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26. September 2016: Von Reinhard Rüdiger an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Ist richtig verstanden Wolfgang.

Es ist ein Frequenznutzungsrecht, das dem Inhaber der Urkunde zufällt, dafür bezahlt der Inhaber der Urkunde für das Frequenznutzungsrecht.

Wenn es zwei Inhaber einer solchen Urkunde für das gleiche Kennzeichen gibt (weil beim Verkauf des Flugzeuges der Verkäufer verpennt hat, die Urkunde "zurückzugeben"), dann zahlen beide.

Die Behörde denkt in Personen und Nutzungsrechten, Piloten denken in Kennzeichen.

Eine Behörde wird nur auf Antrag tätig (siehe z.B. ZÜP). Den Antrag mit dem Willen zur Zahlung hat man ja abgegeben. Will man nicht mehr zahlen, muss man es der Behörde sagen. So ticken die, ich habe auch zwei Bescheide gebraucht, um das zu verstehen.


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