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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. September 2018: Von Florian S. an Achim H.

Es geht nicht darum, dass ein Land eine FAA-Lizenz "nicht akzeptiert". Selbstverständlich sind die akzeptiert und notwendig.

Achim, Du verrennst Dich!

Eine FAA-Lizenz ist nicht notwendig, um im EASA-Land eine n-reg zu fliegen! Ich darf das ohne Probleme mit eionem EASA-PPL und Part 91 muss ich nicht mal kennen. Wenn ich mit einem n-registrierten Flugzeug in EASA-Land einen Ramp-Check habe, fragt micht keiner nach einer FAA Lizenz.

Was besonders ist, ist dass ich in den Ländern die vom Opt-Out gebrauch machen obwohl ich EU-Inländer bin ein N-Reg-Flugzeug auch fliegen dürfte, wenn ich nur eine FAA-Lizenz und keine EASA-Lizenz habe.

3. September 2018: Von Achim H. an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Kompletter Käse Florian.

Die FAA gestattet es, ein N-reg mit der ICAO-konformen Lizenz eines Drittstaates im Luftraum dieses Drittstaates zu betreiben. Allerdings nur da und nirgends anders.

Ein N-reg darf mit einem vom LBA ausgestellten EASA PPL nur im deutschen Luftraum betrieben werden. Nicht im belgischen, nicht im österreichischen.

Die FAA hat eindeutig klargestellt, dass dem so ist und die EU (oder sogar das EASA Gebiet) nicht in ihrer Gesamtheit anzusetzen sind.


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