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31. Juli 2018: Von Florian S. an Florian R. Bewertung: +1.00 [1]

Was soll denn da die rechtliche Grundlage sein? Ist da etwas angegeben im Schreiben? Da dies anscheinen nicht nur Annex II betrifft müsste dies in allen EASA-Mitgliedsstaaten so sein, falls das Hand und Fuss hat (bin gegenteilig überzeugt).

Auch auf die Gefahr, deine „Überzeugung“ enttäuschen zu müssen, hat dies mit Annex II, EASA oder Luftrecht im Allgemeinen wenig bis gar nix zu tun.

Rechtsgrundlage ist letzendlich §64 TKG: Die Netzagentur ist verpflichtet, die Einhaltung der von vorgenommenen Frequenzzuteilung zu überprüfen. Dazu gehört zumindest stichprobenartig zu messen, ob die im Rahmen der Frequenzzuteilung betriebenen Funkgeräte sich auch bzgl. Frequenzen, Sendeleistung, etc. an die Vorgaben der Zuteilung halten.

Dies kann Dich genauso treffen, wenn Du ein Funkgerät an Bord eines Schiffes, ein Betriebsfunkgerät, ... betreibst.

31. Juli 2018: Von reiner jäger an Florian S.

Eiverstanden.

Aber die Frechheit ist dann der Gebührenbescheid an den, der das Glück hatte gezogen zu werden. Die Netzagentur stellt ihren Aufwand in Rechnung, der Arme den es trifft hat auch Aufwand und die Kosten dazu.

31. Juli 2018: Von Florian S. an reiner jäger

Da weisst Du offensichtlich mehr als ich bzw. auch als was hier im Thread bisher geschrieben wurde:

Wofür zahlt man denn Gebühren? Wie hoch sind sie? Werden sie schon für die Prüfung fällig, oder nur, wenn es „Findings“ gibt?

Wenn Du hierzu etwas genauer werden könntest, dann würde das glaub ich Allen helfen, diese „Frechheit“ zu verstehen...

Es wäre in der Tat sehr ungewöhnlich, wenn man schon für eine anlasslose Prüfung bezahlen müsste - das wäre ja wie wenn man in eine allgemeine Verkehrskontrolle kommt und dort erst mal um 20 EUR gebeten wird, auch wenn man nix falsch gemacht hat.

31. Juli 2018: Von Wolff E. an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Ich wurde schon mehrfach von der Bnetz geprüft. Wenn es keine Findings gibt, kostet es auch nichts. Wenn ein Sender nicht das macht, was er soll, dann kostet es was. Allerdings ist der Betrag je nach Bereich verschieden....

31. Juli 2018: Von reiner jäger an Florian S.

Ich kann lesen ind da steht explizit was non einem Gebührenbescheid. Mehr weis ich auch nicht

31. Juli 2018: Von Florian R. an Florian S.

Auch auf die Gefahr, deine „Überzeugung“ enttäuschen zu müssen, hat dies mit Annex II, EASA oder Luftrecht im Allgemeinen wenig bis gar nix zu tun.

Danke für die Info zum Gesetz. :-) Nein nein, ich werde da nicht enttäuscht. Ich dachte die Continuing Airworthiness Regulation sei abschliessend in Bezug auf jegliche Checks fürs Flugzeug.


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