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Cessna Crash Spanien 12/1018
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27. Dezember 2018: Von Andrea R. an Carmine B. Bewertung: +1.00 [1]

Grundsätzlich finde ich Deine Einstellung gut aber wo will man anfangen und wo aufhören ? Wenn Dir ein Fremder komisch vorkommt weil er erst mal vom Flieger wegläuft, dann wiederkommt um lediglich 1 Erdanker einzudrehen dann denkst Du nicht gleich an eine Krankheit, ihm kann sonst was eingefallen sein was ihn da unterbrochen hat (zu viele Gedanken auf einmal im Kopf). Dann hörst Du von einer Landung ohne Fahrwerk - da ist (war)er auch nicht der erste dem so etwas passiert ist. Die Landung auf den Taxiway und nun der Unfall, so hat sich das Puzzle bei mir zusammengesetzt durch all die Eindrücke , warten wir ab was der Unfallbericht hergibt.

Im Falle des grenzwertigen Abfluges, überladen und Startrollstrecke nicht beachtet, Bahn zu kurz und zu spät hochgezogen, können alles Fehler sein die dem Piloten wegen Ablenkung passiert sein können dazu muß man nicht gleich Meldung machen. Ich muß zugeben das es uns hinterher lange beschäftigt hat ob wir hier vl. hätten Menschenleben retten können aber: es ist a) nicht sicher ob der Vercharterer hier überhaupt reagiert hätte , b) er ja dann auch woanders hätte chartern können und c) jeder Pilot die eigene Sorgfaltspflicht hat. Leider war der Unfallbericht dahingehend das der Unfall hätte leicht vermieden werden können .

Ich möchte vermeiden das sich jeder Pilot genötigt sieht, ständig die Kollegen zu beobachten und zur Rede zu stellen- wir hätten nur noch Luftsherrifs...

28. Dezember 2018: Von B. S.chnappinger an Andrea R.

Wenn ich die Kommentare hier lese, habe ich nicht das Gefühl, dass Dich jemand in irgendeiner Form anschuldigen will. Ich finde, es ehrt Dich, dass Du Deine damaligen Beobachtungen heute relativierst und (nachträglich) etwas anders wertest.

Es ist eben ein verdammt schmaler Grad zwischen anschwärzen und proaktiv Schlimmeres verhindern. Im Nachinein ist man immer schlauer.

Meine Anmerkungen waren ohne Wertung, erinnern halt nur daran, dass Behörden, Versicherungen und Justiz entsprechend reagieren können. So, wie im Falle eines Gastwirts, der im Wissen, dass ein Gast alkoholisiert war, diesen ohne weiteres in sein Auto steigen ließ, was letztlich zu einem Unfall führte.

28. Dezember 2018: Von  an B. S.chnappinger Bewertung: +3.00 [3]

Ich finde die Diskussion komisch! Ferndiagnosen von psychischen oder neurodegenerativen Erkrankungen können schon Profis nicht machen - Amateure erst Recht nicht.

Zumindest die Gear-Up-Landung und die Landung auf dem Taxiway sollten darüber hinaus die Behörden "mitbekommen" haben - und wenn die nichts unternehmen, dann kann man von einem Fliegerkollegen das sicher nicht erwarten. Wenn es andererseits eine (implizite) Pflicht gäbe, jeden gleich anzuzeigen, der einen Schei*$§% zusammen fliegt, dann müsste man an einem schönen Sommertag dafür echt Zeit einplanen...

Der Vergleich mit dem Wirt trift dabei nicht mal halb: Der Wirt !weiss!, dass der Gast zu viel getrunken hat um noch Auto fahren zu können - er hat ihm ja den Alkohol selber verkauft/serviert. Das ist etwas anderes, als wenn man das vielleicht vermuten könnte (oder auch nicht), weil jemand sich dumm anstellt.

29. Dezember 2018: Von B. S.chnappinger an 

Nochmal: Ich werte nicht und vertrete hier keine Staatsanwaltschaft.

Das Beispiel mit dem Wirt trifft genau so zu, wenn ein Unbeteiligter das bemerkt, egal, ob er mitgekriegt hat wie viel der Deliquient trank (Nachtrag: Strafrechtlich scheinbar nicht, moralisch aber doch)

29. Dezember 2018: Von Sven Walter an B. S.chnappinger Bewertung: +1.00 [1]

Die Definitionen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Garantenstellung würde ich mal zur (vermutlich erneuten?) Auffrischung empfehlen. Der letzte Kommentar ist bei reinem Wortlautverständnis Mumpitz.

29. Dezember 2018: Von  an B. S.chnappinger

Das Beispiel mit dem Wirt trifft genau so zu, wenn ein Unbeteiligter das bemerkt, egal, ob er mitgekriegt hat wie viel der Deliquient trank

Sehr dünnes Brett - es kann im genauen Gegensatz dazu sogar eine Straftat darstellen, wenn Du als Unbeteiligter versuchst, jemanden vom fahren/fliegen abzuhalten, weil Du ihn für untauglich hälst.

Das es moralisch richtig ist und wir es wahrscheinlich alle machen würden ist eine andere Sache: Rein rechtlich kannst Du als Unbeteiligter aber nicht einfach jemandem was verbieten - anders ist die Sache nur, wenn Du dessen Erziehungsberechtigter, Ehepartner, etc. oder eben Wirt, Arzt, etc. bist.

29. Dezember 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an  Bewertung: +8.00 [8]

D.h. wenn ich zB im Straßenverkehr einen offensichtlich Betrunkenen Autofahrer bemerke und verhindere, dass er weiterfährt begehe ICH nach Deiner Auffassung eine Straftat? Bei uns nennt man das hingegen "Zivilcourage"

30. Dezember 2018: Von B. S.chnappinger an  Bewertung: +4.00 [4]

Man muss weder gewagte "Ferndiagnosen" konstruieren, noch ein hellsehender Experte sein um so manche Fahruntüchtigkeit / Fluguntüchtigkeit festzustellen. Mein Beispiel folgt unten.

Es liegt mir fern, Andrea in die Schuhe zu schieben, sie hätte doch bemerken müssen, dass es mit besagtem Piloten so endet. Im Gegenteil, ich finde es sehr reflektierend und anerkennenswert, dass sie ihre damaligen Beobachtungen nochmals Revue passieren lässt und sich (aus heutiger Sicht) Gedanken macht. So viel, um Missverständnisse zu vermeiden.

Ob die Rechtsprechung in ähnlichen Fällen bereits Präzendenzurteile gefällt hat entzieht sich meiner Kenntnis, das habe ich auch nicht unterstellt. Laut Kommentar eines Forumteilnehmers, der es wahrscheinlich besser weiß, gibt es solche Haftungen eher nicht.

Ungeachtet dessen (und ohne jede Anspielung auf Andrea's subjektive Eindrücke) stellt sich bei offensichtlicher Fahruntüchtigkeit / Fluguntüchtigkeit für jeden, der das feststellt schon die moralische Frage, was zu tun ist. Ich hatte den Fall einer alten, sympathischen Dame in meiner Nachbarschaft, die in kurzer Zeit mehrere kleine Unfälle verursachte (unter anderem mein geparktes Auto streifte), schief zwischen ihrer Garage und Strasse parkte, mehfrach die Autotür offen ließ und mitten auf zweispuriger Strasse unvermittelt anhielt. Diese paar "Ausfälle" habe ich bemerkt, möglicherweise gab es darüber hinaus weitere Auffälligkeiten. Ob sie zunehmend dement oder blind wurde konnte ich nicht beurteilen, aber, dass dies nicht mehr lange gut gehen würde traute ich mir zu prognostizieren. Ich kontaktierte schliesslich ihre Angehörigen, die ihr mit viel Zureden das Auto wegnehmen konnten. Hätte sie beispielsweise einen Menschen tot gefahren, hätte ich mir eine Passivität nie verziehen. Wohl fühlt man sich mit so einer Aktion trotzdem nicht, aber in diesem Fall bin ich lieber Denunziant als moralisch Schuldiger.

30. Dezember 2018: Von Sven Walter an Flieger Max L.oitfelder

Max, in aller Kürze: Du musst natürlich auf die Umstände gucken. Schneidest du jemandem mit dem Auto den Weg ab oder nimmst ihm den Schlüssel weg, kommt das extrem auf die Detailumstände ab, ob das dann eine Nötigung oder ein Diebstahl ist. Aus der Motivation "Verhinderng Trunkenheitsfahrt" mit der vollkommen richtigen moralischen Überlegung kannst du dann natürlich in fast allen Konstellationen Straffreiheit wegen Zivilcourage für dich erwarten. Im obigen Beispiel wollte ich nur klarstellen, dass die Garantenhaftung eines Gastwirtes eine ganz andere ist als die jedes dritten Unbeteiligten, mehr nicht.

30. Dezember 2018: Von Willi Fundermann an Sven Walter Bewertung: +3.00 [3]

Ich sehe hier ein klassisches Dilemma, bei dem es eigentlich keine moralisch eindeutige, absolut richtige Antwort geben kann.

Juristisch scheint mir der Fall - zumindest was das Strafrecht betrifft - dagegen relativ klar. Dass ein Wirt hier u.U. eine Garantenstellung hat und der "unbeteiligte Dritte" nicht, dürfte klar sein. Dass in dem Beispiel aber, bei einer - vorübergehenden (!) - Wegnahme des Autoschlüssels Nötigung oder Diebstahl in Frage kommen könnten, halte ich für abwegig. Beides scheitert schon an der Nichterfüllung der Tatbestände.

Bei Nötigung ist die Tat nur dann rechtswidrig, und damit hier auch nur dann tatbestandsmäßig, wenn "...die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist". Ich denke, das scheidet im Beispielsfall aus.

Diebstahl kommt hier ebenso wenig in Frage, denn dazu ist es notwendig, die "Sache" in der Absicht wegzunehmen, sie sich "rechtswidrig zuzueignen", was sicher auch nicht der Fall ist.

Eine "Straffreiheit wegen Zivilcourage" gibt es in unserem Strafrecht nicht. Dafür aber "rechtfertigenden" und "entschuldigenden Notstand", mit denen sich in solchen Fällen die meisten echten Gewissenskonflikte lösen lassen dürften, zumindest was das Strafrecht betrifft.

P.S.: Ich möchte noch die Gelegenheit nutzen und allen einen guten Rutsch wünschen, sowie alles Gute für 2019, vor allem Gesundheit und Glück! Always happy landings!


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