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Luftrecht und Behörden | LBA und Anschriftenänderung eines Vereins als Halter im Eintragungsschein  
1. September 2018: Von Klaus-P. Sternemann 

Unser Verein mit Vereinssitz München hat vor einiger Zeit seinen Verwaltungssitz von einem Vorort Münchens in einen anderen Vorort verlegt. Die Adressänderung wurde im Vereinsregister eingetragen. Unter vielen anderen wurde auch ein Antrag auf Änderung der Halteranschrift im Eintragungsschein des Lfz. auf dem dafür vorgesehenen Formular an das LBA gestellt. Nun verweigert das LBA diese Änderung unter Verweis auf die LuftVZO und ein internes Meeting im Jahr 2017. Vereinssitz und Verwaltungssitz (Geschäftsstelle) dürften nicht an verschiedenen Orten sein.

Hat jemand ähnliches erlebt und kennt eine Lösung? Steht das LBA das Vereinsrecht betreffend über den Registergerichten? Sollten wir vielleicht einfach einen Briefkasten für das LBA in München mieten?

2. September 2018: Von Stefan Jaudas an Klaus-P. Sternemann

Ja, Thema ist bekannt.

Lösung (offiziell von der kompetenten Behörde vorgeschlagen): Postfach im Ort des Vereinsregisters.

Ob das jetzt Sinn macht? Keine Ahnung. Und kein Kommentar.

München ist da natürlich etwas größer. Ärgerlich, wenn da dann jede Woche jemand extra das Postfach leeren muss.

2. September 2018: Von Richard Georg an Stefan Jaudas

Postfach mit Nachsendeantrag

27. November 2018: Von Marco Stadter an Klaus-P. Sternemann

Hallo Klaus!

Wie ist die Sache ausgegangen?

Mein Verein (Bayern) hat die Geschäftsadresse außerhalb des Vereinssitzes verlegt und auch wir haben einen ablehnenden Bescheid bekommen.

Da ich als Vorsitzender die Geschäfte des Vereins von zu Hause aus führe und wir am Ort des Vereinssitzes keine zuverlässige Leerung unseres alten Postfachs mehr gewährleisten können, muß es doch auch im Interesse des LBA sein, dass die Post zeitnah und unmittelbar beim Empfänger ankommt?

Ich habe nun erstmal einen Brief an die Leiterin des Referates T4 geschrieben mit der Bitte um Erläuterung der Ablehnung und zugleich den Landesverband um juristische Beratung gebeten.

Mir scheint, das LBA ignoriert hier die Tatsache, dass sowohl im Vereinsrecht als auch im BGB die Trennung von Rechtssitz und Verwaltungssitz legitim ist und der Ablehnungsbescheid vom LBA unverhältnismäßig, ja diskriminierend gegenüber sich ehrenamtlich engagierenden Bürgern ist.

27. November 2018: Von  an Klaus-P. Sternemann

Vereinssitz und Verwaltungssitz (Geschäftsstelle) dürften nicht an verschiedenen Orten sein.

Geht es wirklich darum, dass Vereinssitz und Verwaltungssitz nicht an verschiedenen Orten sein dürfen, oder "nur" darum, dass auf dem Eintragungsschein der LfZ (und anderen Dokumenten) immer der Vereinssitz stehen muss (und nicht der Verwaltungssitz wenn er unterschiedlich ist)?

1. Dezember 2018: Von Klaus-Peter Sternemann an 

Es funktioniert jetzt mit dem Postfach.

Was immer überhaupt der Zweck und die rechtliche Begründung für diese Anforderung ist - laut Auskunft des LBA die LuftVZO §8.1 sowie das Ergebnis eines internen Meetings - bezweifle ich, daß die Lösung mit dem Postfach wirklich zweckdienlich ist. Aber egal.

Schön wäre ein Tipp vom LBA gleich nach dem ersten abgelehnten Antrag gewesen, sich an passender Stelle ein Postfach einzurichten. Das hätte beiden Seiten Arbeit und Frust erspart.

1. Dezember 2018: Von Marco Stadter an Klaus-Peter Sternemann

Verstehe ich richtig, ihr habt nun ein Postfach in München?

Damit gibt sich das LBA zufrieden, da das Postfach und der Vereinssitz sich im gleichen Ort befinden?

Ein Postfach am Vereinssitz hatten wir früher auch, das war noch nie ein Problem fürs LBA.

Nur befinden sich jetzt unser neues Postfach und der Vereinssitz eben nicht mehr im gleichen Ort.

1. Dezember 2018: Von Achim H. an Marco Stadter
2. Dezember 2018: Von Klaus-Peter Sternemann an Marco Stadter

Ja, München hat funktioniert.

Ärgerlich ist, daß man z. B. für Einschreiben meistens 2x hinfahren muß: Beim 1. Mal findet man nur den Benachrichtigungsschein im Postfach. Also dann nochmals für die Sendung, die natürlich wegen der Unterschrift nur ausgegeben wird, wenn der Schalter vor Ort besetzt ist. Das ist in unsem Fall nur Mo-Fr 6:30 bis 8:30 Uhr...

2. Dezember 2018: Von Alexander Callidus an Klaus-Peter Sternemann

Von der Post gibt es für 29€mtl den Service, Post scannen zu lassen und online darauf zuzugreifen. Ob das auch für Einschreiben-Benachrichtigungen oder Einwurfeinschreiben gilt, weiß ich nicht.

2. Dezember 2018: Von Erik N. an Alexander Callidus

Es gibt die App Evy Companion von Evy Solutions, sie scannen die Post und werten sie inhaltlich aus via AI. Man bekommt alles aufs iPad oder iPhone, sortiert nach Absender, Thema, etc, sogar mit Fristen.

3. Dezember 2018: Von Johannes König an Erik N.

Anstatt seine Daten/Post wieder irgendwelchen fishy Apps anzuvertrauen wäre es ggf. auch eine Möglichkeit, vom LBA das zu fordern, was Sie selbst in Ihrem Impressum praktizieren: Dass es einen Unterschied zwischen Hausanschrift (Vereinssitz) und Postanschrift (Verwaltungssitz) gibt, und dass Post bitte an zweitere Zugestellt werden solle, während erstere im Eintragungsschein steht.

@Klaus, Marco: Habt ihr das mal probiert?

3. Dezember 2018: Von Erik N. an Johannes König

Fishy ist höchstens Ihr Kommentar - ich hab es im Urlaub ausprobiert, funktioniert hervorragend.

3. Dezember 2018: Von  an Erik N.

"Fishy" ist sicher der falsche Begriff - aber man muss sich als Verein überlegen, ob so eine Lösung tatsächlich langfristig geeignet ist.

Wenn man sich die Preisliste anschaut, dann können die Kosten ja durchaus erheblich sein - insb. wenn an die Adresse viel "unscanbare" Werbepost geschickt wird, die dann immer für 2,50 EUR pro Sendung kostenpflichtig weiter geleitet wird.

Zudem: Wenn ein Nachsendeantrag vom Sitz des Vereins an einen externen Dienstleister das Problem löst - warum dann kein Nachsendeantrag vom Sitz des Vereins an die neue Geschäftsstelle?

3. Dezember 2018: Von Erik N. an 

Das ist klar, ich fand nur den Ausdruck deplatziert.

4. Dezember 2018: Von Johannes König an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Erik, locker bleiben, darfst mich auch ruhig weiter duzen. Wenn ich da einen wunden Punkt getroffen habe, tuts mir leid. An einer App, die das Testing-Benchmark „Eriks Urlaub“ erfolgreich durchlaufen hat, will ich natürlich keine Kritik üben. Die ist sicherlich für alle Arten von geschäftlichen Anwendungen problemlos geeignet.


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