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23. November 2016: Von Nicolas Nickisch an RotorHead

Ich weiss leider nicht wie man an alle in die Runde antwortet oder fragt.

Unabhängig vom Ur-Posting ob man eine ATO einschalten muss:

Gibt es noch andere Möglichkeiten sich die "Komplikationen" dauerhaft bestätigen zu lassen als im Flugbuch?

Ich fliege seit vielen Jahren einen TMG mit Turbo und CS-Prop. Natürlich bestätigt vom lehrer des Vereins im Flugbuch vor zig Jahren.

mittlerweile gibt es ein neues Flugbuch. Wenn auch das alte irgendwo im Schrank verstaubt - vorweisen könnte ich es nicht.

Jüngst ergab sich für mich die Notwendigkeit für einen neuen Flieger CS und zusätzlich RG zu bekommen.

ich hätte also jetzt Turbo, CS, RG und Glascockpit von den LISAs. Da kommt ganz schön was zusammen. Fehlt glaube ich noch die Druckkabine zur Komplettierung.

Alles brav bescheinigt aber zu unterschiedlichen Zeiten, von unterschiedlichen Leuten und im Zweifelsfall nicht ohne weiteres gleich zu finden.

Und dann wäre da noch das wahre Leben: Gefragt hat noch nie jemand nach den Papers. Ausnahme: Ein Überlandflug während der Schulung.

Kommentar des Türmers: Wenn du von der Flugschule XY kommst sind in jedem Fall die Papiere in Ordnung . Er könne seine Quote erfüllen ohne das irgendwas klemmt.

Also konkret: Kann ich mir diese Diff-Schulungen in den Schein eintragen lassen? Betonung liegt auf KANN

23. November 2016: Von Mark Juhrig an Nicolas Nickisch Bewertung: +1.67 [2]

Hallo Michael,

hier der EASA-Text: Die Unterschiedsschulung muss in das Bordbuch des Piloten oder ein gleichwertiges Dokument eingetragen und vom Lehrberechtigten unterzeichnet werden.

Alternativ zum Eintrag im Flugbuch kannst Du auch ein "Ausbildungs-Logbuch" anlegen und dort alles was mit der Ausbildung, Unterschiedsschulung, Übungsflüge, etc. eintragen und unterzeichnen lassen.

VG Mark

26. November 2016: Von Michael Kimmel an Mark Juhrig

Vielen Dank für all die Antworten! Wir haben mit unserem IFR "Checker" abgesprochen dass er die Unterschiedsschulung macht und einträgt. Auch der Versicherung genügt das. Kann mir nicht vorstellen dass das LBA bzw. die Landesbehörden sich in der Praxis gegen die EASA stellen können.

VG

Michael


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