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27. Januar 2016: Von Lutz D. an Tee Jay
Also hinsichtlich der Sitzplatzunfallversicherung kann das nicht stimmen, die hat ja ganz offensichtlich gezahlt, wie im Urteil zu lesen ist.

Hinsichtlich der Haftpflicht - Schuldhaft und rechtswidrig muss ein Handeln ja sein, damit es überhaupt eine Schadenersatzpflicht gibt. Schuldhaft handeln kann man sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich. Das gleiche gilt für die Rechtswidrigkeit. Meines Wissens schließt nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit die Zahlung der Haftpflichtversicherung aus. Die Begrenzung auf 100.000 SZR gilt nur, wenn Du weder fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt hast, also 'gar nichts dafür kannst'.
27. Januar 2016: Von Tee Jay an Lutz D.
Die 2x10.000 EUR der Sitzplatz Unfallversicherung hat gezahlt, ja. Aber bei der Gesamtsumme dürfte das eher einen Tropfen auf den heissen Stein darstellen. Und Unterlassung ist ziemlich eindeutig ein schuldhaftes Verhalten.
27. Januar 2016: Von Lutz D. an Tee Jay
TeeJay, schuldhaft muss es definitiv sein. Das ist kein Ausschlussgrund. Wo kein schuldhaftes Handeln, da gibt es in der Regel auch keinen Schadenersatz.

Aber genau wegen dieser Unwägbarkeiten war mein Vorschlag ja: Sitzplatzunfallversicherung in ausreichender Höhe abschließen.
27. Januar 2016: Von Markus Doerr an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Man muss ja auch nachweisen, dass man nicht schuldhaft gehandet hat
27. Januar 2016: Von Lutz D. an Markus Doerr
...aber nur für die Begrenzung auf 100.000SZR. Die ist man in jedem Falle los, egal was man tut. Und wenn ein Meteorit den Flieger trifft.
27. Januar 2016: Von Tee Jay an Lutz D.
Aber genau wegen dieser Unwägbarkeiten war mein Vorschlag ja: Sitzplatzunfallversicherung in ausreichender Höhe abschließen.

Gibt es die denn diese in entsprechend hinreichender Höhe? Ich kenne zumindest kein UL irgendeiner Flugschule, welches höher versichert ist, als die vorgeschriebenen 20.000 EUR. Diese müsste ja dann auf mindestens 1.5 bis 2 Mio laufen.
28. Januar 2016: Von Lutz D. an Tee Jay
Für den Kiebitz wurden mir 500.000€ für rund 250€ pro Jahr auf Invalidität angeboten (Passagierplatz).
Hier lesen doch Makler mit, vielleicht kann da ja mal einer aus der Deckung kommen.
28. Januar 2016: Von Tee Jay an Lutz D.
500.000 ist zwar nicht viel, würde aber in dem genannten Fall zumindest etwas helfen die "Last" abzufedern. Sicher, daß es wirklich eine Sitzplatz-Unfallversicherung war die ohne Klärung einer Schuldfrage zahlt?
28. Januar 2016: Von Lutz D. an Tee Jay
@Tee-Jay ich meine ja, jedenfalls verstehe ich die Versicherungsbedingungen so.

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