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IFR & ATC | IFR-Zulassung mit Motor mit extended TBO  
4. Februar 2016: Von Max Förster 
Hallo zusammen,

in unserem Verein gibt es derzeit unterschiedliche Auffassung zum Thema IFR-Zulassung eines Flugzeugs mit einem Motor mit extended TBO.
Wir könnten den Motor wohl probemlos verlängern lassen; ihm fehlt nichts. Es gab allerdings die Aussagen: "Dann können wir das Flugzeug nicht mehr IFR-zulassen."
Ich habe nur Aussagen aus dem Jahr 2013 gefunden:

https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2013-11-25/TBO_Extension

Ist das so noch gültig? Hat sich da etwas geändert? Hat jemand Erfahrungen in der letzten Zeit gemacht?

Hintergrund ist, dass es bei uns im Verein einige Interessenten gibt, die gern die CB-IR Ausbildung beginnen würde und zwar auf eben jenem Flieger. Dieser soll für die 30 Stunden außerhalb der ATO genutzt werden - KEINE Schulbetrieb!

Danke für eure Hilfe!
Max
4. Februar 2016: Von Achim H. an Max Förster
Außerhalb der ATO gibt es keine Beschränkungen der TBO. Der Motor kann unbegrenzt weiterbetrieben werden und es ist keine Genehmigung hierfür erforderlich (sofern das IHP angepasst ist). Man muss nur den Zustand des Motors jährlich anhand einer NfL prüfen -- im Wesentlichen geht es um den Ventilhub der zu messen ist.

Mit IFR hat das nix zu tun.
4. Februar 2016: Von Ulrich Dr. Werner an Max Förster Bewertung: +1.00 [1]
Guten Tag zusammen

Mit wenigen Sachen wird so spekuliert wie mit Luftfahrtbelangen.

Wie ein Lfz grundsätzlich betrieben werden darf, steht im type certificate. Zur z.B. C182 findet sich dort unter C (operational Limits) die Ziffer 11 operational capability.

https://easa.europa.eu/system/files/dfu/TCDS%20IM%20A%20052_Iss6.pdf

Damit darf die C 182 grundsätzlich IFR betrieben werden, wenn ....

die Flugsicherungsausrüstung (Funk/Nav/Instrumente) die Betriebsvorschrift des Landes erfüllt, in dem ich gerade fliege. Das hat aber nichts mit Zulassung zu tun!

Die TBO für irgend ein Bauteil kommt erst zum Tragen, wenn dies nach den Landesgesetzen z.B. für die Ausbildung geregelt ist. Wird dort, Stichwort ATO, die Forderung gestellt, geht nichts mehr mit time beyond TBO. Wenn nicht ist alles gut.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner


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