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30. Juli 2018: Von Florian R. an TH0MAS N02N

Was soll denn da die rechtliche Grundlage sein? Ist da etwas angegeben im Schreiben? Da dies anscheinen nicht nur Annex II betrifft müsste dies in allen EASA-Mitgliedsstaaten so sein, falls das Hand und Fuss hat (bin gegenteilig überzeugt).

Zudem muss das Funkgerät ja nicht zwingend funktionieren, um zu fliegen (unter beachtung von Part-NCO natürlich, allenfalls MEL usw.).

30. Juli 2018: Von Wolff E. an Florian R.

Die Bnetz macht sowas immer mal wieder in verschiedenen Frequenzbereichen, da sie die Frequenzhoheit" in Deutschland hat und dafür sorgen muss, das alle sich an die Regeln halten. Hat nichts mit ICAO zu tun. Ich habe das immer mal wieder bei meinen richtfunkstrecken. Kostet nichts, es sei denn, es stimmt was nicht....

31. Juli 2018: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Wolff E.

Die Bundesnetzagentur ist eine der jüngsten Behörden (oder die jüngste?) und entstand in einer Zeit, als z.B. in den Gemeinden so etwas wie "Bürgerbüros" erfunden wurden: Junge, freundliche Menschen klärten nach kurzer Wartezeit und in freundlich-verbindlichen Umgangston Dinge, für die der Untertan vorher mehrere Stunden auf der Holzbank Platz nehmen musste, während hinter der Tür mit Sekt ein Geburtstag gefeiert wurde (so immer noch meine traumatische Erinnerung an Hamburg-Altona).

Ich denke, die Sorge, dass jeder Privatpilot mit Meßgeräten und vor Ort-Prüfern besucht wird, ist ungerechtfertigt. Man hat sich offenbar den Verein von Thomas ausgesucht, um einmal in einem Rutsch diverse Funk-Infrastruktur, inkl. der Bodenstation, zu überprüfen. Vielleicht Zufall, vielleicht ein Nachbar, der sich über schlechten UKW-Empfang beschwert, vielleicht ist der Platz von Thomas einfach perfekt für einen getarnten Betriebsausflug wegen idyllischer Lage.

Spricht etwas dagegen, alles, wo man sich vielleicht Sorge macht, einmal vorab am Telefon mit der Behörde zu besprechen?

Wenn es ein ACAM-Besuch vom LBA wäre, wüsste man was zu erwarten ist, und der Blutdruck würde heftig steigen. Das hier, nennen wir es mal "Standort-Prüfung" scheint in dieser Form neu zu sein. Wenn's überstanden ist wäre daher ein Erfahrungsbericht wertvoll.

31. Juli 2018: Von Florian S. an Florian R. Bewertung: +1.00 [1]

Was soll denn da die rechtliche Grundlage sein? Ist da etwas angegeben im Schreiben? Da dies anscheinen nicht nur Annex II betrifft müsste dies in allen EASA-Mitgliedsstaaten so sein, falls das Hand und Fuss hat (bin gegenteilig überzeugt).

Auch auf die Gefahr, deine „Überzeugung“ enttäuschen zu müssen, hat dies mit Annex II, EASA oder Luftrecht im Allgemeinen wenig bis gar nix zu tun.

Rechtsgrundlage ist letzendlich §64 TKG: Die Netzagentur ist verpflichtet, die Einhaltung der von vorgenommenen Frequenzzuteilung zu überprüfen. Dazu gehört zumindest stichprobenartig zu messen, ob die im Rahmen der Frequenzzuteilung betriebenen Funkgeräte sich auch bzgl. Frequenzen, Sendeleistung, etc. an die Vorgaben der Zuteilung halten.

Dies kann Dich genauso treffen, wenn Du ein Funkgerät an Bord eines Schiffes, ein Betriebsfunkgerät, ... betreibst.

31. Juli 2018: Von reiner jäger an Florian S.

Eiverstanden.

Aber die Frechheit ist dann der Gebührenbescheid an den, der das Glück hatte gezogen zu werden. Die Netzagentur stellt ihren Aufwand in Rechnung, der Arme den es trifft hat auch Aufwand und die Kosten dazu.

31. Juli 2018: Von Florian S. an reiner jäger

Da weisst Du offensichtlich mehr als ich bzw. auch als was hier im Thread bisher geschrieben wurde:

Wofür zahlt man denn Gebühren? Wie hoch sind sie? Werden sie schon für die Prüfung fällig, oder nur, wenn es „Findings“ gibt?

Wenn Du hierzu etwas genauer werden könntest, dann würde das glaub ich Allen helfen, diese „Frechheit“ zu verstehen...

Es wäre in der Tat sehr ungewöhnlich, wenn man schon für eine anlasslose Prüfung bezahlen müsste - das wäre ja wie wenn man in eine allgemeine Verkehrskontrolle kommt und dort erst mal um 20 EUR gebeten wird, auch wenn man nix falsch gemacht hat.

31. Juli 2018: Von Wolff E. an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Ich wurde schon mehrfach von der Bnetz geprüft. Wenn es keine Findings gibt, kostet es auch nichts. Wenn ein Sender nicht das macht, was er soll, dann kostet es was. Allerdings ist der Betrag je nach Bereich verschieden....

31. Juli 2018: Von reiner jäger an Florian S.

Ich kann lesen ind da steht explizit was non einem Gebührenbescheid. Mehr weis ich auch nicht

31. Juli 2018: Von Florian R. an Florian S.

Auch auf die Gefahr, deine „Überzeugung“ enttäuschen zu müssen, hat dies mit Annex II, EASA oder Luftrecht im Allgemeinen wenig bis gar nix zu tun.

Danke für die Info zum Gesetz. :-) Nein nein, ich werde da nicht enttäuscht. Ich dachte die Continuing Airworthiness Regulation sei abschliessend in Bezug auf jegliche Checks fürs Flugzeug.

1. August 2018: Von Richard Georg an Wolff E.

wer kennt noch die Funkmesswagen der "Grauen Post"?

Haben die von der Bundesnetzagentur eine andere Farbe?

1. August 2018: Von Wolff E. an Richard Georg

Ich kenne die noch. Als ich noch auf UKW schwarz gesendet hatte. Jetzt sind die oft weiß.

1. August 2018: Von Lutz D. an Wolff E.

Die guten alten CB-Funk Zeiten. In meiner Erinnerung war aber der Peilwagen schon gelb. Hatte auch dir passende Miniatur von Siku.


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