Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

3. September 2018: Von Achim H. an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Kompletter Käse Florian.

Die FAA gestattet es, ein N-reg mit der ICAO-konformen Lizenz eines Drittstaates im Luftraum dieses Drittstaates zu betreiben. Allerdings nur da und nirgends anders.

Ein N-reg darf mit einem vom LBA ausgestellten EASA PPL nur im deutschen Luftraum betrieben werden. Nicht im belgischen, nicht im österreichischen.

Die FAA hat eindeutig klargestellt, dass dem so ist und die EU (oder sogar das EASA Gebiet) nicht in ihrer Gesamtheit anzusetzen sind.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang