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29. Dezember 2018: Von  an B. S.chnappinger

Das Beispiel mit dem Wirt trifft genau so zu, wenn ein Unbeteiligter das bemerkt, egal, ob er mitgekriegt hat wie viel der Deliquient trank

Sehr dünnes Brett - es kann im genauen Gegensatz dazu sogar eine Straftat darstellen, wenn Du als Unbeteiligter versuchst, jemanden vom fahren/fliegen abzuhalten, weil Du ihn für untauglich hälst.

Das es moralisch richtig ist und wir es wahrscheinlich alle machen würden ist eine andere Sache: Rein rechtlich kannst Du als Unbeteiligter aber nicht einfach jemandem was verbieten - anders ist die Sache nur, wenn Du dessen Erziehungsberechtigter, Ehepartner, etc. oder eben Wirt, Arzt, etc. bist.

29. Dezember 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an  Bewertung: +8.00 [8]

D.h. wenn ich zB im Straßenverkehr einen offensichtlich Betrunkenen Autofahrer bemerke und verhindere, dass er weiterfährt begehe ICH nach Deiner Auffassung eine Straftat? Bei uns nennt man das hingegen "Zivilcourage"

30. Dezember 2018: Von B. S.chnappinger an  Bewertung: +4.00 [4]

Man muss weder gewagte "Ferndiagnosen" konstruieren, noch ein hellsehender Experte sein um so manche Fahruntüchtigkeit / Fluguntüchtigkeit festzustellen. Mein Beispiel folgt unten.

Es liegt mir fern, Andrea in die Schuhe zu schieben, sie hätte doch bemerken müssen, dass es mit besagtem Piloten so endet. Im Gegenteil, ich finde es sehr reflektierend und anerkennenswert, dass sie ihre damaligen Beobachtungen nochmals Revue passieren lässt und sich (aus heutiger Sicht) Gedanken macht. So viel, um Missverständnisse zu vermeiden.

Ob die Rechtsprechung in ähnlichen Fällen bereits Präzendenzurteile gefällt hat entzieht sich meiner Kenntnis, das habe ich auch nicht unterstellt. Laut Kommentar eines Forumteilnehmers, der es wahrscheinlich besser weiß, gibt es solche Haftungen eher nicht.

Ungeachtet dessen (und ohne jede Anspielung auf Andrea's subjektive Eindrücke) stellt sich bei offensichtlicher Fahruntüchtigkeit / Fluguntüchtigkeit für jeden, der das feststellt schon die moralische Frage, was zu tun ist. Ich hatte den Fall einer alten, sympathischen Dame in meiner Nachbarschaft, die in kurzer Zeit mehrere kleine Unfälle verursachte (unter anderem mein geparktes Auto streifte), schief zwischen ihrer Garage und Strasse parkte, mehfrach die Autotür offen ließ und mitten auf zweispuriger Strasse unvermittelt anhielt. Diese paar "Ausfälle" habe ich bemerkt, möglicherweise gab es darüber hinaus weitere Auffälligkeiten. Ob sie zunehmend dement oder blind wurde konnte ich nicht beurteilen, aber, dass dies nicht mehr lange gut gehen würde traute ich mir zu prognostizieren. Ich kontaktierte schliesslich ihre Angehörigen, die ihr mit viel Zureden das Auto wegnehmen konnten. Hätte sie beispielsweise einen Menschen tot gefahren, hätte ich mir eine Passivität nie verziehen. Wohl fühlt man sich mit so einer Aktion trotzdem nicht, aber in diesem Fall bin ich lieber Denunziant als moralisch Schuldiger.

30. Dezember 2018: Von Sven Walter an Flieger Max L.oitfelder

Max, in aller Kürze: Du musst natürlich auf die Umstände gucken. Schneidest du jemandem mit dem Auto den Weg ab oder nimmst ihm den Schlüssel weg, kommt das extrem auf die Detailumstände ab, ob das dann eine Nötigung oder ein Diebstahl ist. Aus der Motivation "Verhinderng Trunkenheitsfahrt" mit der vollkommen richtigen moralischen Überlegung kannst du dann natürlich in fast allen Konstellationen Straffreiheit wegen Zivilcourage für dich erwarten. Im obigen Beispiel wollte ich nur klarstellen, dass die Garantenhaftung eines Gastwirtes eine ganz andere ist als die jedes dritten Unbeteiligten, mehr nicht.

30. Dezember 2018: Von Willi Fundermann an Sven Walter Bewertung: +3.00 [3]

Ich sehe hier ein klassisches Dilemma, bei dem es eigentlich keine moralisch eindeutige, absolut richtige Antwort geben kann.

Juristisch scheint mir der Fall - zumindest was das Strafrecht betrifft - dagegen relativ klar. Dass ein Wirt hier u.U. eine Garantenstellung hat und der "unbeteiligte Dritte" nicht, dürfte klar sein. Dass in dem Beispiel aber, bei einer - vorübergehenden (!) - Wegnahme des Autoschlüssels Nötigung oder Diebstahl in Frage kommen könnten, halte ich für abwegig. Beides scheitert schon an der Nichterfüllung der Tatbestände.

Bei Nötigung ist die Tat nur dann rechtswidrig, und damit hier auch nur dann tatbestandsmäßig, wenn "...die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist". Ich denke, das scheidet im Beispielsfall aus.

Diebstahl kommt hier ebenso wenig in Frage, denn dazu ist es notwendig, die "Sache" in der Absicht wegzunehmen, sie sich "rechtswidrig zuzueignen", was sicher auch nicht der Fall ist.

Eine "Straffreiheit wegen Zivilcourage" gibt es in unserem Strafrecht nicht. Dafür aber "rechtfertigenden" und "entschuldigenden Notstand", mit denen sich in solchen Fällen die meisten echten Gewissenskonflikte lösen lassen dürften, zumindest was das Strafrecht betrifft.

P.S.: Ich möchte noch die Gelegenheit nutzen und allen einen guten Rutsch wünschen, sowie alles Gute für 2019, vor allem Gesundheit und Glück! Always happy landings!


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