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Luftrecht und Behörden | (EU) 1178/2011 derogation tables  
11. August 2019: Von J Stroede 

Hallo,

In der vergangenen Jahren (bis etwa Mitte 2017) hat die EASA jeweils einmal im Jahr eine Tabelle veröffentlicht, welche EU Mitgliedstaten für das kommende Jahr um eine Ausnahme ersucht hatten, damit die Piloten von N-reg Fliegern noch ein weiteres Jahr alleine mit einer FAA Lizenz (non-commercial) fliegen durften, also keine EASA Lizenz benötigten. Im Sommer 2018 wurde diese Tabelle nicht erneuert, sprich veröffentlicht. Daraufhin habe ich irgendwann nachgefragt, zunächst bei der EASA - keine Antwort. Später, nach ein paar Monaten nochmals bei der IAOPA (die die Veröffentlichung in der Vergangenheit immer kommentiert hatte). Dort hatte man ebenfalls keine Neuigkeiten.

Hat irgend jemand Hinweise darauf, was geschehen sein könnte ? Habe ich etwas übersehen ? Waren diese Ausnahmen schon zu Beginn auf einige Jahre begrenzt ? Gab es neuere Vereinbarung in der EU ? etc. Ich kann auf den EASA Seiten jedenfalls absolut nichts zu diesem Thema finden.

Die zuletzt von der EASA veröffentlichte Tabelle aus 2017 im Anhang zwecks Anschauung.

Danke!



Attachments: 2

Spreadsheet
Version33_D..
..08.17-1.xlsx

Not in slideshow.

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Version33_D..
..08.17-1.xlsx

Not in slideshow.
12. August 2019: Von Mich.ael Brün.ing an J Stroede

Wie die EASA in der Tabelle schon schreibt übernimmt sie keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Es ist Aufgabe der jeweiligen Landesbehörden (Competent Authorities) die Derogationen einzureichen. Für eine verbindliche Aussage ist daher die lizenzführende Stelle bzw. die Landesbehörde zuständig.

Hast Du schon beim LBA nachgefragt? aircrew at lba. de

31. Januar 2020: Von Alexander Pichler an Mich.ael Brün.ing
Weiß jemand was hierzu der aktuelle Stand ist? So wie es aussieht, soll es wohl am 20.6.2020 eine Erneuerung geben, DEU und AUT verlangen wohl nach wie vor keine Doppellizenz. Beschäftigt sich sonst auch jemand gerade damit?

LG

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