Guten Abend,
da es spät ist, möchte ich mich nur kurz vorstellen, eine ausführliche Version liefere ich in den nächsten Tagen nach.
Ich bin ein wiedergeborener Privatpilot, nach 16 jahren ohne Lizenz habe ich vor zwei Wochen meinen LAPL Prüfungsflug bestanden und bin gerade dabei, einen Anteil einer TB20 zu kaufen. Zum Flugzeug und zu meinem Hintergrund erzähle ich wie gesagt später gerne mehr, zunächst geht es mir um eine Frage zu der ich nach langer Suche immer noch keine Antwort gefunden habe.
Ich habe meine Prüfung auf einer DA-20 abgelegt und brauche jetzt, um die TB-20 fliegen zu können eine Unterschiedsschulung. Ich lese überall im Forum und auch auf verschiedenen anderen Webseiten dass diese durch einen FI oder CRI durchgeführt werden kann. Aber muss dies bei einer Flugschule stattfinden?
Jan Brill schreibt ja hier, dass zwar die EASA das nicht vorschreibt, die nationalen Behörden jedoch machen was sie wollen.
https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2015-09-02/EASA_und_LBA
Gibt es hier mitterweile eindeutige Regeln? Diese Art von Unterschiedsschulungen müssen doch tagtäglich vorkommen, ich kann nicht glauben, dass jedesmal eine formelle Anfrage an das LBA gestellt werden muss...
Und die Sache ist, es geht ja in erster Linie um den Versicherungsschutz. Wenn ich so mache, wie es die EASA im NPA 2014-29(A) vorschreibt, die Schulung durch einen unabhängigen FI oder CRI, und es eh nicht in der Lizenz eingetragen wird, sollte doch kein LBA-Hahn danach krähen, ob die Schulung an einer ATO gemacht wurde, oder?
Ich würde mich über Erfahrungen, wie Ihr diese Unterschiedsschulung handhabt, oder einen Verweis auf einen Gesetzestext freuen.
Liebe Grüße,
Michael