Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
Lisa: Paneldesign
Ramp-Inspections – nüchtern betrachtet
Beinahe-Kollision
LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

3. September 2018: Von Wolfgang Lamminger an Erik N. Bewertung: +3.00 [3]

Erik,

da ist wohl was durcheinandergeraten:

Dh wir fassen zusammen - wahrscheinlich habt ihr beide recht:

  • EU Ansässige, die nur eine FAA Lizenz haben, dürfen EASA- reg Flugzeuge nur in dem EU Land fliegen, in dem sie wohnen, außer in Ländern, die in der entsprechenden Regelung kein Opt Out erklärt haben (zB Spanien, Ungarn) 1) siehe unten
    und
  • EU Ansässige, die nur eine EASA Lizenz haben, dürfen N-reg Flugzeuge nur in dem EU Land fliegen, welches ihre Lizenz ausgestellt hat.

zu 1)

EU Ansässige, die nur eine FAA Lizenz haben, dürfen N-reg Flugzeuge weltweit fliegen, außer in Ländern, die in der entsprechenden Regelung kein Opt Out erklärt haben (zB Spanien, Ungarn)

3. September 2018: Von Johannes König an Wolfgang Lamminger

Ja, das klingt vertrauter :-)

3. September 2018: Von Wolff E. an Wolfgang Lamminger

Genau so und mehr oder weniger hatte ich nie gesagt.

3. September 2018: Von Erik N. an Wolfgang Lamminger
Beitrag vom Autor gelöscht

4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2026 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.06
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang