Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

37 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Luftrecht und Behörden | Pilatus PC 12 SET /IR in US validation  
3. September 2018: Von Christian Weidner 

Moin,

Ich habe in meiner EASA Lizenz das Pilatus PC 12 SET/IR eingetragen.

Weiterhin habe ich eine FAA Validierung für meine Lizenz, die allerdings nur PPL Rechte und VFR Flüge umfasst.

Was muss ich jetzt machen, um eine US registrierte PC12 auch unter IFR zu fliegen? Was wäre da der schnellste Weg dorthin?

Darf ich meine neue PC 12 mit einer FAA Validierung auch in anderen Ländern fliegen?

Danke für sachdienliche Hinweise

3. September 2018: Von Achim H. an Christian Weidner Bewertung: +2.00 [2]

Du benötigst eine neue Validierung Deines EASA PPLs mit IR. Hierfür dem üblichen Prozess folgen (ist eine komplett neue Validierung) und zusätzlich in einem FAA-Testcenter vor Ort den "IFR Foreign Pilot" Test absolvieren. Das geht sogar noch am Tage des Validierungstermin bei einer FSDO.

Wichtig: viele FSDOs validieren nicht mehr selbst und wollen, dass man einen Designated Examiner aufsucht. Der verlangt für dieselbe Arbeit sehr viel Geld und ist oft schwer zu bekommen. Daher die richtige FSDO aussuchen und vorher telefonisch die Eignung prüfen. Man kann die FSDO auch noch später durch einen Anruf beim Validierungsteam in Oklahoma kurzfristig wechseln.

Die PC 12 ist unter 5,7t und daher ohne gesonderte Berechtigung mit einer FAA-Lizenz zu betreiben. Nur muss natürlich der Versicherungsschutz gewährleistet sein. Die FAA-Lizenz ist für eine N-reg PC12 in allen Ländern der Welt notwendig. Zusätzlich kann es sein, dass Du als EU-Ansässiger zusätzlich eine EASA Lizenz benötigst.

PS: Die FAA hat schriftlich erklärt, dass in so einem Fall (Betreiben eines Flugzeugs, das nach FAA keine gesonderte Berechtigung erfordert) es nicht notwendig ist, auf der ausländischen Lizenz solch eine gesonderte Berechtigung zu haben. Im Klartext: das EASA SET/PC12 Rating ist nicht notwendig, um mit einer FAA 61.75 validierten Lizenz eine PC 12 fliegen. In Europa wird Dir gerne (von Schulungsanbietern) das Gegenteil erzählt.

3. September 2018: Von Florian Kowohl an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Das Thema mit der Validierung des IR kann ich so bestätigen - das geht relativ einfach.

Die PC-12 erfordert kein Rating, demnach kannst du die einfach fliegen mit deinem PPL.

Aber denk unbedingt daran, dass du die "Ausübungsvorraussetzungen" deiner FAA Lizenz bei Nutzung dieser aufrecht erhalten musst (gültige Flight Review und für IR die 6 Approaches + Holding usw).

Und natürlich brauchst du auch erstmal die notwendigen endorsements, um überhaupt nach FAA Regularien den Flieger betreiben zu dürfen(dürfte complex, high performance und high altitide sein).

Grüße, Flo

3. September 2018: Von Wolfgang Lamminger an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Aber Achtung:

wenn auch mit einer US-Lizenz der Eintrag eines Class-Rating (hier SET) oder Typerating (unter 12.500 lbs, kein Jet) nicht vorgeschrieben ist, so ist bei einer "nur" validierten US-Lizenz dennoch erforderlich, dass in der zugrundeliegenden Lizenz (EU-Lizenz) diese Rechte ausgeübt werden dürfen.("All limitations and restrictions ... apply").

Dh.: darf ich mit meiner EU-Lizenz kein SET fliegen, darf ich das mit meiner validierten US-Lizenz auch nicht, mit einer eigenständigen US-Lizenz darf ich das.

3. September 2018: Von Achim H. an Wolfgang Lamminger

Leider falsch.

Die FAA hat den Sachverhalt 2012 in der Krausz-Entscheidung klargestellt.

Die FAA hat hierbei entschieden, dass die nationalen Zusatzqualifikationen nicht notwendig sind, wenn die FAA den Betrieb des Musters mit der anerkannten Basislizenz gestattet. Der Eintrag "restrictions and limitations of Germany license apply" bezieht sich laut FAA explizit nicht auf diese Konstellation.

3. September 2018: Von Wolff E. an Achim H.

Da gibt es aber noch die EASA Entscheidung, das Drittstaatenlizenzinhaber, die in der EU leben und Betreiber des Fliegers sind, eine EASA-Lizenz benötigen, sofern diese den Flieger in der EU bewegen wollen. Dies gilt immer noch, nur das fast alle EU-Staaten explizit ein Optout erklärt haben.

https://aopa.de/aktuell/fortgesetzte-anerkennung-von-lizenzen-aus-drittstaaten-bis-2018-meldung-des-bmvi.html

Man könnte jetzt darauf rumreiten, das die FAA für eine PC12 kein (Class oder Type) Rating, die EASA aber schon ein solches hat. Aber um seine Ruhe zu haben und Stress aus dem Weg zu gehen, wäre es besser, man hätte den SET Eintrag. Ist ein (Class oder Type) Rating eine Lizenz zum PC12 fliegen oder nur eine "Berechtigung". Solchen Spitzfindigkeiten würde ich aus dem Weg gehen. Man kann da (fast) nur verlieren.

Edit. In dem Fall in UK geht es auch um ein Land, das die EASA Verordnung als "Opt-Out" erklärt hat und UK die Lizenzen eines Drittstaats anerkennen, was z.B. Spanien, Ungarn und Portugal nicht getan haben. In diesen Ländern ist die FAA Lizenz "nichts wert" und man kann es so auslegen, das diese Länder dann auch ein Type/Class Rating verlangen können. Wie gesagt, ich würde es nicht drauf ankommen lassen...

3. September 2018: Von Achim H. an Wolff E. Bewertung: +1.67 [3]

Ein N-reg wird immer mit FAA-Lizenz geflogen, außer es wird während eines Fluges ausschließlich innerhalb eines anderen Landes bewegt, das dem PIC eine Lizenz ausgestellt hat. In so einem Fall wird es wohl dem PIC obliegen, festzulegen, ob er mit der FAA-Lizenz oder der EASA-Lizenz fliegt.

Auch der EASA-Lizenzzwang heißt nicht, dass das Flugzeug mit EASA-Lizenz geflogen wird, das ist gar nicht zulässig bei einem N-reg. Es gilt auch weiterhin Part 91 und nicht EASA Ops.

Bisher hat sich weder die EASA noch eine NAA auf die Position gestellt, dass die EASA-Lizenz eines in der EU ansässigen N-reg Operators alle äquivalenten Berechtigungen beinhalten müsste, so dass er damit das Flugzeug fliegen könnte, wenn es ein D-Fxxx statt N1235 auf dem Schwanz hätte. Das wäre auch sehr problematisch. Vielleicht hat meine PC12 ja eine Avionik, die von der EASA nicht zugelassen ist und wäre gar nicht fliegbar mit einer EASA-Lizenz. Oder ich fliege ein Flugzeug, das nach EASA eine Musterberechtigung erfordert, diese aber überhaupt nicht als zugelassener Kurs angeboten wird? Da gibt es so einige Beispiele, vor allem ältere Flugzeuge.

Ich bin kein Freund von vorauseilendem Gehorsam und fahre im Unterschied zur gefühlten Mehrheit auch nicht mit 80km/h an einer 100km/h Radarfalle vorbei...

3. September 2018: Von Wolff E. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Auch der EASA-Lizenzzwang heißt nicht, dass das Flugzeug mit EASA-Lizenz geflogen wird, das ist gar nicht zulässig bei einem N-reg. Es gilt auch weiterhin Part 91 und nicht EASA Ops.

Wir hatten das Thema schon mal in unserer kleinen Whatsapp-Gruppe. Lebst du in einem EU-Land ohne Optout und willst dort einen N-Flieger bewegen, benötigst du nach der EASA Regelung eine EASA Lizenz, da dieses Land deine FAA-Lizenz nicht anerkennt. D.h. du fliegst nach EASA-Auffassung dann in diesem Land ohne Lizenz. Da kann die FAA soviel sagen, so viel sie will. Sie hat keine Befugniss in diesem "EASA-Land ohne Optout". Die FAA sagt lediglich, das man zum führen eines Flugzeuges mit N-Reg eine FAA Lizenz oder die Lizenz des Landes, in der es bewegt wird., benötigt. Wenn dieses EASA Land keine FAA-Lizenzen akzeptiert und du in diesem Land oder Europa lebst und der Operator bist, benötigst du eine Lizenz aus dem EASA Raum. Das hat nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun, das ist so. Dein Fall aus der UK hat damit nichts zu tun, da die UK FAA Lizenzen akzeptieren. Ungarn, Spanien usw akzeptieren diese allerdings nicht. Hier ein weiterer Link der AOPA: https://aopa.de/interessen-vertretung/behoerden-lizenzierung/easa-geht-weiter-gegen-lizenzen-aus-drittstaaten-vor.html

Ich wurde in Frankreich schon kontroliert mit N-Reg. Ich habe dem meine EASA Lizenz zuerst gezeigt, er wollte aber auch noch die FAA Lizenz sehen, weil er sehr wohl wusste, das es da eine Regelung gibt.

Und was Radarkontrollen im PKW-Bereich betrifft, dank GPS Ground Speed-Anzeige fahre ich da genau das, was erlaubt ist und nicht weniger.....

3. September 2018: Von Achim H. an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Den FAA-Brief musst Du etwas genauer lesen, Wolff.

Der Fakt, dass die EU zusätzlich EASA-Lizenzen erfordert, hat übrigens gar nichts mit dem Fall zu tun, da es ja sowieso um eine FAA Validation nach 61.75 geht, die eine EASA-Lizenz voraussetzt.

Die EU hat auch nie behauptet, dass diese zusätzlich geforderte EASA-Lizenz bedeutet, dass das Flugzeug dann mit EASA-Lizenz geflogen wird und Part 91 nicht mehr gilt.

Hier wird ein Problem herbeigeredet, dass es Stand heute nicht gibt. Die Befolgung einer (noch) nicht existierenden Regel ist "vorauseilender Gehorsam".

Jetzt habe ich sogar eine Minusbewertung bekommen -- schaudelhaft!

3. September 2018: Von Wolff E. an Achim H.

Diese Regelung gilt in manchen EU Ländern schon, nur weil es in Deutschland nicht gilt dank "optout", heißt das noch lange nicht, dass es EU weit nicht gilt. Alles Staaten in der EU, die KEIN "optout" erklärt haben, akzeptieren keine FAA Lizenzen. Aber egal das muss jeder für sich selber entscheiden. Das ganze ist sowieso recht theoretisch bzw wird erst wirklich zum tragen kommen, wenn einer mit nur FAA Lizenz eine N Reg Maschine in z. B. In Ungarn einen Unfall baut.

Und nochmal, der Brief der FAA hat nix mit "optout" zu tun, da dies eine EU Regel betrifft, da kann die FAA soviel regeln wie sie will. Wenn Ungarn keine FAA Lizenzen akzeptiert (und das tut sie!) und man landet in Ungarn, ist das fliegen ohne Lizenz.

3. September 2018: Von Achim H. an Wolff E.

Alles Staaten in der EU, die KEIN "optout" erklärt haben, akzeptieren keine FAA Lizenzen.

Das stimmt nicht. Natürlich akzeptieren alle Länder FAA-Lizenzen, die sind schließlich ICAO-konform und zum Betrieb eines N-reg zwingend erforderlich. Die EU fordert nur zusätzlich eine EASA-Lizenz, sofern der Operator dauerhaft in der EU ansässig ist.

Das N-reg wird deswegen nicht mit einer EASA-Lizenz geflogen. Hier liegt wohl ein Missverständnis vor.

3. September 2018: Von Wolff E. an Achim H.

Jetzt spaltest du aber Haare. Genau das mit dem Wohnsitz hatte ich bereits um 15:46 und nochmal um 16:35 geschrieben und dann verkürzt wiederholt, das Ungarn keine FAA Lizenzen akzeptiert (und dies in Bezug auf meine beiden Post früher). Was anderes hatte ich nie behauptet und du es jetzt so aufgefasst hast, wie die EASA es seit 2011 geregelt. Zum Glück mit optout in Deutschland, allerdings ohne Spanien, Portugal, Ungarn usw. Also dort nicht landen...

3. September 2018: Von Florian S. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Das N-reg wird deswegen nicht mit einer EASA-Lizenz geflogen.

Es wird grundsätzlich nicht mit der Lizenz geflogen, sondern mit den Händen und hoffentlich mit dem Kopf.

Was Limits, Minimums, etc. betrifft gilt die EASA-Regelung. Und wenn Du Deine FAA-Lizenz verlierst, die EASA-Lizenz aber noch hast, dann darfst Du das Flugzeug in Spanien weiter fliegen. Wenn Du umgekehrt die EASA-Lizenz verlierst, aber die FAA-Lizenz noch hast, dann darfst Du das Flugzeug nicht mehr fliegen.

Und wenn Du bei einem solchen Flug in Spanien ein Vergehen begehst, auf das in der EASA/Spanien Lizenzentzug steht, dann wird dir Deine EASA-Lizenz entzogen, nicht Deine FAA-Lizenz.

Es ist unklar, was Du damit meinst, das Flugzeug werde mit "der FAA-Lizenz geflogen"

3. September 2018: Von Achim H. an Florian S.

Das klingt jetzt ziemlich konfus und falsch.

Das N-reg wird natürlich weiterhin nach den Regeln von Part 91 geflogen, nicht EASA NCO. Du kommst auf Sachen...

3. September 2018: Von Achim H. an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Nein Wolff, Du unterliegst einem Verständnisfehler. Ich versuche es noch einmal.

Es geht nicht darum, dass ein Land eine FAA-Lizenz "nicht akzeptiert". Selbstverständlich sind die akzeptiert und notwendig.

Es geht darum, dass die EU entschieden hat, dass Betreiber von non EU Flugzeugen mit Wohnsitz in der EU zusätzlich über eine EU-Lizenz verfügen müssen. Eine von Deutschland ausgestellte EU-Lizenz kann niemals zum Betrieb eines N-regs im Luftraum von Belgien eingesetzt werden, da kann die EU so viele Gesetze erlassen wie sie möchte. Der EU geht es nur darum, dass sich ihre Residenten nicht aus der Luftfahrtregulierung rausmogeln, indem sie sich ausschließlich von einer ausländischen Behörde regulieren lassen.

Besser kann ich es leider nicht ausdrücken.

3. September 2018: Von Florian S. an Achim H.

Es geht nicht darum, dass ein Land eine FAA-Lizenz "nicht akzeptiert". Selbstverständlich sind die akzeptiert und notwendig.

Achim, Du verrennst Dich!

Eine FAA-Lizenz ist nicht notwendig, um im EASA-Land eine n-reg zu fliegen! Ich darf das ohne Probleme mit eionem EASA-PPL und Part 91 muss ich nicht mal kennen. Wenn ich mit einem n-registrierten Flugzeug in EASA-Land einen Ramp-Check habe, fragt micht keiner nach einer FAA Lizenz.

Was besonders ist, ist dass ich in den Ländern die vom Opt-Out gebrauch machen obwohl ich EU-Inländer bin ein N-Reg-Flugzeug auch fliegen dürfte, wenn ich nur eine FAA-Lizenz und keine EASA-Lizenz habe.

3. September 2018: Von Erik N. an Achim H.

Das ist doch genau die Regelung, die all denen droht, die nur eine FAA Lizenz haben, aber ihren Wohnsitz in der EU haben. Sie können ein N-reg Flugzeug mit der FAA Lizenz nur innerhalb des eigenen Landes fliegen, nicht aber innerhalb Europas, dann dafür benötigen sie eine EASA Lizenz.

Richtig ?

3. September 2018: Von Wolff E. an Erik N.

Erik, genau so ist es momentan im IFR Bereich. Wenn Ländern, die kein optout machen, ist meines Wissens eine EASA Lizenz notwendig. Die FAA reicht dann nicht aus. Und genau das meine ich dann mit "FAA Lizenz wird z. B. in Ungarn nicht mehr akzeptiert". Aber egal, soll jeder für sich selbst entscheiden. Verbale spitzfindigkeiten ändern nichts an der EASA regel....

Achim, halte es halt für Käse, aber die FAA kann der EASA nun mal nicht vorschreiben was für Lizenzen ein EU Bürger benötigt um in der EU zu fliegen. Und anders rum ist es auch. Wie gesagt, das hatten wir schon mal, aber mache, was du für richtig hältst. Aber ein guter Rat, halte dich von Spanien und Portugal sowie Ungarn mit deinem Flugzeug fern, sofern deine Lizenzen noch den Stand vor ca 3 Monaten haben.

3. September 2018: Von Achim H. an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Kompletter Käse Florian.

Die FAA gestattet es, ein N-reg mit der ICAO-konformen Lizenz eines Drittstaates im Luftraum dieses Drittstaates zu betreiben. Allerdings nur da und nirgends anders.

Ein N-reg darf mit einem vom LBA ausgestellten EASA PPL nur im deutschen Luftraum betrieben werden. Nicht im belgischen, nicht im österreichischen.

Die FAA hat eindeutig klargestellt, dass dem so ist und die EU (oder sogar das EASA Gebiet) nicht in ihrer Gesamtheit anzusetzen sind.

3. September 2018: Von Erik N. an Wolff E.

Dh wir fassen zusammen - wahrscheinlich habt ihr beide recht:

  • EU Ansässige, die nur eine FAA Lizenz haben, dürfen EASA- reg Flugzeuge nur in dem EU Land fliegen, in dem sie wohnen, außer in Ländern, die in der entsprechenden Regelung kein Opt Out erklärt haben (zB Spanien, Ungarn) und
  • EU Ansässige, die nur eine EASA Lizenz haben, dürfen N-reg Flugzeuge nur in dem EU Land fliegen, welches ihre Lizenz ausgestellt hat.
3. September 2018: Von Johannes König an Erik N.

Häh, seit wann darf ich denn in der EU einen EASA-Flieger mit FAA-Lizenz fliegen?!?

3. September 2018: Von Florian S. an Erik N.
  • EU Ansässige, die nur eine EASA Lizenz haben, dürfen N-reg Flugzeuge nur in dem EU Land fliegen, welches ihre Lizenz ausgestellt hat.

Das ist ja ganz einfach zu klären: Ihr behauptet also, dass man mit einer in Deutschland ausgestellten EASA-PPL die Lisa nur in Deutschland fliegen darf?!? Da kann sich zum einen ja Jan kompetent zu äussern und zum Anderen wäre es dann schon interessant, warum bei den "Tripvorschlägen" für die Lisas auf der HP 3 von 4 Touren ins Ausland gehen und somit nach eurer Meinung nur von Piloten mit FAA-Lizenzen geflogen werden dürfen - ohne, dass dies dabei steht?

Was mich aber daneben interesseiren würde, ist auf welcher Rechtsgrundlage ihr Eure Meinung bildet. Was ja klar ist, ist - auch wenn viele das vielleicht anders hätten - dass die FAA ausserhalb der USA nichts, aber gerade mal gar nichts zu sagen hat. Wenn man etwas in Europa mit einer FAA-Lizenz darf, dann deswegen und nur deswegen, weil eis ein europäisches (oder nationales) Gesetz/Verordnung gibt, das dies erlaubt. Verbieten kann die USA/ die FAA auf europäischem, Boden überhaupt nix.

FCL.205.A in Verbindung mit FCL.700 erlaubt mir mit EASA-PPL im gesamten EASA-Gebiet SEP-Flugzeuge zu fliegen. Da steht nirgendwo etwas davon, wo diese registriert sein müssen/dürfen. Ich darf im EASA-Raum mit meinem Schein auch Flugzeuge fliegen, die in Russland oder Vanuatu zugelassen sind.

Wenn eure Interpretation richtig wäre, wer würde mich denn wie bestrafen, wenn ich mit meinem EASA-PPL die Lisa nach Frankreich fliege?

3. September 2018: Von Wolfgang Lamminger an Erik N. Bewertung: +3.00 [3]

Erik,

da ist wohl was durcheinandergeraten:

Dh wir fassen zusammen - wahrscheinlich habt ihr beide recht:

  • EU Ansässige, die nur eine FAA Lizenz haben, dürfen EASA- reg Flugzeuge nur in dem EU Land fliegen, in dem sie wohnen, außer in Ländern, die in der entsprechenden Regelung kein Opt Out erklärt haben (zB Spanien, Ungarn) 1) siehe unten
    und
  • EU Ansässige, die nur eine EASA Lizenz haben, dürfen N-reg Flugzeuge nur in dem EU Land fliegen, welches ihre Lizenz ausgestellt hat.

zu 1)

EU Ansässige, die nur eine FAA Lizenz haben, dürfen N-reg Flugzeuge weltweit fliegen, außer in Ländern, die in der entsprechenden Regelung kein Opt Out erklärt haben (zB Spanien, Ungarn)

3. September 2018: Von Johannes König an Wolfgang Lamminger

Ja, das klingt vertrauter :-)

3. September 2018: Von Wolff E. an Wolfgang Lamminger

Genau so und mehr oder weniger hatte ich nie gesagt.


37 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang