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Luftrecht und Behörden | Zoll mit E Maschine  
8. März 2017: Von Hans Denecke 

wer weiss? in Sachen Zoll mit einer E Maschine IFR Flüge mit Z-Flugplan also kein Zollpatz

  1. Ausflug ab D nach EU Land z.B. F mit Schengen Zollflugplatz zwingend ja oder nein
  2. Ausflug ab D nach EU Land z.B. GB nicht Schengen Zollflugplatz zwingend ja oder nein
  3. Ausflug ab D nach nicht EU z.B. CH mit Schengen Zollflugplatz zwingend ja oder nein
  4. Einflug ab EU Land z.B. F nach D Zollflugplatz zwingend ja oder nein

Alle anderen Einflüge sind klar mit Zollflugplatz

danke für Eure Beteiligung happy landing Hans Denecke

8. März 2017: Von Achim H. an Hans Denecke Bewertung: +2.00 [2]

Das ist ganz einfach. Einen Zollflugplatz benötigt man, wenn man von außerhalb des Zollgebietes (d.h. in unserem Falle "EU") in das Zollgebiet einfliegt. Andersrum benötigt man es grundsätzlich auch, es gibt jedoch in Deutschland die Sonderregel, dass man beim Verlassen des Zollgebietes mit einem im Zollgebiet zum Verkehr zugelassenen Luftfahrtzeug (also z.B. D-reg) keinen Zollplatz benötigt, sofern man keine Waren ausführt.

Schengen ja/nein hat wiederum nichts mit Zoll zu tun. Eine Personenkontrolle ist bei jedem Flug aus Schengen heraus und in Schengen hinein vorgeschrieben. Viele Flugleiter sind als Hilfspolizisten der Bundespolizei befugt, diese Kontrolle vorzunehmen. In Hangelar macht es sogar der Tankwart.

8. März 2017: Von  an Hans Denecke

Für alle Länder außerhalb Schengen und der EU und CH brauchst Du eine Personenkontrolle.

Bei uns (Landshut) kommt diue Stadtpolizei und schaut den Pass an.

Wenn ich zB ganz früh morgens nach Kroatien fliegen will (nicht Schengen), dann fliege ich ohne Kontrolle nach Portoroz, Slowenien (Schengen), trinke dort einen kAffee und zeige meinen Ausweis.

8. März 2017: Von Hans Denecke an Achim H.

danke

9. März 2017: Von Oliver Toma an Hans Denecke

Die Frage mit der Schweiz hatte ich hier im Forum auch schon gestellt.

Die Antworten waren nicht so eindeutig und eine Landung in Freiburg (auf dem Weg nach Lausanne) offenbarte, dass der dortige Flugleiter definitv davon überzeugt ist, dass Zoll notwenig sei und der Zoll angeblich auch vorbei schaut und die Startliste checkt.

In meinem Fall nicht schlimm, denn ich hatte prophylaktisch Zoll angemeldet und musste aufgrund des Wetters eh eine Pause machen.

Final beantwortet wurde die Frage für meinen Geschmack speziell nach einem Flug D-CH und andersrum aber nicht. Für mich war es daher einfacher, Zoll anzumelden und zumindest der Flugleiter gab mir zu verstehen, dass es korrekt so ist. Hin- wie auch zurück.

In Lausanne war es ähnlich, auch dort Zoll angemeldet und auch dort schien es nicht überflüssig.

Lg,

Oliver

9. März 2017: Von Markus Jolas an Oliver Toma Bewertung: +1.00 [1]

Hallo,

das Thema scheint komplex, ist es aber eigentlich nicht.

Wenn man das Zollgebiet verläßt, brauch man eine Zollabfertigung. Das Zollgebiet sind die Grenzen der EU27, d.h. nicht Schweiz aber z.B. (noch) Great Britain.

Wenn man Schengen verläßt braucht man die grenzpolizeiliche Abfertigung, z.B. Great Britain ist nicht Schengen, also Grenzpolizei.

Fazit: für die Schweiz muß ich eine Zollabfertigung durchführen (sonst wird es unter Umständen richtig teuer!) aber benötige (noch) keine Grenzpolizei, da Schengen-Raum.

Für Great Britain benötige ich (noch) keine Zollabfertigung aber eine grenzpolizeiliche Abfertigung (da nicht Schengen), gleiches z.B. auch für Kroatien.

Verlasse ich beides (also Great Britain in ferner Zukunft) brauche ich beides - Grenzpolizei und Zoll.

Hat übrigens nichts mit E-Maschinen zu tun, gilt auch mit KfZ oder zu Fuß :-)

Gruß

Markus

9. März 2017: Von ch ess an Markus Jolas Bewertung: +1.00 [1]

So einfach ist es eben nicht ;-)

Nach dem Merkblatt zur Befreiung vom Zollflugplatzzwang (siehe unten) in Verbindung mit der Liste der anderen verkehrsrechtlich zugelassenen Flugplaetze (ab 1.6.2016, siehe unten) sind direkte Ein- und Ausfluege von zahlreichen Plaetzen moeglich.

Merkblatt

Flugplatzliste

9. März 2017: Von Markus Jolas an ch ess

Hallo,

was war jetzt an meiner Aussage nicht krrekt?

Wenn ich die EU (Zollgebiet) verlassen will benötige ich einen Zollflugplatz oder einen besonderen Landeplatz, der eine Zollabwicklung vornehmen kann. Gleiches wenn ich von außerhalb in das Zollgebiet einfliege!?

Ergo: auf einem Zollflugplatz ist der Zoll stets anwesend und ich kann meinen Ein- Ausflug dirkt klären. Auf den besonderen Landeplätzen muß ich oder jemand anderes (zB Flugleitung) den Zoll vorher informieren und sagen was ich vor habe. Die entscheiden dann, ob sie dies glauben und durchwinken oder zur Kontrolle erscheinen.

Das mit der Einzelbefreiung kann man zwar auch erwiorken, man muss aber höllisch aufpassen, dass man dann alle Zollbestimmungen richtig im Griff hat....

Gruß

Markus

9. März 2017: Von Achim H. an Markus Jolas Bewertung: +1.00 [1]

Wenn ich die EU (Zollgebiet) verlassen will benötige ich einen Zollflugplatz oder einen besonderen Landeplatz, der eine Zollabwicklung vornehmen kann.

Nein, das ist auf Deutschland bezogen falsch. Im Merkblatt des deutschen Zolls steht die Wahrheit. Beim Ausflug aus der EU ist kein Zollflugplatz notwendig, sofern die Maschine in der EU zugelassen ist und keine Waren ausgeführt werden. Auf dem Rückweg ist ein Zollflugplatz (oder eine im Einzelfall gewährte Befreiung) notwendig.

9. März 2017: Von ch ess an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Meine Interpretation geht noch weiter

Ausflug ohne Zollabfertigung von ALLEN Plätzen möglich, insoweit keine anmeldepflichtigen Waren befördert werden (und keine spezifischen Verbote entgegenstehen)

Einflug zu Zollplätzen (wenige) oder besonderen Landeplätzen (Liste). Bei letzteren muss man sich mit Zeitangabe voranmelden (bspw Formblatt auf der Webseite, siehe Ingolstadt Fluganmeldung Ingolstadt). Nach Ermessen der Behörde kommt dann jemand vom Zoll kontrollieren. Ist aber nicht kostenpflichtig. Und flexibel.

(die Welt ist gar nicht so schlecht und kompliziert, wie wir sie manchmal leben :-) )

9. März 2017: Von Alfred Obermaier an ch ess

Danke Chess,

genauso kenne und praktiziere ich das auch.

10. März 2017: Von Markus Jolas an Achim H.

Nein!

Siehe https://www.flugplatz-koblenz-winningen.de/index.php/de/general-aviation/zoll

Dort steht eindeutig: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch Flüge aus der oder in die Schweiz (unabhängig vom Schengener Abkommen) der Zollplficht unterliegen!

Bei meinem letzten Flug in die Schweiz hat mir auch der Zöllner, der auch erschien, bestätigt, dass die Anmeldung für einen Ausflug in die Schweiz zwingend sein!

Und jetzt?

10. März 2017: Von Guido Frey an ch ess

Meine Interpretation geht noch weiter

Ausflug ohne Zollabfertigung von ALLEN Plätzen möglich, insoweit keine anmeldepflichtigen Waren befördert werden (und keine spezifischen Verbote entgegenstehen)

So ganz so einfach ist es leider nicht: Dies gilt nur für innerhalb der EU registrierte Luftfahrzeuge. Für in Nicht-EU-Staaten registrierte LFZ (z. B. N-registriert) besteht auch eine Zollpflicht beim Ausflug aus der EU! Dies findet sich ausrücklich in besagtem Zoll-Merkblatt.

10. März 2017: Von Alexander Callidus an Markus Jolas

Ich war in Freiburg losgeflogen, in Locarno gelandet, mir wurde beim Zahlen der Landegebühr ein Zollformular unter die Nase gehalten, unterschrieben. Zurückgeflogen nach Donaueschingen, dort beim Brüten über der Frankreichkarte Besuch bekommen - was sie denn wollten? Zoll machen. Ach? Ja bitte, gerne, wenn sie den Flieger nicht anfassen.

Alles an Administration war ein Flugplan hin und einer zurück.

Erst viel später habe ich mir Gedanken über Zollflugplätze und Genehmigungen und Anmeldungen gemacht und es war reiner Zufall, daß ich auf Listenplätzen gestartet/gelandet bin.

Geht auch.

10. März 2017: Von Guido Frey an Markus Jolas

Dort steht eindeutig: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch Flüge aus der oder in die Schweiz (unabhängig vom Schengener Abkommen) der Zollplficht unterliegen!

Das ist grundsätzlich so korrekt, da die Schweiz zwar ein Schengen-Land (somit keine Passkontrolle erforderlich), aber kein EU-Mitglied ist. Grundsätzlich bedeutet bei den Juristen aber auch, dass es Ausnahmen gibt. Gem. Merkblatt des Zolls ist eine Zollabfertigung beim Ausflug aus der EU, also auch bei Ausflug in die Schweiz, nicht erforderlich, wenn das Flugzeug in der EU registriert ist und keine anmeldepflichtigen Waren mitgeführt werden.

Wer also z. B. mit einem N-registrierten LFZ von D in die Schweiz fliegen möchte, muss somit auf jeden Fall einen Zollflugplatz benutzen (oder eine Einzelbefreiung vom Zollflugplatzzwang beantragen). Ein D-registrierter Flieger auf der gleichen Strecke ohne anmeldepflichtige Waren hingegen nicht.

10. März 2017: Von ch ess an Guido Frey

Hast Du recht - muss ein N-Flieger selber schauen.

Ich denke bei so etwas nur an normale Situationen ;-)

(flaming mode : ON)

10. März 2017: Von Achim H. an Markus Jolas Bewertung: +1.00 [1]

Bei meinem letzten Flug in die Schweiz hat mir auch der Zöllner, der auch erschien, bestätigt, dass die Anmeldung für einen Ausflug in die Schweiz zwingend sein!

Wie gut dass in Deutschland die Legislative von der Exekutive getrennt ist und nur erstere festlegt, was Recht ist und eine Dritte Gewalt den strittigen Einzelfall beurteilt.

Der Ausflug aus der EU ohne Zollplatz unter den mehrfach genannten Randbedingungen ist so glasklar formuliert, dass es da keinen Beamten in Koblenz braucht, um sich eine abschließende Meinung zu bilden. :-)

10. März 2017: Von Erik N. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Stimmt, die Reichsflucht ist seit 1945 nicht mehr verboten.

11. März 2017: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Von wegen! Und ich bin mir sicher, dass die illegale Ausreise (Wegzugsbesteuerung) aus Deutschland härter verfolgt wird als die illegale Einreise!

11. März 2017: Von Achim H. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +4.00 [4]

Oh jee, schon wieder ein AfD-Thread...

13. März 2017: Von Markus Doerr an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Stimmt, die Reichsflucht ist seit 1945 nicht mehr verboten.

So lang ist das nicht her. Am 8.März 1989 wurde der letzte Republikflüchtige an der Mauer erschossen.

15. März 2017: Von Dieter Kolesnyk an 

Herr von Croy schreibt zum Kaffee in Portoroc,aber das ist ja noch Slowenien.Kann ich denn direct nach

Kroatien z.B. Flughafen Brac ohne Zoll von Deutschland mit einem deutsch zugelassenem Flugzeug

einfliegen?

Gruss Dieter

15. März 2017: Von Markus Doerr an Dieter Kolesnyk
Beitrag vom Autor gelöscht
15. März 2017: Von Markus Doerr an Dieter Kolesnyk

Slowenien ist seit 2003 in der EU und auch Mitglied der Eurozone.

Kroatien ist seit 1.Juli 2013 Mitgliede der EU. Wozu Zoll?

15. März 2017: Von  an Dieter Kolesnyk

Hallo Dieter,

EU=kein Zoll! (Bis das alle wissen gibt es keine EU mehr ;-))

Für einen Direktflug D-CRO brauchst Du lediglich eine Personenkontrolle, die auf vielen Flugplätzen möglich ist. Bei uns sagt man dem Turm 2 h vorher Bescheid und sie rufen bei der Polizei an (die das bei uns macht). Kommt keiner, kann man fliegen. Kommt der Streifenwagen - zeigt man seinen Personalausweis.


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