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26. September 2016: Von TH0MAS N02N an Thomas Stein

Ja, leider musst Du beim Verkauf des Flugzeuges die Frequenznutzungsurkunde an die Bundesnetzagentur "zurückgeben"

Das "zurückgeben" ist korrekterweise in Anführung gesetzt. Auskunft der Agentur 2015:

"Eine Frequenzzuteilung besteht solange bis der Zuteilungsinhaber schriftlich auf sie verzichtet, die Befristung abläuft oder die Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur widerrufen wird. Eine Schnittstelle zwischen der Bundesnetzagentur und dem Luftfahrtbundesamt oder den Luftsportverbänden ist nicht vorhanden.…"

Man sollte also tunlichst in die TODO-Liste bei Verkauf oder so diese Verzichtserklärung aufnehmen.

26. September 2016: Von Wolfgang Lamminger an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]

wenn ich das so richtig interpretiere, kann es sein, dass die Behörde 2 x kassiert:

  1. vom bisherigen Genehmigungsinhaber

    und, sofern er das Flugzeug verkauft, nicht abmeldet und der neue Eigner ordnungsgemäß anmeldet:
  2. vom neuen Genehmigungsinhaber (Flugzeughalter)

das grenzt ja schon an "ungerechtfertigte Bereicherung"

26. September 2016: Von Thomas Stein an TH0MAS N02N

Im Januar 2016 war es so, dass die Urkunde zur Bundesnetzagentur körperlich gesandt werden musste. Ein bloßer Verzicht reicht nicht, so die Auskunft.

26. September 2016: Von TH0MAS N02N an Thomas Stein Bewertung: +1.00 [1]

Warscheinlich haben so ein paar ganz schlaue abgemeldet, aber die Urkunde weiter genutzt. Das dürfte ja dann nicht auffallen bis es mal irgendwie auffällt.

Oder einer bei der Behörde ist im Rahmen intensiven Nachdenkens mangels sinnvoller Beschäftigung auf die Idee gekommen daß das ja einer machen könnte, und hat für den Vorschlag das vorsorglich durch die Rücksendung der Urkunde zu unterbinden eine Beförderung bekommen. Aber das war jetzt böse von mir und nicht ernst gemeint.

26. September 2016: Von Reinhard Rüdiger an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Ist richtig verstanden Wolfgang.

Es ist ein Frequenznutzungsrecht, das dem Inhaber der Urkunde zufällt, dafür bezahlt der Inhaber der Urkunde für das Frequenznutzungsrecht.

Wenn es zwei Inhaber einer solchen Urkunde für das gleiche Kennzeichen gibt (weil beim Verkauf des Flugzeuges der Verkäufer verpennt hat, die Urkunde "zurückzugeben"), dann zahlen beide.

Die Behörde denkt in Personen und Nutzungsrechten, Piloten denken in Kennzeichen.

Eine Behörde wird nur auf Antrag tätig (siehe z.B. ZÜP). Den Antrag mit dem Willen zur Zahlung hat man ja abgegeben. Will man nicht mehr zahlen, muss man es der Behörde sagen. So ticken die, ich habe auch zwei Bescheide gebraucht, um das zu verstehen.

26. September 2016: Von Thomas Stein an TH0MAS N02N

Genau das gleiche habe ich auch vermutet...


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