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Luftrecht und Behörden | Flugzeug für kommerziellen Einsatz chartern  
21. Oktober 2016: Von Manos Radisoglou 

Hallo,

vielleicht hat jemand eine Antwort, ob, wie und wo das gehen könnte. Folgendes Szenario:

Ich habe eine CPL und möchte irgendwo ein Flugzeug chartern, damit ich damit einen komerziellen Auftrag durchführen kann, also jemanden gegen Entgeld von A nach B fliegen. Vereinsflugzeuge fallen ja dafür meines Wissens weg, viele Vercharterter schließen ja die kommerzielle Nutzung aus. Oder gibt es welche, bei denen das ginge? Oder kommt man nicht drum herum, ein eigenes Flugzeug zu kaufen und mit allem, was dazugehört, beim LBA anzumelden?

Gruß
Manos

21. Oktober 2016: Von Tobias Schnell an Manos Radisoglou Bewertung: +2.00 [2]

Ich habe eine CPL und möchte irgendwo ein Flugzeug chartern, damit ich damit einen komerziellen Auftrag durchführen kann, also jemanden gegen Entgeld von A nach B fliegen

Also das ist m.E. eine eindeutig unter Part.ORO fallende Operation, die nur im Rahmen eines AOC stattfinden kann. Zumindest dann, wenn Du das Flugzeug charterst...

Tobias

22. Oktober 2016: Von Wolfgang Lamminger an Manos Radisoglou Bewertung: +6.00 [6]

... damit ich damit einen komerziellen Auftrag durchführen kann, also jemanden gegen Entgeld von A nach B fliegen. (...)

meinst Du

  1. EINEN Auftrag durchführen, im Sinne von EINEN Flug durchführen?
  2. EINEN Auftrag durchführen, im Sinne von "fliege mich bis Ende 2018 jede Woche nach xyz"?
  3. oder wie ist Deine Frage zu verstehen?

Allgemein gilt:

  • für kommerzielle Flüge brauchst Du - wie schon genannt - ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC)
  • das zu bekommen ist allerdings - ganz allgemein - ein relativ großer Aufwand
  • grundsätzlich können auch angemietete Flugzeuge eingesetzt werden
  • einfacher ist es, sich zB. mit dem (vorhandenen) Flugzeug an ein bestehendes AOC "anzuhängen", d. h. allerdings, dass man dann den Regleungen und Betriebsauflagen des AOC-Inhabers folgen muss. Angeboten wird so etwas zB. von Star-Wings, Dortmund
  • ob sich so etwas bei "gelegentlichen" Aufträgen überhaupt betriebswirtschaftlich rechnet, ist wieder eine ganz andere Frage...
  • für "gelegentliche" Flüge gibt es noch das Modell des "Werksverkehrs", das sich allerdings rechtlich auf dünnem Eis bewegt und hier auch schon vor einigen Monaten erörtert wurde und dies hier kein Rat sein soll, so etwas zu etablieren.

Dein fliegerischer Hintergrund (CPL) ist hier nicht bekannt. Nach Deiner Frage zu urteilen, hattest Du bisher vermutlich noch keinen unmittelbaren Kontakt zu Abläufen und Verfahren in Luftfahrtunternehmen. Ggf. ist es ratsam, dort mal kleine Erfahrungen zu sammlen, dann ergibt sich die ein oder andere Antwort vielleicht, wenn sich die Frage nicht sogar ganz erledigt ;-).

Der CPL alleine ist keineswegs ein "Freifahrtschein" für gewerbliche/kommerzielle Flüge...

24. Oktober 2016: Von Manos Radisoglou an Wolfgang Lamminger

Hallo Wolfgang,

danke für die ausführlichen Infos. Dass eine CPL kein Freifahrtschein ist etc. ist mir klar, das habe ich auch nie behauptet oder angenommen.
Es bezog sich eher darauf, dass mir solche Modelle kaum bekannt sind (außer Starwings) und ich mich gefragt habe, warum das wohl so ist.

Viele Grüße
Manos


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