Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Luftrecht und Behörden | PPL im nicht-EASA-Ausland verlängern  
22. Oktober 2019: Von Jens Schuhmann 

Moin zusammen,

wurde gerade folgendes gefragt, wusste keine kompetente Antwort, aber vielleicht wurde ja jemand hier schon mal mit dem Problem konfrontiert:

Wie kann man bei einem längerfristigen nicht-EASA-Auslandsaufenthalt (in diesem Fall: USA) am unkomliziertesten seine Klassenberechtigung SEP verlängern? Die einfachste Variante wäre ja die Konstellation EASA-FI(A) mit N-reg A/C. Da bezweifle ich aber, dass dies zulässig ist.

Danke & viele Grüße

J

22. Oktober 2019: Von Sven Walter an Jens Schuhmann Bewertung: +1.00 [1]

Wenn es die CAA zulässt (CAA? LBA? BAZL? ...) wäre einer hier mit Handverlängerung wohl das einfachste. Gibt ja EASA-Schulen in den Staaten. Welche Ecke denn? In Ft. Pierce ist FlyEFT, aber gibt einige mehr...?

22. Oktober 2019: Von Jens Schuhmann an Sven Walter

Moin Sven,

wäre Arizona. Da deutscher PPL, läge das in der Zuständigkeit einer Landesbehörde (weiß jetzt nicht bei welcher). Ggf. müsste man da mal nachfragen. Schätze aber grundsätzlich mal, dass es generell nicht zulässig ist, als EASA FI(A) (aber als nicht-FAA CFI) irgendwas auf dem rechten Sitz zu machen. Aber der Tipp mit der Suche nach einer EASA-Schule in den USA ist ja auch schon mal ganz gut, das wäre dann ja auch eine Lösung; in Florida gibt es ja einige afaik.

22. Oktober 2019: Von Sven Walter an Jens Schuhmann

Mal kurz aus der Hüfte geschossen - wo kein Kläger, da kein Richter (FAA-Seite), denn du machst weder Typerating, noch Erstausbildung, ME oder IR. Also schonmal ohne TSA. Weniger als 18 h/ Woche, also kein Visum vonnöten (Bylaw Secretary of State, Nr. gerade nicht zur Hand). Größeres Problem wird wahrscheinlich die FI(A)-Suche sein. Goodyear hat LH und Oxford Aviation/ CAE oder wer auch immer das gerade macht. Einfach nachfragen, ich hab da auch schon mal einen holländischen Ex-F-16-Piloten kennengelernt, der bei der LFT unterrichtete.

22. Oktober 2019: Von Tobias Schnell an Jens Schuhmann

Je nachdem wie groß der Aufwand dafür wäre, kann man sich natürlich auch überlegen, ob sich das überhaupt lohnt. Wenn der Kandidat derzeit in den USA fliegt (tut er das?), kann er nach der Rückkehr einfach zu einem FI in Europa gehen, der ihm auf Basis der fortlaufenden Flugerfahrung bestätigt, dass er trotz abgelaufenem CR keine Nachschulung benötigt. Dann einen Proficiency Check mit einem FE(A) - und fertig.

22. Oktober 2019: Von Bernhard Tenzler an Jens Schuhmann

Hängt davon ab, ob der zu überprüfende eine FAA Lizenz hat, oder nicht. Falls ja, sehe ich da kein Problem, wenn er mit einem EASA FI fliegt, da er dann aus FAA Sicht bei diesem Flug PIC ist..

22. Oktober 2019: Von Wolff E. an Jens Schuhmann

Ich mache seit Jahren (und andere vermutlich auch) meinen IR/MEP/Checkflug mit einem EASA-Checker auf einem N-reg, allerdings fliegen wir in Deutschland. Wo steht geschrieben, dass ein Checkflug in einem EASA LAnd gemacht werden muss? Meines Wissens werden ja auch Ratings aus der USA (SIm- und Lande-Training z.B. C525) in Europa anerkannt.

Also wenn du in den USA einen EASA-Checker hast, kannst du aus meiner Sicht in den Staaten mit einem N-Reg den Check durchführen..

22. Oktober 2019: Von Tobias Schnell an Wolff E.

Der Trainingsflug muss nicht in Europa stattfinden. Aber der EASA-Lehrer hat außerhalb des Ausstellungslandes seiner Lizenz keine Lehrberechtigung auf einem N-reg-Flugzeug.

22. Oktober 2019: Von Wolff E. an Tobias Schnell

Gilt das nur für FI oder für "alle" Prüfer? D.h. das ein IR-checker (Kein Ahnung wie das jetzt heißt) das auch nur in Deutschland darf. Z.B. ein IR oder MEP Checkflug von Karlsruhe nach Nancy (2 x ILS) ist nicht möglich?

22. Oktober 2019: Von Willi Fundermann an Wolff E.

Der EASA-Checker darf alles, was er in D darf, in ganz EASA-Land, wobei die verschiedenen Länder zusätzlich unterschiedliche Bedingungen für ihre eigenen Lizenzen aufstellen können. Bei einer Lizenz aus GB muss ich den Check z.B. vorher per Mail anmelden. Und natürlich darf ich das an allen Flugplätzen in EASA-Land.

Ich darf aber auch z.B. einem Österreicher in Frankreich auf einem LX-registrierten Flugzeug die Checks abnehmen, die ich auch in D abnehmen darf. Bei einer österreichischen Lizenz - und (noch) auch bei einer aus GB - darf ich sogar die Erneuerung einer Berechtigung eintragen, was ich bei einer deutschen nicht (mehr) darf!

22. Oktober 2019: Von Wolfgang Lamminger an Tobias Schnell

Aber der EASA-Lehrer hat außerhalb des Ausstellungslandes seiner Lizenz keine Lehrberechtigung auf einem N-reg-Flugzeug.

... es sei denn, der EASA-FI ist gleichzeitig auch CFI nach FAA d. h. US-Recht... dann ist es a) in den USA b) ausserhalb des "Ausstellungsstaates" seiner Lizenz möglich, eine Auffrischungsschulung gem. FCL.140.A LAPL(A) oder FCL.740.A b) (1) ii) (auf N-registrierten Flugzeugen) durchzuführen.

In USA einen dort verfügbaren EASA-FI zu finden, der gleichzeitig FAA-CFI (oder CFII) ist, ist m. E. gar nicht so aussichtslos... kommt eben auf den Ort an.

22. Oktober 2019: Von Tobias Schnell an Wolff E.

Z.B. ein IR oder MEP Checkflug von Karlsruhe nach Nancy (2 x ILS) ist nicht möglich?

Nein, das ist nicht möglich, da das ILS in Nancy schon lange nicht mehr existiert :-)

Spaß beiseite und alles IMHO: Bei einer N-reg müsste der IRE/CRE auf jeden Fall auch eine FAA-Lizenz haben, da er sonst nicht PIC auf einem Flug außerhalb von D sein kann. Soweit scheint mir das eindeutig zu sein.

Streng genommen müsste aber auch dann der Flug quasi mit einer Kombination aus zwei Lizenzen stattfinden, denn der Flug selbst benötigt eine Lizenz der FAA und das Prüfungsereignis eine Lehr- und Prüferberechtigung der EASA. Vermutlich wird das so akzeptiert, denn sonst könnten ja z.B. die EASA-Schulen in den USA gar nicht operieren (siehe auch Posting von Wolfgang). Klar geregelt ist das aber nach meinem Verständnis nicht.

Bisweilen schule ich z.B. IFR auf einer N-reg - bleibe dann aber schön brav in Deutschland, da ich kein FAA-CFII bin. So lange ich D nicht verlasse, fliege ich komplett auf meiner EASA-Lizenz.

22. Oktober 2019: Von Tobias Schnell an Willi Fundermann

Der EASA-Checker darf alles, was er in D darf, in ganz EASA-Land

Er muss aber als PIC auf dem betreffenden Flugzeug agieren können - und das darf er in Wolffs Beispiel (N-reg) außerhalb von Deutschland nicht .

23. Oktober 2019: Von Jens Schuhmann an Tobias Schnell

Moin zusammen, danke für die Gedankenanregungen! FI(A) hier wäre zwar vorhanden (--> ich), aber die pragmatische Lösung (wir chartern eine 172, fliegen 1h und erledigen das per Handeintrag) scheint eher nicht die juristisch sattelfeste zu sein. Haben zwar beide einen US PPL (meiner validiert, der des Lizenzverlängerers sogar standalone), aber ich bin eben kein US-CFI. Denke, dass die Varianten a) Suche eines EASA- und FAA-FI oder b) Lizenz nach der Rückkehr wieder per Prüfungsflug aktivieren die Varianten sein werden, die ich empfehlen werde.

23. Oktober 2019: Von Alfred Obermaier an Tobias Schnell

Servus Tobias, soweit verstanden.
EASA FI darf für EASA Pilot auf EASA Flugzeugen im EASA Land Auffrischungsschulung durchführen und einen Handeintrag auf EASA Lizenz durchführen, soweit dem Nationalstaatlich nichts entgegen steht, wie zB UK.


Wie sieht's dagegen aus wenn Auffrischungsschulung auf Nicht EASA Flugzeug im Nicht EASA Land durchgeführt würde, Pilot und FI haben EASA Lizenz und Validation im Nicht EASA Land.
Nehmen wir als Beispiel SA.

ME nicht klar geregelt oder doch?

23. Oktober 2019: Von Norbert S. an Tobias Schnell

da das ILS in Nancy schon lange nicht mehr existiert :-)

Wer sich auf 3000m Bahnen traut, findet in Metz Nancy Lorraine LFJL auf der RWY22 ein ILS ;-)

23. Oktober 2019: Von Tobias Schnell an Alfred Obermaier

Mit Südafrika kenne ich mich nicht aus. Um aber nochmal auf das FAA-Beispiel zurückzukommen.

- Lehrer/Prüfer muss PIC auf dem Flugzeug sein dürfen --> außerhalb des Ausstellungslandes der Lizenz ist eine FAA-Lizenz erforderlich

- Lehrer/Prüfer muss Lehr-/Prüferberechtigung im System der zur erwerbenden/verlängernden Berechtigung haben --> EASA

Für Punkt 1 würde da aus meiner Sicht ein PPL ausreichen, denn der genügt, um als PIC auf dem Flug tätig werden zu dürfen. Weder muss der PIC nach FAA-Regeln links sitzen, noch selbst das Flugzeug steuern. Jeder Pilot kann nach FAA einer beliebigen Person Flugunterricht erteilen. Nur wenn es um geforderten Unterricht für eine Lizenz oder Berechtigung geht, muss es ein "authorized instructor" sein. Ich sehe ehrlich gesagt nicht, was eine FAA-Lehrberechtigung an der Sachlage ändert.

Wenn ich oben schrieb, dass ich N-Reg nur in D schule, weil ich kein FAA-CFII bin, war das nicht ganz korrekt: Ich fliege vor allem deshalb nicht ins Ausland, weil meine FAA-Lizenz nicht current ist (Medical / Flight Review).

In wie weit das auf Südafrika übertragbar ist, kann ich Dir nicht sagen.

24. Oktober 2019: Von Alfred Obermaier an Tobias Schnell

Dankeschön Tobias für Deine Erläuterung, diese hilft mir weiter.


18 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang