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8. März 2017: Von Achim H. an Hans Denecke Bewertung: +2.00 [2]

Das ist ganz einfach. Einen Zollflugplatz benötigt man, wenn man von außerhalb des Zollgebietes (d.h. in unserem Falle "EU") in das Zollgebiet einfliegt. Andersrum benötigt man es grundsätzlich auch, es gibt jedoch in Deutschland die Sonderregel, dass man beim Verlassen des Zollgebietes mit einem im Zollgebiet zum Verkehr zugelassenen Luftfahrtzeug (also z.B. D-reg) keinen Zollplatz benötigt, sofern man keine Waren ausführt.

Schengen ja/nein hat wiederum nichts mit Zoll zu tun. Eine Personenkontrolle ist bei jedem Flug aus Schengen heraus und in Schengen hinein vorgeschrieben. Viele Flugleiter sind als Hilfspolizisten der Bundespolizei befugt, diese Kontrolle vorzunehmen. In Hangelar macht es sogar der Tankwart.

8. März 2017: Von Hans Denecke an Achim H.

danke


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