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4. Februar 2016: Von Achim H. an Max Förster
Außerhalb der ATO gibt es keine Beschränkungen der TBO. Der Motor kann unbegrenzt weiterbetrieben werden und es ist keine Genehmigung hierfür erforderlich (sofern das IHP angepasst ist). Man muss nur den Zustand des Motors jährlich anhand einer NfL prüfen -- im Wesentlichen geht es um den Ventilhub der zu messen ist.

Mit IFR hat das nix zu tun.

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