich gemacht?

Der Flugleiter ist dann Hilfpolizist der Bundespolizei und wird offiziell ernannt. Selber darf man nix tun. Auch auf dem Weg 'reinschneien' funktioniert nicht. Formular gibt es keines, es wird nur ein Vermerk im Polizeibericht gemacht. Was gelegentlich passiert, ist dass die Polizei auf die Kontrolle verzichtet, wenn alle Personen bekannt sind und der Flug regelmäßig passiert (nicht sehr oft)

3. Wenn Frage 2 positiv: wie sieht es mit der Rückkehr aus?

Gar nicht.


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