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Meine Interpretation geht noch weiter Ausflug ohne Zollabfertigung von ALLEN Plätzen möglich, insoweit keine anmeldepflichtigen Waren befördert werden (und keine spezifischen Verbote entgegenstehen) Einflug zu Zollplätzen (wenige) oder besonderen Landeplätzen (Liste). Bei letzteren muss man sich mit Zeitangabe voranmelden (bspw Formblatt auf der Webseite, siehe Ingolstadt Fluganmeldung Ingolstadt). Nach Ermessen der Behörde kommt dann jemand vom Zoll kontrollieren. Ist aber nicht kostenpflichtig. Und flexibel.
(die Welt ist gar nicht so schlecht und kompliziert, wie wir sie manchmal leben :-) ) | ||||||
Danke Chess, genauso kenne und praktiziere ich das auch. | ||||||
Meine Interpretation geht noch weiter Ausflug ohne Zollabfertigung von ALLEN Plätzen möglich, insoweit keine anmeldepflichtigen Waren befördert werden (und keine spezifischen Verbote entgegenstehen)
So ganz so einfach ist es leider nicht: Dies gilt nur für innerhalb der EU registrierte Luftfahrzeuge. Für in Nicht-EU-Staaten registrierte LFZ (z. B. N-registriert) besteht auch eine Zollpflicht beim Ausflug aus der EU! Dies findet sich ausrücklich in besagtem Zoll-Merkblatt. | ||||||
Hast Du recht - muss ein N-Flieger selber schauen. Ich denke bei so etwas nur an normale Situationen ;-) (flaming mode : ON) | ||||||
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