Avionik | Netzagentur verschickt rückwirkend Gebührenbescheide |
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Moin,
gestern erhielt ich Gebührenbescheide für Frequenznutzung von 2010 bis. 2015. Auf meinen Anruf hin,daß ich das Flugzeug schon 2012 verkauft habe, beschied man mir, daß die Frequenznutzung sich nicht auf das Flugzeug sondern auf die " natürliche Person" bezieht und ich beim Verkauf das Nutzungsrecht abmelden hätte müssen. Hat noch jemand so einen schönen Brief erhalten?
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Ja, leider musst Du beim Verkauf des Flugzeuges die Frequenznutzungsurkunde an die Bundesnetzagentur "zurückgeben". Unlogischerweise hilft die Begründung nicht, dass der Gegenstand, der die Frequenznutzung ermöglichte, nicht mehr in Deinem Besitz ist :-(
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Super, Umsatzmaximierung durch maximale Ausnutzung der Verjährungsfrist. Ein ziemlich mieses Spiel der Netzagentur!
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So ein Bescheid ist hier auch eingetrudelt, Flieger ist ebenfalls schon vor Jahren verkauft, das interessiert die Karrikaturen aber offensichtlich nicht, obwohl sie damals selbstverständlich informiert wurden. Und das "Recht" scheint auf deren Seite zu sein, sie können einem einen zuvor nicht bekannten Betrag auch Jahre später noch aus der Tasche fischen. Und nichts anderes wollen sie: sind ja "Altforderungen"... Dennoch: Wenn man diese Sauerei als absolute Summe in Relation zum eigenen Stundesatz setzt, lohnt es sich definitiv nicht sich mit diesen Gestalten länger zu beschäftigen.
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Bei uns ist das anders OFCOM (engl. Netzagentur) hat eine Schnittstelle zur CAA und zieht darüber die Gebühren ein.
@Achim: Hast du deinen Landeswechsel schon der Bundesnetzargentur mitgeteilt?
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Gibt dazu schon diesen Gesprächsfaden: https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2015,10,01,20,3304409
Mein Fehler: Hab, nachdem ich für ein in 2011 verkauftes Flugzueg vor kurzem einen Bescheid bekommen habe, bei der Bundesnetzagentur selbiges per Fax "abgemeldet". War der Meinung, dass ich die Funkurkunde damals zurückgeschickt hatte - die sagen nein - das rächt sich jetzt. Die Antwort auf mein Fax: Rückwirkend kann die Behörde natürlich nichts machen. Somit werden wohl noch dreieinviertel Jahre auf Grund von formaler Sturheit fällig werden. Ich glaube aber nicht, dass die das absichtlich verschleppt haben denn sonst wäre das ja hinterlistig ;-)
Mein Tipp: Sofort prüfen, ob alle Urkunden die nicht mehr gebraucht werden auch zurückgeschickt wurden. Und wichtig: ist von der Bundesnetzagentur eine entsprechende Bestätigung vorhanden. Ansonsten sicherheitshalber anrufen oder schreiben, um das zu klären.
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Unsere Mooney ist 1/2 Jahr nach Verkauf 2006 abgestürzt und ausgebrannt. Und ich darf immer noch zahlen....
Das wissen fast alle Flieger nicht, dass die Beitragspflicht erst nach Rücksendung der Urkunde entfällt.
Perfekt eingefädelt, von den Bürokraten :-(
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Achim: Hast du deinen Landeswechsel schon der Bundesnetzargentur mitgeteilt?
Ja, und schriftlich bestätigt bekommen. Ich wusste ja davon, hätte aber genauso reinfallen können. Ziemlich unfähig und maliziös diese Agentur.
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Wieviel Bürokraten hat eigentlich die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein freigesetzt, und wo lauern die sonst noch ?
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Ja, leider musst Du beim Verkauf des Flugzeuges die Frequenznutzungsurkunde an die Bundesnetzagentur "zurückgeben"
Das "zurückgeben" ist korrekterweise in Anführung gesetzt. Auskunft der Agentur 2015:
"Eine Frequenzzuteilung besteht solange bis der Zuteilungsinhaber schriftlich auf sie verzichtet, die Befristung abläuft oder die Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur widerrufen wird. Eine Schnittstelle zwischen der Bundesnetzagentur und dem Luftfahrtbundesamt oder den Luftsportverbänden ist nicht vorhanden.…"
Man sollte also tunlichst in die TODO-Liste bei Verkauf oder so diese Verzichtserklärung aufnehmen.
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wenn ich das so richtig interpretiere, kann es sein, dass die Behörde 2 x kassiert:
- vom bisherigen Genehmigungsinhaber
und, sofern er das Flugzeug verkauft, nicht abmeldet und der neue Eigner ordnungsgemäß anmeldet:
- vom neuen Genehmigungsinhaber (Flugzeughalter)
das grenzt ja schon an "ungerechtfertigte Bereicherung"
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Im Januar 2016 war es so, dass die Urkunde zur Bundesnetzagentur körperlich gesandt werden musste. Ein bloßer Verzicht reicht nicht, so die Auskunft.
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Warscheinlich haben so ein paar ganz schlaue abgemeldet, aber die Urkunde weiter genutzt. Das dürfte ja dann nicht auffallen bis es mal irgendwie auffällt.
Oder einer bei der Behörde ist im Rahmen intensiven Nachdenkens mangels sinnvoller Beschäftigung auf die Idee gekommen daß das ja einer machen könnte, und hat für den Vorschlag das vorsorglich durch die Rücksendung der Urkunde zu unterbinden eine Beförderung bekommen. Aber das war jetzt böse von mir und nicht ernst gemeint.
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Ist richtig verstanden Wolfgang.
Es ist ein Frequenznutzungsrecht, das dem Inhaber der Urkunde zufällt, dafür bezahlt der Inhaber der Urkunde für das Frequenznutzungsrecht.
Wenn es zwei Inhaber einer solchen Urkunde für das gleiche Kennzeichen gibt (weil beim Verkauf des Flugzeuges der Verkäufer verpennt hat, die Urkunde "zurückzugeben"), dann zahlen beide.
Die Behörde denkt in Personen und Nutzungsrechten, Piloten denken in Kennzeichen.
Eine Behörde wird nur auf Antrag tätig (siehe z.B. ZÜP). Den Antrag mit dem Willen zur Zahlung hat man ja abgegeben. Will man nicht mehr zahlen, muss man es der Behörde sagen. So ticken die, ich habe auch zwei Bescheide gebraucht, um das zu verstehen.
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Genau das gleiche habe ich auch vermutet...
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