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4. Februar 2016: Von Ulrich Dr. Werner an Max Förster Bewertung: +1.00 [1]
Guten Tag zusammen

Mit wenigen Sachen wird so spekuliert wie mit Luftfahrtbelangen.

Wie ein Lfz grundsätzlich betrieben werden darf, steht im type certificate. Zur z.B. C182 findet sich dort unter C (operational Limits) die Ziffer 11 operational capability.

https://easa.europa.eu/system/files/dfu/TCDS%20IM%20A%20052_Iss6.pdf

Damit darf die C 182 grundsätzlich IFR betrieben werden, wenn ....

die Flugsicherungsausrüstung (Funk/Nav/Instrumente) die Betriebsvorschrift des Landes erfüllt, in dem ich gerade fliege. Das hat aber nichts mit Zulassung zu tun!

Die TBO für irgend ein Bauteil kommt erst zum Tragen, wenn dies nach den Landesgesetzen z.B. für die Ausbildung geregelt ist. Wird dort, Stichwort ATO, die Forderung gestellt, geht nichts mehr mit time beyond TBO. Wenn nicht ist alles gut.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner


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