... hat damit schon jemand gearbeitet und/oder Erfahrung damit? Wie ist eure Interpretation dazu?
Für ein Teil mit Form 1 lege ich eine entsprechende Selbsterklärung in die L-Akte und gut ist? Selbst bei Teilen ohne Form 1, aber mit entsprechender Kennzeichnung ginge das?
Ist aus der EU-Verordnung 748/2012.
21.A.307 Freigabe von Bau- und Ausrüstungsteilen zur Installation Ein Bau- oder Ausrüstungsteil darf in als Muster zugelassenen Produkten installiert werden, wenn es in einem betriebs sicheren Zustand ist und
a) Gegenstand einer Freigabebescheinigung (EASA-Formblatt 1) ist, die bescheinigt, dass es in Übereinstimmung mit den genehmigten Konstruktionsdaten hergestellt wurde, und gemäß Abschnitt Q gekennzeichnet ist oder
b) ein Standardteil ist oder
c) im Fall eines ELA1- oder ELA2-Luftfahrzeugs ein Bau- oder Ausrüstungsteil ist, das
- weder lebensdauerbegrenzt noch Teil der primären Struktur noch der Steuerorgane ist,
- in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Entwurf hergestellt wurde,
- gemäß Abschnitt Q gekennzeichnet ist,
- für den Einbau in das spezifische Luftfahrzeug identifiziert ist,
- in ein Luftfahrzeug eingebaut werden soll, für das der Eigentümer die Einhaltung der Bedingungen 1 bis 4 überprüft hat und die Verantwortung für die Einhaltung akzeptiert hat.
ABSCHNITT Q — KENNZEICHNUNG VON PRODUKTEN, BAU- UND AUSRÜSTUNGSTEILEN 21.A.801 Kennzeichnung von Produkten a) Kennzeichnungen von Produkten müssen die folgenden Angaben enthalten: 1. Name des Herstellers 2. Produktbezeichnung 3. Seriennummer des Herstellers 4. alle sonst von der Agentur geforderten Angaben.