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22. November 2016: Von Michael Kimmel an RotorHead

Das werden wir wahrscheinlich auch so machen, in dem Beitrag von Jan Brill stand halt nur dass das LBA die Sache manchmal anders sieht und die Schulung an einer ATO verlangt. Darum meine Frage, ob wir damit legal sind, wenn wir uns nach den Regeln der FCL halten und beim LBA gar nicht erst anfragen. EU Recht über nationalem Recht, richtig?

Die Versicherung sieht das übrigens auch so, dass wir keine ATO involvieren müssen (und inoffiziell: "nicht beim LBA anfragen"), habe mich heute erkundigt.

22. November 2016: Von Olaf Musch an Michael Kimmel

Aber Du hast doch als LAPL sowieso nichts mit dem LBA zu tun. Für Dich ist die betreffende Landesluftfahrtbehörde zuständig.

Oder werden PPL-Lizenzen im Land, LAPLs aber auf Bundesebene verwaltet?

Olaf


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