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10. März 2017: Von Guido Frey an ch ess

Meine Interpretation geht noch weiter

Ausflug ohne Zollabfertigung von ALLEN Plätzen möglich, insoweit keine anmeldepflichtigen Waren befördert werden (und keine spezifischen Verbote entgegenstehen)

So ganz so einfach ist es leider nicht: Dies gilt nur für innerhalb der EU registrierte Luftfahrzeuge. Für in Nicht-EU-Staaten registrierte LFZ (z. B. N-registriert) besteht auch eine Zollpflicht beim Ausflug aus der EU! Dies findet sich ausrücklich in besagtem Zoll-Merkblatt.

10. März 2017: Von ch ess an Guido Frey

Hast Du recht - muss ein N-Flieger selber schauen.

Ich denke bei so etwas nur an normale Situationen ;-)

(flaming mode : ON)


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