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Luftrecht und Behörden | LBA sucht neuen Referatsleiter Flugmedizinische Tauglichkeitsentscheidungen  
8. September 2017: Von Jan Brill  Bewertung: +2.00 [2]
9. September 2017: Von Stefan Jaudas an Jan Brill

... noch ein Referat?

Und streng nach C. N. Parkinson müssen da ja mindestens drei weitere Stellenanzeigen hinterhekommen. Für mindestens zwei Untergebene des Referatsleiters, und mindestens eine(n) Schreibkraft/ Büroassistentin(/en).

Irgendwie scheint das bei uns genau in die entgegengesetzte Richtung zu gehen wie bei der Pilot Bill of Rights 2 jenseits des großen Teichs.

Wenn ich mir die "Aufgabenbeschreibung" sowie die Bezahlung anschaue ... naja ... da weiß ich nciht, was da zu erwarten ist an Positivem ...

9. September 2017: Von Achim H. an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]

Ich denke das ist zu begrüßen.

Das LBA hat gemerkt, dass die nach Part MED notwendigen Einzelfallentscheidungen über Tauglichkeit eine Organisation und Personal erfordern. Die Aspiranten haben Anrecht auf eine wohlwollende und zügige Beurteilung ihrer Fälle. Oft geht es dabei um berufliche Existenzen.

9. September 2017: Von Jan Brill an Stefan Jaudas
Beitrag vom Autor gelöscht
9. September 2017: Von  an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Woher nimmst du denn die Erkenntnis das die Aspiranten ein Recht auf zügige Bearbeitung haben ?

Und am Ende noch eine "wohlwollende" Beurteilung ? Das habe ich noch nie gehört/gelesen.

:-) hahaha wohlwollende Beurteilung .. klasse !!! genau mein Humor...

9. September 2017: Von Stefan Jaudas an 

... Behörden, wohlwollend und zügig in einem Satz? Ja, da bin ich auch skeptisch. Ich kenne z.B. ein Flugzeug, das nach Auslieferung 4-6 Wochen am Boden blieb wegen ebensolcher wohlwollender und zügiger Bearbeitung.

A propos, in dem Zusammenhang, die Zahlen für 1993-2007: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/061/1606186.pdf. Und vom Amt selber für 2010-2016: https://www.lba.de/DE/Presse/Statistiken/Statistik_MitarbeiterLBA.html.

OK, da wurden seit 2007 sehr viele Kompetenzen an die EASA abgegeben. Trotzdem hat sich die Anzahl der Mitarbeiter seither fast verdreifacht! Äh, sorry, welche Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Luftverkehrs rechtfertigen so einen Personalaufbau? Von Vorkommnissen ganz zu schweigen!

Nein, da läuft was gewaltig schief in diesem Land, und in diesem Ministerium sowieso.

Das ist nichts wie eine wilde Wucherung von Bürokratie.

Früher ging es ja offensichtliich auch. Wird da etwa eine angeblich europäische angebliche Harmonisierung als Vorwand und Anlass genommen, die Daumenschrauben national stärker anzuziehen wie je zuvor? Bei allen angeblichen Vorteilen von EU und EASA, "unten" kommt genau das Gegenteil an. Weil, eigentlich sollen EU und EASA ja alles schlanker, einfacher und transparenter machen ...

Da kann keiner behaupten, die Theorien von C. N. Parkinson wären irgendwie falsch, überholt oder überzeichnet ...

11. September 2017: Von Eberhard Lulay an Jan Brill

Ineressant ist die erforderliche Qualifikation: wieder kein ausgebildeter Luftfahrtmediziner bzw. Pilotenlizenzen sind nicht erforderlich, setzt sich da eine längst bekannte Tradition im Bereich Luftfahrtmedizin fort?

11. September 2017: Von Tee Jay an Stefan Jaudas

Vor Jahren habe ich mal eine interessante Statistik gesehen. Im Jahr 2010 gab es ca. 4.5 Mio Beamte/ Beschäftigte im öffentlichen Dienst, davon "nur" 0,5 Mio im Bund, 2 Mio in den Ländern und der Rest in den Kommunen und Städten. Am schönsten war aber eine Statistik hinsichtlich der Ratio Beamte/Beschäftigte öffentlicher Dienst zur Einwohnerzahl und Entwicklung seit den 1950er Jahren bis heute. Wer diese Statistiken sieht, der könnte geneigt sein über die Definition von "Sozialschmarotzertum" neu nachzudenken.

Divide et impera...

11. September 2017: Von Erik N. an Jan Brill

Böse Zungen behaupten, es wird auch ein neues Referat gegründet mit Stellenanzeigen für mehrere Dolmetscher (Englisch), sowie einen oder mehrere Filmprofis, für die Auswertung der ICAO Sprachlevel-Test-Videos, die von den Flugschulen geschickt werden.

11. September 2017: Von Mich.ael Brün.ing an Eberhard Lulay

Zuerst habe ich mir das auch gedacht, aber:

  1. Ein etablierter Flugmediziner wird wohl kaum seine Praxis aufgeben und für ein Beamtengehalt in die Metropole Braunschweig gehen. Die Forderung wäre zu restriktiv. Dass es ein Plus ist bei einer Bewerbung, ist eh selbstverständlich.
  2. Ein Pilotenschein zu fordern wäre zwar möglich, aber läßt sich auch einfach als Zusatzausbildung durch das LBA realisieren. Die Tauglichkeit und die Bereitschaft einen Pilotenschin zu machen, würde ich allerdings fordern.

Michael

11. September 2017: Von Achim H. an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Wenn ein Flugmediziner einen Pilotenschein braucht, muss ein Gynäkologe...

12. September 2017: Von Olaf Musch an Mich.ael Brün.ing

... für ein Beamtengehalt in die Metropole Braunschweig gehen

He, hier lässt es sich durchaus angenehm leben. ;-)

Die Immobilienpreise steigen zwar auch hier, aber im Gegensatz zu Hamburg, Berlin, München oder dem Rhein-Main- und Rhein-Ruhr-Gebiet ist die Verkehrsdichte einfach mal dramatisch geringer.

Das was hier als Stau bezeichnet wird, ist auf der A66 bei Frankfurt schlicht "fließender Verkehr" ;-)

Und dank des örtlichen Verkehrsflughafens kommt man zumindest mit dem eigenen Flieger von hier aus auch schnell überall hin.

Ich bin als gebürtiger Niederrheiner (Mönchengladbach, Aachen) über ein paar Jahre Rhein-Main-Gebiet (Mainz, Wetterau) vor mittlerweile 12 Jahren nach Braunschweig gezogen und habe es noch nicht bereut.

Olaf

12. September 2017: Von Willi Fundermann an Achim H.

Wenn ein Flugmediziner einen Pilotenschein braucht, muss ein Gynäkologe...

Muss er natürlich!


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