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Sonstiges | Meine Drohne und der Luftraum  
13. November 2015: Von Bernd Ernstberger  Bewertung: +4.33 [5]

Hallo!

Ich habe mich in diesem Forum angemeldet, weil ich gerne Feedback von Fachkundigen zur sicheren Bewegung mit meinem Quadcopter hätte.

Generell hat man den Eindruck es fliegen nur Hohlbrote mit Drohnen rum, wenn man Videos sieht wie Drohnen in den Strassenschluchten von New York rumeiern oder einmal über die Wolken steigen um die Aussicht über den selbigen zu genießen... gruselig. Das würde ich gerne besser machen. Leider wird man da als Drohnensteuernder ziemlich allein gelassen. Im Netz kursiert ein Haufen Unrat, die aktuell üblichen Drohnenhaftpflichtversicherungen sind zumindest fragwürdig und die geltenden Gesetze wirken irgendwie nicht so wirklich passend.

Ziel ist es ein Vorgehen für mich zu finden, mit dem ich möglichst sicher keine anderen Unbeteiligten in Gefahr bringe und man gut mit allen anderen Hobbytreibenden auskommt.
(Vielleicht kann man ja so eine Art "Drohnen Knigge" daraus machen...?)

Zum Kontext
Ich fliege eine selbst zusammengestellte TBS Discovery, das ist ein Quadrocopter.
grobe Eckdaten:
- <3kg Abfluggewicht
- ~800€ Investition
- ~60kmh Spitze
- ~10-20min Flugzeit
- Pilotenkamera zum Fliegen mit "Brille" (FPV)
- GPS / Barometer / Lagesensoren
- Steuersoftware: Arducopter (neben "normalen" Funktionen ein vollständiger Autopilot)
- LED Scheinwerfer

Funk und Frequenzen
Für den Copter brauche ich drei Frequenzen auf denen ich sende, hier hab ich mich bei den aktuell gängigsten freigegebenen bedient:
- Telemetrie 433Mhz (10mW maximale Sendeleistung, gedrosselt)
- Fernsteuerung 2,4Ghz (Standardfersteuerung)
- Video 5,8Ghz (25mW maximale Sendeleistung)
Ansonsten wird Empfangen:
- Kompass
- GPS

Flugzonen
Für die Flugzonen habe ich eine ICAO Karte der Umgebung.
Nicht fliegen darf man in den Flugzonen CTR / ED-R / ED-D / RMZ / TMZ, die anderen Flugzonen sind unerheblich da zu hoch (dazu unter Höhe).

Line of Sight (LOS)
Generell darf man ja nur so fliegen, dass man den Copter in Line-of-Sight Steuern kann. Dazu reicht es ja nicht, dass man ihn noch als Punkt erkennt, dazu muss ich ja sehen in welche Richtung er gerade steht, etc.
Steuern kann ich den Copter zwischen 5m und 100m um mich rum, je nach Lichtverhältnissen, Nebel...
Damit sollte sich der Copter nie weiter als 100m von mir wegbewegen (auch dazu später mehr).

Unbeteiligte
In dieser 100m Kugel um den Piloten dürfen sich keine Unbeteiligte aufhalten.

Passender Ort
Fliegen sollte man nur dort wo es auch mit gedundem Menschenverstand passt.
Dabei denke ich zum Beispiel an ein Parkhaus, die Chance hier etwas zu beschädigen ist sehr hoch und man sollte es einfach lassen.
Auch von Strassen, frequentierten Wanderwegen etc muss man viel Abstand halten.

FPV
Für den Flug über Pilotenkamera ist natürlich weiterhin LOS zu beachten.
Dadurch braucht man einen Spotter der die Drohne im Auge behält und ggf. die Fernsteuerung übernimmt.

Höhe
Angeblich ist es mit diesem Gewicht als Copter erlaubt im Luftraum G unterwegs zu sein, der is ja ziemlich hoch.
Eingegrenzt wird das natürlich mit der Höhe in der man einen Copter noch LOS Steuern kann, also irgendwas unter 100m.
Da Rettungshubschrauber etc auch hier noch unterwegs sind, hab ich an folgende "Regeln" gedacht:
1. Mit dem Copter im "Lighning Shadow" (https://what-if.xkcd.com/16/) bleiben, also nie der höchste Punkt in der Umgebung sein
2. Will man aus dem "Lighning Shadow" für z.B. Fotos eines Gebäudes von oben müssen besondere Umstände gelten:
-> Klares, gutes Wetter in einem übersichtliches Gebiet in dem man weit sehen kann, damit andere Flugobjekte in großer Distanz erkannt werden können (vom Boden aus!)
-> Nie ausserhalb LOS, nie über 100m

Autopilot />Arducopter unterstützt vollständig autonomes fliegen, z.B. Start hier, flieg dahin mit Höhe x und Geschwindigkeit y, mach ein Foto, Flieg nach da, Salto, zurück nach Hause, Landen.
Generell würde ich den Autopiloten nicht gänzlich abschreiben, aber in der Nutzung deutlich eingrenzen:
- Es müssen immer alle Gegebenheiten gegeben sein die auch beim normalen Fliegen gegeben sein müssen, also Spotter, "Lighning Shadow", LOS, Verbundene Fernsteuerung
- Der Pilot kann den Copter jederzeit übernehmen (d.h. er beäugt den genauso kritisch als würde er ihn selbst gerade steuern)
Das sollte auch das sein, was der Gesetzgeber vorschreibt.
Damit wäre es "erlaubt" z.B. die "Return to Launch" Funktion zu nutzen, sobald etwas passiert kann der Pilot die Kontrolle wieder übernehmen. ###-MYBR-###

Haftpflichtr />Eine entsprechende gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist natürlich vor dem Fliegen abzuschließen.
Hier ist zu beachten, dass aus der Haftpflicht Einschränkungen entstehen können, z.B. kein FPV, kein Autopilot, kein Indoor...

Software Sicherheitseinrichtungen
- Radio Failsafe: Verliert der Copter die Verbindung mit der Fernsteuerung, landet er
- Geofence-Kugel 100m um den Startpunkt, trifft der Copter den Fence landet er

Was man weiterhin nicht in der Hand hat sind Fehlverhalten der Elektronik oder Software. Wenn der Copter damit einfach in eine Richtung losfliegt und auf nichts mehr reagiert hat man natürlich Pech...

Was fällt euch noch ein?
Was sollte man noch beachten?
Was ist falsch oder was passt nicht?
Ich hab hier öfter vor "FLARM" gelesen, gäbe es sowas auch für Copter?

Im übrigen scheint die Gesetzgebung langsam den Copter Hype hinterherzuhinken:
Es soll in Zukunft einen Führerschein für Kleindrohnen geben und auch eine verpflichtete Attributierung.

13. November 2015: Von Peter Oltmann an Bernd Ernstberger Bewertung: +1.00 [1]

hi,

wenn alle Drohnenbesitzer so denken würden wie du, und sich über ihr Hobby solche Gedanken machen würden, gäbe es überhaupt keine Probleme..........

Klingt alles soweit ganz plausibel, was du schreibst. selbst, wenn man es so in Gesetze gießen würde, gehe ich davon aus, dass es genug Idioten gibt, die sie dann auch ignorieren.

lg Peter

13. November 2015: Von Stefan K. an Bernd Ernstberger
Alles soweit korrekt.....würde noch empfehlen, falls der Papst oder Obama in Deutschland unterwegs sind, ein paar NOTAMs zu lesen.Nicht das plötzlich die Polizei neben dir steht.... :-))
13. November 2015: Von  an Stefan K.
NOTAMs sind wahrscheinlich wirklich die kniffeligste Thematik und es müssen gar nicht Obama oder der Papst sein, so etwas wie die Flugverbotszone um die Eutiner Polizeischule zum Drohnenfliegen üben reichen schon für unangenehme Besuche.
13. November 2015: Von Alexander Callidus an Bernd Ernstberger
Das klingt sehr durchdacht und vernünftig.
Mir wäre die Höhe am wichtigsten: Wenn Deine Drohne einen Flieger im Cockpitbereich oder im Propellerkreis trifft, ist sie kaputt und der Pilot ist wahrscheinlich tot. Trifft sie nur die Flügel, ist wahrscheinlich nur eine Reparatur von 1x.xxx Euro fällig. Trifft sie das Höhenleitwerk mancher Flugzeugtypen, ist der Pilot tot. Piloten müssen eine Mindesthöhe von 150m einhalten. Es gibt aber wie immer im Leben auch mal welche, die aus irgendwelchen Gründen, und sei es, weil Flugschüler und Fluglehrer eine "Notlandung" üben, tiefer fliegen. Genauso wird es bei Dronenpiloten welche geben, die die 100m als 1xxm auffassen.

Mir wäre also wohl, wenn ich mich darauf verlassen könnte, daß ich im Umkreis von 5km um einen Flugplatz gar keine und anderswo über 100m keine Drohnen antreffe.

13. November 2015: Von Stefan K. an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]
Dies ist aber durch LoS und FPV nur mit Beobachter ausreichend abgedeckt....solange sich keine lautlosen E Flieger am Himmel tummeln, hat man wirklich Zeit genug einem Flugzeug oder Hubschrauber auszuweichen.
Alles andere wäre für Modellflieger ein Albtraum....
13. November 2015: Von Alexander Callidus an Stefan K.
Einen Kollisionskurs Flieger-Drohne kann doch vom Boden keiner erkennen - oder wie meinst Du das?

In welchem Höhenband fliegen denn Modellflieger, wenn sie einfach nur "Spaß haben" wollen oder z.B. bei Flugshows, wo liegen die Gipfel der hochgezogenen Fahrtkurven? Ist das für die eine Einschränkung, wenn sie sicher unter 100m bleiben müssen?
13. November 2015: Von Stefan K. an Alexander Callidus
Natürlich erkennt man einen Kollisionskurs..... lateral würde ich allerdings nicht ausweichen, sondern immer nur nach unten.... und das geht schneller als du Piep sagen kannst.
Hotliner oder Jets mit E oder Kerosin Antrieb erreichen bessere Flugleistungen als jede DE... Klasse und gerade Jets müssen großräumig geflogen werden.
13. November 2015: Von Tee Jay an Bernd Ernstberger
Folgende Infos fehlen:

offiziell ist FPV nur mit einer 2. Person erlaubt, also jemand der neben Dir steht und mit aufpasst.

Flüge über bewohntem Gebiet nur mit vorheriger Info an das zuständige Ordnungsamt. Flüge über "naturschutzrechtlichen Schutzgebieten" - Achtung dazu zählen auch Wasserschutzgebiete! - die jeweiligen Behörden. Mein Tipp: Neben der allg. Aufstiegsgenehmigung und Versicherungspolice auch dieses Schreiben dabei haben, wenn besorgte Anwohner die Polizei anrufen und diese nachschaut. Sieht so aus.

Im Umkreis von 1,5 km um Flugplätze (Achtung gilt für alle auch kleine Segelflugplätze!) nur mit Info und Genehmigung des jeweiligen Flugleiters oder Luftaufsicht.

Dass sich 100 Meter im Umkreis keine Personen aufhalten dürfen ist Schmarn, Du darfst diese nur nicht anfliegen oder überfliegen. Den Start- Landebereich sollte gesichert sein.

Ein Drohnenbenutzer ist gemäß NfL 1 281 /13 verpflichtet:

  1. Für die Beurteilung der luftfahrtspezifischen Belange sind die von den Flugsicherungsorganisationen herausgegebenen aktuellen Luftfahrerkarten, -handbücher sowie das aktuelle VFR-Bulletin zu verwenden.

Wie eine Person ohne fliegerischen Hintergrund sich im AIS der DFS aber zurechtfinden will, das bleibt mir jedoch verborgen. Ich wage zu behaupten, das macht keiner.

Schwierig ist es immer dann, wenn eine Cam unter der Drohne/dem Modell hängt. Es gibt Urteile, wo bei einer Cam eine gewerbliche Absicht unterstellt wird. Ja schon das Posten von Luftbildern im Internet (öffentlicher Raum) ist nicht mehr mit der Privatnutzung zu erklären, da dieses ja öffentlich zugänglich gemacht wird. Aber ich bin da kein Jurist und wir reden da immer von Einzelfallbetrachtungen, die sich schlecht übertragen lassen.

Auf jeden Fall solltest Du (zum Eigenschutz) eine Versicherung abschliessen, die Luftbildaufnahmen mit einschliesst wenn Du im öffentlichen Raum jenseits von Privatgrund oder Modellfliegerplätzen herumfliegen möchtest.

Ds BMVBS hat vor ein paar Jahren diese Zusammenfassung rausgebracht...

Persönlich empfehlen tue ich immer eine gewerbliche Nutzung im Auge zu halten. Die Mehrkosten lassen sich so wunderbar als Ausgaben geltend machen... sofern man jeglichen Verdacht der Liebhaberei von sich weisen kann... und hey, wenn im Jahr ein paar Aufträge mit dabei rum kommen, da sag ich doch nicht nein, die Beste Art sein Hobby quer zu finanzieren ;-)


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