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23. November 2016: Von Mark Juhrig an Nicolas Nickisch Bewertung: +1.67 [2]

Hallo Michael,

hier der EASA-Text: Die Unterschiedsschulung muss in das Bordbuch des Piloten oder ein gleichwertiges Dokument eingetragen und vom Lehrberechtigten unterzeichnet werden.

Alternativ zum Eintrag im Flugbuch kannst Du auch ein "Ausbildungs-Logbuch" anlegen und dort alles was mit der Ausbildung, Unterschiedsschulung, Übungsflüge, etc. eintragen und unterzeichnen lassen.

VG Mark

26. November 2016: Von Michael Kimmel an Mark Juhrig

Vielen Dank für all die Antworten! Wir haben mit unserem IFR "Checker" abgesprochen dass er die Unterschiedsschulung macht und einträgt. Auch der Versicherung genügt das. Kann mir nicht vorstellen dass das LBA bzw. die Landesbehörden sich in der Praxis gegen die EASA stellen können.

VG

Michael


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