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31. Juli 2018: Von reiner jäger an Florian S.

Eiverstanden.

Aber die Frechheit ist dann der Gebührenbescheid an den, der das Glück hatte gezogen zu werden. Die Netzagentur stellt ihren Aufwand in Rechnung, der Arme den es trifft hat auch Aufwand und die Kosten dazu.

31. Juli 2018: Von Florian S. an reiner jäger

Da weisst Du offensichtlich mehr als ich bzw. auch als was hier im Thread bisher geschrieben wurde:

Wofür zahlt man denn Gebühren? Wie hoch sind sie? Werden sie schon für die Prüfung fällig, oder nur, wenn es „Findings“ gibt?

Wenn Du hierzu etwas genauer werden könntest, dann würde das glaub ich Allen helfen, diese „Frechheit“ zu verstehen...

Es wäre in der Tat sehr ungewöhnlich, wenn man schon für eine anlasslose Prüfung bezahlen müsste - das wäre ja wie wenn man in eine allgemeine Verkehrskontrolle kommt und dort erst mal um 20 EUR gebeten wird, auch wenn man nix falsch gemacht hat.

31. Juli 2018: Von Wolff E. an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Ich wurde schon mehrfach von der Bnetz geprüft. Wenn es keine Findings gibt, kostet es auch nichts. Wenn ein Sender nicht das macht, was er soll, dann kostet es was. Allerdings ist der Betrag je nach Bereich verschieden....

31. Juli 2018: Von reiner jäger an Florian S.

Ich kann lesen ind da steht explizit was non einem Gebührenbescheid. Mehr weis ich auch nicht


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