Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juli
Respekt vor den Normalos!
Israel – Flug durch ein Land der Extreme
Testflug CAT 4 und MCF
Training: Der Weg zu mehr Motoren
Fliegen mit Dampfmaschinen
Mit Passagieren in den Spiralsturz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

27. November 2018: Von Marco Stadter an Klaus-P. Sternemann

Hallo Klaus!

Wie ist die Sache ausgegangen?

Mein Verein (Bayern) hat die Geschäftsadresse außerhalb des Vereinssitzes verlegt und auch wir haben einen ablehnenden Bescheid bekommen.

Da ich als Vorsitzender die Geschäfte des Vereins von zu Hause aus führe und wir am Ort des Vereinssitzes keine zuverlässige Leerung unseres alten Postfachs mehr gewährleisten können, muß es doch auch im Interesse des LBA sein, dass die Post zeitnah und unmittelbar beim Empfänger ankommt?

Ich habe nun erstmal einen Brief an die Leiterin des Referates T4 geschrieben mit der Bitte um Erläuterung der Ablehnung und zugleich den Landesverband um juristische Beratung gebeten.

Mir scheint, das LBA ignoriert hier die Tatsache, dass sowohl im Vereinsrecht als auch im BGB die Trennung von Rechtssitz und Verwaltungssitz legitim ist und der Ablehnungsbescheid vom LBA unverhältnismäßig, ja diskriminierend gegenüber sich ehrenamtlich engagierenden Bürgern ist.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang