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Avionik | Mal wieder was Neues: Prüfung von Frequenznutzungen!  
30. Juli 2018: Von TH0MAS N02N 

Hallo zusammen,

wir haben jetzt das u.a. Schreiben aus Eschborn erhalten.

Alle Lfz (E/K/Glider) werden geprüft und die Bodenfunkstelle.

Gab es das immer schon, oder wandern die Gebühren jetzt statt in die Tasche des Avionik-Nachprüfers in die der Bundesnetzagentur?

Gruss Thomas

----------------------------------------------

Prüfung von Frequenznutzungen
Ihre Frequenzzuteilung(en) des Bodenfunkes und/oder Luftfunkes.
Zuteilungsnummern:

...

...

Ich bitte Sie daher, sich bis zum .. mit uns zur Abstimmung eines Termins unter der Rufnummer (07531 /...) oder bei Fragen zur Überprüfung oder Änderungen bezüglich der oben aufgeführten Boden- oder Luftfunkstellen unter der Rufnummer (06196/...) oder per E-Mail an ...@BNetzA.de in Verbindung zu setzen.


Die Prüfung umfasst einen technischen und einen verwaltungsmäßigen Teil.
Bei der technischen Prüfung werden die Parameter wie Frequenz, Sendeleistung, Standort und Antennenhöhe usw. gemessen. Im verwaltungsmäßigen Teil werden die formalen Angaben zum Zuteilungsinhaber geprüft.
Es ist daher erforderlich, dass die ausgestellten Unterlagen (z.B. Frequenzzuteilungs-/Genehmigungs-urkunde, Lizenzen usw.) bereitliegen.


Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen Gelegenheit geben, nicht angemeldete Funkanlagen noch vor der Prüfung nach zu melden, Ihre Funkanlagen rechtzeitig warten oder ggf. instand setzen zu lassen, um Ihnen somit Unannehmlichkeiten und Kosten zu ersparen.
Weitere Informationen über die rechtliche Grundlage der Prüftätigkeit und deren möglichen Folgen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

30. Juli 2018: Von Wolff E. an TH0MAS N02N

Steht da im Schreiben was von Gebühren?

30. Juli 2018: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Wolff E.

So wenig man sich über den Besuch freut: In der Sache ist das Schreiben mit seinem Zaunpfahlwinken ("Wenn was nicht sauber ist, dann seht jetzt mal zu, das gerade zu ziehen, bevor wir es finden müssen") doch sehr kundenfreundlich.

Passt auch zu Freundlichkeit, mit der mit einer Halteradressänderung umgegangen wird: "Wir haben Ihr Schreiben den Unterlagen hinzugefügt. Wenn Sie jetzt nicht unbedingt kostenpflichtig eine neue Urkunde mit korrigierter Anschrift wollen, nehmen Sie bitte dieses unser (kostenloses) Schreiben zu Ihren Unterlagen". So sinngemäß.

Nach dem Wortlaut wird wegen (also bei jeder) Änderung der Frequenznutzung, eine individuelle technische Prüfung mit Sendeleistungsmessung ect durchgeführt. Also bei jedem neu eingerüsteten Funkgerät?

30. Juli 2018: Von Florian R. an TH0MAS N02N

Was soll denn da die rechtliche Grundlage sein? Ist da etwas angegeben im Schreiben? Da dies anscheinen nicht nur Annex II betrifft müsste dies in allen EASA-Mitgliedsstaaten so sein, falls das Hand und Fuss hat (bin gegenteilig überzeugt).

Zudem muss das Funkgerät ja nicht zwingend funktionieren, um zu fliegen (unter beachtung von Part-NCO natürlich, allenfalls MEL usw.).

30. Juli 2018: Von Wolff E. an Florian R.

Die Bnetz macht sowas immer mal wieder in verschiedenen Frequenzbereichen, da sie die Frequenzhoheit" in Deutschland hat und dafür sorgen muss, das alle sich an die Regeln halten. Hat nichts mit ICAO zu tun. Ich habe das immer mal wieder bei meinen richtfunkstrecken. Kostet nichts, es sei denn, es stimmt was nicht....

31. Juli 2018: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Wolff E.

Die Bundesnetzagentur ist eine der jüngsten Behörden (oder die jüngste?) und entstand in einer Zeit, als z.B. in den Gemeinden so etwas wie "Bürgerbüros" erfunden wurden: Junge, freundliche Menschen klärten nach kurzer Wartezeit und in freundlich-verbindlichen Umgangston Dinge, für die der Untertan vorher mehrere Stunden auf der Holzbank Platz nehmen musste, während hinter der Tür mit Sekt ein Geburtstag gefeiert wurde (so immer noch meine traumatische Erinnerung an Hamburg-Altona).

Ich denke, die Sorge, dass jeder Privatpilot mit Meßgeräten und vor Ort-Prüfern besucht wird, ist ungerechtfertigt. Man hat sich offenbar den Verein von Thomas ausgesucht, um einmal in einem Rutsch diverse Funk-Infrastruktur, inkl. der Bodenstation, zu überprüfen. Vielleicht Zufall, vielleicht ein Nachbar, der sich über schlechten UKW-Empfang beschwert, vielleicht ist der Platz von Thomas einfach perfekt für einen getarnten Betriebsausflug wegen idyllischer Lage.

Spricht etwas dagegen, alles, wo man sich vielleicht Sorge macht, einmal vorab am Telefon mit der Behörde zu besprechen?

Wenn es ein ACAM-Besuch vom LBA wäre, wüsste man was zu erwarten ist, und der Blutdruck würde heftig steigen. Das hier, nennen wir es mal "Standort-Prüfung" scheint in dieser Form neu zu sein. Wenn's überstanden ist wäre daher ein Erfahrungsbericht wertvoll.

31. Juli 2018: Von Mark Juhrig an TH0MAS N02N

In EDFO hatten wir 2017 das gleiche. Ich habe dann einen Termin mit einem Mitarbeiter der Netzagentur in Eschborn vereinbart. Beim Lokaltermin wurden die Sendefrequenzen vom Turm und den 3 Vereinsmaschinen gemessen. Die maximal zulässige Frequenzablage wurde von allen Funkgeräten eingehalten. Die Jungs kamen mit einem Funkmessbus. Vermutlich einer der teuersten Transporter, wird höchstens von sehr gut ausgestatteten Rettungswagen getoppt. Es war reichlich Equipment von Rohde&Schwarz installiert. Eine Gebührenrechnung (Betrag kenne ich nicht) kam kurze Zeit später.

Meinen Flieger habe ich auch gleich Messen lassen (G- registriert). War auch alles Okay. Mein neues KRT-2 8.33kHz-Funkgerät hatte sogar nur wenige Hz Frequenzablage.

VG Mark

31. Juli 2018: Von Florian S. an Florian R. Bewertung: +1.00 [1]

Was soll denn da die rechtliche Grundlage sein? Ist da etwas angegeben im Schreiben? Da dies anscheinen nicht nur Annex II betrifft müsste dies in allen EASA-Mitgliedsstaaten so sein, falls das Hand und Fuss hat (bin gegenteilig überzeugt).

Auch auf die Gefahr, deine „Überzeugung“ enttäuschen zu müssen, hat dies mit Annex II, EASA oder Luftrecht im Allgemeinen wenig bis gar nix zu tun.

Rechtsgrundlage ist letzendlich §64 TKG: Die Netzagentur ist verpflichtet, die Einhaltung der von vorgenommenen Frequenzzuteilung zu überprüfen. Dazu gehört zumindest stichprobenartig zu messen, ob die im Rahmen der Frequenzzuteilung betriebenen Funkgeräte sich auch bzgl. Frequenzen, Sendeleistung, etc. an die Vorgaben der Zuteilung halten.

Dies kann Dich genauso treffen, wenn Du ein Funkgerät an Bord eines Schiffes, ein Betriebsfunkgerät, ... betreibst.

31. Juli 2018: Von reiner jäger an Florian S.

Eiverstanden.

Aber die Frechheit ist dann der Gebührenbescheid an den, der das Glück hatte gezogen zu werden. Die Netzagentur stellt ihren Aufwand in Rechnung, der Arme den es trifft hat auch Aufwand und die Kosten dazu.

31. Juli 2018: Von Florian S. an reiner jäger

Da weisst Du offensichtlich mehr als ich bzw. auch als was hier im Thread bisher geschrieben wurde:

Wofür zahlt man denn Gebühren? Wie hoch sind sie? Werden sie schon für die Prüfung fällig, oder nur, wenn es „Findings“ gibt?

Wenn Du hierzu etwas genauer werden könntest, dann würde das glaub ich Allen helfen, diese „Frechheit“ zu verstehen...

Es wäre in der Tat sehr ungewöhnlich, wenn man schon für eine anlasslose Prüfung bezahlen müsste - das wäre ja wie wenn man in eine allgemeine Verkehrskontrolle kommt und dort erst mal um 20 EUR gebeten wird, auch wenn man nix falsch gemacht hat.

31. Juli 2018: Von Wolff E. an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Ich wurde schon mehrfach von der Bnetz geprüft. Wenn es keine Findings gibt, kostet es auch nichts. Wenn ein Sender nicht das macht, was er soll, dann kostet es was. Allerdings ist der Betrag je nach Bereich verschieden....

31. Juli 2018: Von Stefan Jaudas an TH0MAS N02N

Mich würde da eher mal interessieren, macht das heutzutage in Zeiten von sich ständig selbst prüfenden digital gesteuerten Geräten technisch überhaupt noch Sinn? Oder ist das nur eine weitere verwaltungsrechtliche Regelung, die noch auf die technischen Zeiten von Dampfradios und Röhrengeräten zurückgeht, und die sich seit mindestens 20 Jahren selbst überlebt hat?

Analog zu den regelmäßigen Transponderprüfungen?

31. Juli 2018: Von Alexander Callidus an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]

Sende- und Empfangsleistung, Modulationsgrad, SNR wären sschon sinnvoll zu überprüfen. Wenn‘s nur nicht so aufwendig wäre. Problematisch sind nicht die Geräte, sondern In-und Output sowie Antenne.

31. Juli 2018: Von Florian S. an Stefan Jaudas

Wahrscheinlich verwendest Du viel moderneres Equipment, aber mein Garmin GTN „Dampfradio“ hat eine normale PLL Ausgangsstufe und keine integrierte Selbstüberprüfung der Frequenz - wenn der Referenzquarz verstimmt ist oder eine der Kapazitäten wegläuft, dann sendet es auf der falschen Frequenz.
Auch für die Ausgangsleistung hat es keine integrierte Testfunktion - ist ohne genaue Kenntnis dessen, was auf der anderen Seite des Antennenstecker ist auch gar nicht so leicht geräteseitig zu messen...

31. Juli 2018: Von Juergen Baumgart an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]

...vor allem vor dem Hintergrund da ja jetzt zwangsläufig überall neue Funken verbaut werden mussten ? Wurden die bei der Herstellung bzw. vor Auslieferung nicht schon genügend geprüft ????

31. Juli 2018: Von Mark Juhrig an Mark Juhrig Bewertung: +1.00 [1]

ich muss mich korrigieren: die Überprüfung der Funkgeräte zog KEINE Gebühr nach sich. Es kam zufällig im gleichen Zeitraum eine Rechnung von der Netzagentur für eine neue 8.33kHz Funke rein.

VG Mark

31. Juli 2018: Von reiner jäger an Florian S.

Ich kann lesen ind da steht explizit was non einem Gebührenbescheid. Mehr weis ich auch nicht

31. Juli 2018: Von Florian R. an Florian S.

Auch auf die Gefahr, deine „Überzeugung“ enttäuschen zu müssen, hat dies mit Annex II, EASA oder Luftrecht im Allgemeinen wenig bis gar nix zu tun.

Danke für die Info zum Gesetz. :-) Nein nein, ich werde da nicht enttäuscht. Ich dachte die Continuing Airworthiness Regulation sei abschliessend in Bezug auf jegliche Checks fürs Flugzeug.

1. August 2018: Von Richard Georg an Wolff E.

wer kennt noch die Funkmesswagen der "Grauen Post"?

Haben die von der Bundesnetzagentur eine andere Farbe?

1. August 2018: Von Wolff E. an Richard Georg

Ich kenne die noch. Als ich noch auf UKW schwarz gesendet hatte. Jetzt sind die oft weiß.

1. August 2018: Von Lutz D. an Wolff E.

Die guten alten CB-Funk Zeiten. In meiner Erinnerung war aber der Peilwagen schon gelb. Hatte auch dir passende Miniatur von Siku.


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