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27. Januar 2016: Von Olaf Musch an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]
Das ist das, wo Hubert sich ja auch korrigiert hat:

Der Pax bestimmt ausschließlich im "Negativ-Fall" (kein Kunstflug) mit.
Der Positiv-Fall (alle wollen), heißt noch lange nicht, dass dann auch Kunstflug ausgeführt wird. In dem Fall hat der PIC das allerletzte Wort und die "Bestimmung".

Passt schon

Olaf
27. Januar 2016: Von Tee Jay an Lutz D.
So wie ich als Nicht-Jurist die Begründung verstanden habe hat das OLG geurteilt, daß der Beklagte ("Eigentümer, Halter und Pilot des verunglückten Flugzeugs") zivilrechtlich zu Belangen ist. Der entscheidende Satz dürfte dieser sein:

"Diese Ansprüche seien nicht gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 LuftVG auf einen Betrag von 100.000 Rechnungseinheiten begrenzt, da der Beklagte nicht den ihm obliegenden Entlastungsbeweis geführt habe, dass der streitgegenständliche Flugunfall nicht auf rechtswidrigem und schuldhaftem Handeln beruhe."

bzw weiter unten:

"Ohne Erfolg macht der Beklagte schließlich geltend, seine Haftung sei gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 LuftVG auf 100.000 Rechnungseinheiten (= SZR) beschränkt. Der Beklagte hat nicht den ihm nach dieser Regelung obliegenden Entlastungsbeweis dafür erbracht, dass die durch den Absturz verursachten Schäden nicht durch sein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln verursacht worden sind."

Eine Versicherung dürfte meines Erachtens hier nix übernehmen, da der Pilot durch sein "rechtswidriges und schuldhaftes" Verhalten eine sog. Gefahrerhöhung bewirkt hat, die jede Versicherung von einer Zahlung freistellt.

Aber das zu eruieren bietet Stoff für eine weitere Klage dann gegen die Versicherung, Stichwort: Obliegenheiten etc. (siehe Causa Eisenach).

Bitte korrigiert mich, wenn ich das falsch sehe.

27. Januar 2016: Von Lutz D. an Tee Jay
Also hinsichtlich der Sitzplatzunfallversicherung kann das nicht stimmen, die hat ja ganz offensichtlich gezahlt, wie im Urteil zu lesen ist.

Hinsichtlich der Haftpflicht - Schuldhaft und rechtswidrig muss ein Handeln ja sein, damit es überhaupt eine Schadenersatzpflicht gibt. Schuldhaft handeln kann man sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich. Das gleiche gilt für die Rechtswidrigkeit. Meines Wissens schließt nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit die Zahlung der Haftpflichtversicherung aus. Die Begrenzung auf 100.000 SZR gilt nur, wenn Du weder fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt hast, also 'gar nichts dafür kannst'.
27. Januar 2016: Von Tee Jay an Lutz D.
Die 2x10.000 EUR der Sitzplatz Unfallversicherung hat gezahlt, ja. Aber bei der Gesamtsumme dürfte das eher einen Tropfen auf den heissen Stein darstellen. Und Unterlassung ist ziemlich eindeutig ein schuldhaftes Verhalten.
27. Januar 2016: Von Willi Fundermann an Olaf Musch
Stimmt natürlich! Hab ich wohl nicht genau genug gelesen.
27. Januar 2016: Von Lutz D. an Tee Jay
TeeJay, schuldhaft muss es definitiv sein. Das ist kein Ausschlussgrund. Wo kein schuldhaftes Handeln, da gibt es in der Regel auch keinen Schadenersatz.

Aber genau wegen dieser Unwägbarkeiten war mein Vorschlag ja: Sitzplatzunfallversicherung in ausreichender Höhe abschließen.
27. Januar 2016: Von Markus Doerr an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Man muss ja auch nachweisen, dass man nicht schuldhaft gehandet hat
27. Januar 2016: Von Thomas Nadenau an Oliver Toma Bewertung: +1.00 [1]
Wieviel Zeit du für deine Einweisung auf die Extra benötigst, findest du nur heraus, wenn du es einmal probiert hast. Walter Kampsmann ist für mich die erste Adresse, da er nicht nur x-mal soviel selber fliegen kann, wie du benötigst, sondern es dir auch sehr gut beibringen kann. ... und das letztere halte ich für sehr wichtig!
Mache doch einfach einen Termin mit Walter und lasse dich beraten. Kostet nix und wird dir aus meiner Sicht mehr bringen.
Wie sagte einst ein Kölner Fußballtrainer: Mach et
27. Januar 2016: Von Lutz D. an Markus Doerr
...aber nur für die Begrenzung auf 100.000SZR. Die ist man in jedem Falle los, egal was man tut. Und wenn ein Meteorit den Flieger trifft.
27. Januar 2016: Von Tee Jay an Lutz D.
Aber genau wegen dieser Unwägbarkeiten war mein Vorschlag ja: Sitzplatzunfallversicherung in ausreichender Höhe abschließen.

Gibt es die denn diese in entsprechend hinreichender Höhe? Ich kenne zumindest kein UL irgendeiner Flugschule, welches höher versichert ist, als die vorgeschriebenen 20.000 EUR. Diese müsste ja dann auf mindestens 1.5 bis 2 Mio laufen.
28. Januar 2016: Von Alexander Callidus an Tee Jay
"Zur Diskussion Kunstflug mit oder ohne Pax kann ich vielleicht mit diesem Urteil des OLG Düsseldorf aus 2011 etwas beitragen."

What Do You Call 100 Lawyers at the Bottom of the Sea?
28. Januar 2016: Von Lutz D. an Tee Jay
Für den Kiebitz wurden mir 500.000€ für rund 250€ pro Jahr auf Invalidität angeboten (Passagierplatz).
Hier lesen doch Makler mit, vielleicht kann da ja mal einer aus der Deckung kommen.
28. Januar 2016: Von armin mueller an Oliver Toma
Von einer Acro-Ausbildung auf einem Hochleistungskunstflugzeug kann ich aus eigener Erfahrung, nur abraten (außer Geld spielt keine Rolle). Viel wichtiger als das Flugzeug, ist ein geeigneter Lehrer, am besten mit Wettbewerbserfahrung.
28. Januar 2016: Von Tee Jay an Lutz D.
500.000 ist zwar nicht viel, würde aber in dem genannten Fall zumindest etwas helfen die "Last" abzufedern. Sicher, daß es wirklich eine Sitzplatz-Unfallversicherung war die ohne Klärung einer Schuldfrage zahlt?
28. Januar 2016: Von Lutz D. an Tee Jay
@Tee-Jay ich meine ja, jedenfalls verstehe ich die Versicherungsbedingungen so.
28. Januar 2016: Von Lutz D. an armin mueller

Acro-Ausbildung auf einem Hochleistungskunstflugzeug kann ich aus eigener Erfahrung, nur abraten (außer Geld spielt keine Rolle).

Erklär doch mal - was spricht denn dagegen? Wenn ich Deinen Einschub richtig verstehe, nur die erhöhten Kosten?

28. Januar 2016: Von Hubert Eckl an Lutz D.
Erinnert Euch. Den thread hatten wir schon mal mit der Frage was eigentlich mit der Halterhaftpflicht CSL abgedeckt ist. So ziemlich alles soweit ich mit erinnere.
28. Januar 2016: Von armin mueller an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]
Erklär doch mal - was spricht denn dagegen? Wenn ich Deinen Einschub richtig verstehe, nur die erhöhten Kosten?

Exakt. Insofern spricht natürlich für Menschen mit tieferem Geldbeutel als meinem, nichts gegen ein möglichst üppig motorisiertes Vollacrogerät. Der Trainingseffekt wird aber dadurch nicht wesentlich größer. Ich habe z.B. viel zu viel Geld nur für Landetraining auf der Extra verschwendet, um nach dem Lizenzeintrag festzustellen, daß mein Kenntnisstand unterirdisch war. Meine späteren Trainer auf meiner Pitts haben mir ergo erst Kunstfliegen (halbwegs) beigebracht. Was ich vorher konnte, hätte ich für die Hälfte der Kosten der Extra auf einer Decathlon, Robin, oder Fuji auch gelernt.
1. Februar 2016: Von Oliver Toma an armin mueller
Womit ich wieder am Anfang wäre...

Mit der Extra ist es ungefähr so wie mit einem Formel 1 Boliden. Das ist für mich relativ weit weg aber natürlich würde ich gerne mal drin sitzen. Im Endeffekt - soweit ich das Stand heute beurteilen kann - möchte ich mich der Ausbildung aber eher meinen fliegerischen Horizont erweitern und nicht unbedingt in 2 Jahren in der Unlimited Klasse antreten. Daher sind die Kommentare hier natürlich sehr hilfreich.

Zusammenfassend muss man sich wohl die Frage stellen was man will:
- Formel 1 (Extra) oder sagen wir "Standard" (wertfrei: Decathlon, Robin)
- Wochenkurs oder terminorientiert am WE

Den Lehrern unterstelle ich allen eine Kompentenz, das würde sonst hier zuweit führen.

Mal anders gefragt:
Kann man sagen, wenn ich später nicht unbedingt Kunstflug zu meinem Lebenswerk machen möchte, ist die ein oder andere Form besser geeignet oder ist der virale Effekt so unberechenbar, dass auch das kein Einflussfaktor ist.

Vergleiche ich das Angebot aus Aachen (jeweils ohne tailwheel endorsment) mit einem günstigen anderen Angebot, ist das schon fast Faktor 2. Ist der Erkenntnisgewinn in vergleichbarer Größenordnung oder kann ich das mit der Phrase "leider einfach nur geil" abhandeln?

Danke,
Oliver
1. Februar 2016: Von Lutz D. an Oliver Toma Bewertung: +2.00 [2]

Moin Oliver,

Den Lehrern unterstelle ich allen eine Kompentenz, das würde sonst hier zuweit führen.

Ich glaube, da legst Du zu viel wert auf die Maschine und zu wenig Wert auf den Lehrer. Natürlich kann man allen Lehrern Kompetenz unterstellen - scheitert aber nunmal leider an der Realität.

Was den Hinweis auf die Formel 1 angeht - denke, da wirst Du der Extra eigentlich nicht ganz gerecht. Anders als ein Formel 1 Auto ist die Extra sehr wohl als Trainer konzipiert, das leicht zu beherrschen und sehr ehrlich ist. Mit einem Fahrwerk, das eine ganze Menge verträgt.

Vor allem aber ist die Extra ein Flugzeug, dass Du nach menschlichem Ermessen in Deiner Ausbildung und auch danach nicht im Flug kaputtmachen wirst. Du kannst Dir eine ganze Menge Fehleinschätzungen positiver wie negativer Art erlauben, ohne dass etwas passiert. Allenfalls gehen bei Dir die Lichter aus.

Das gilt für viele andere Trainer nicht in dem Maße.

Ob der Erkenntnisgewinn mit dem Stundenpreis steigt, das kann man so nicht beantworten, hängt m.E. schlussendlich viel mehr vom Lehrer ab, als vom Flugzeug. Auch da würde ich mir einen suchen, der viel mehr kann, als nur das, was in der Ausbildung verlangt wird.

1. Februar 2016: Von Oliver Toma an Lutz D.
Hallo Lutz,

klingt plausibel, aber wenn es nicht gerade ein Dt. Meister ist, ist das doch vermutlich das gleiche Spiel wie einen guten Arzt zu finden, oder?

Eine Funktion aus (subjektiven) Meinungen, Entfernung zum Wohnort und ggf. Selbstdarstellung via Homepage? Bei Matthias Dolderer würde ich wohl sagen, dass er halbwegs fähig ist ;o) Viele andere gute Piloten kann ich namentlich nicht zuordnen und kann es daher nicht beurteilen.

Ich werde mir das Thema mit Aachen aber mal zu Gemüte führen - wie schon erwähnt, wollte ich schon immer mal Formel 1 (zumindest in meiner kleinen Welt möchte ich mir die Metapher erhalten...). Die Alternative ist aktuell Marl (Peter Luthaus), hier habe ich aber das Problem mit der Woche Urlaub, die es braucht (zu unflexibel für mich).

Danke,
Olli
1. Februar 2016: Von Lutz D. an Oliver Toma Bewertung: +1.00 [1]

Na, das ist in der Tat wie bei guten Ärzten. Papier gilt nicht viel. Am besten Meinungen anderer einsammeln.

Ob ein Formel 1 -Rennfahrer oder Kunstflugmeister auch ein guter Lehrer ist - das steht m.E. in den Sternen.

Walter und Peter sind sicher beides sehr gute Adressen.

25. Juli 2017: Von Oliver Toma an Lutz D. Bewertung: +0.67 [1]

Ist zwar über ein Jahr her, aber jetzt (endlich) kann ich Vollzug melden:

Ich habe die Familie eingeladen und eine Woche Urlaub in Tannheim gemacht - verbunden mit der Acro-Schulung auf deren Super Decathlon.

Erfahrungsbericht in wenigen Sätzen:

Grundlegende Theorie-Auffrischung, Trudel&Recovern bis zur Vergasung, Erkenntnisse über die Belastbarkeit meines Magens (ohne aber Inhalte zu Verlieren...), Präzision beim Fliegen und jede Menge Spaß.

Es ist darüber hinaus, wie Lutz ein paar Threads zuvor schrieb: Das Unbekannte nun besser Einschätzen zu können (auch wenn ich nicht jeden Tag Rückentrudeln muss) verleiht Sicherheit und verbessert fliegerische Fertigkeiten.

Tolle Woche, empfehlenswert!

25. Juli 2017: Von Lutz D. an Oliver Toma

Und wenn Du was zu chartern oder trainieren suchst:

www.flybellanca.com

(Tage ohne Rückentrudeln? :-))

26. Juli 2017: Von Oliver Toma an Lutz D.

Hey Lutz,

das klingt tatsächlich verlockend!In Spa wäre ich auch recht zügig. Darauf komme ich sicherlich zurück. Details per PN.

Die Bellanca fliegt vermutlich recht ähnlich wie eine Decathlon, oder?

Der angebotene Instructor bist Du?

Cheers,

Oliver


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