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27. November 2018: Von Marco Stadter an Klaus-P. Sternemann

Hallo Klaus!

Wie ist die Sache ausgegangen?

Mein Verein (Bayern) hat die Geschäftsadresse außerhalb des Vereinssitzes verlegt und auch wir haben einen ablehnenden Bescheid bekommen.

Da ich als Vorsitzender die Geschäfte des Vereins von zu Hause aus führe und wir am Ort des Vereinssitzes keine zuverlässige Leerung unseres alten Postfachs mehr gewährleisten können, muß es doch auch im Interesse des LBA sein, dass die Post zeitnah und unmittelbar beim Empfänger ankommt?

Ich habe nun erstmal einen Brief an die Leiterin des Referates T4 geschrieben mit der Bitte um Erläuterung der Ablehnung und zugleich den Landesverband um juristische Beratung gebeten.

Mir scheint, das LBA ignoriert hier die Tatsache, dass sowohl im Vereinsrecht als auch im BGB die Trennung von Rechtssitz und Verwaltungssitz legitim ist und der Ablehnungsbescheid vom LBA unverhältnismäßig, ja diskriminierend gegenüber sich ehrenamtlich engagierenden Bürgern ist.


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