Folgende Infos fehlen:
offiziell ist FPV nur mit einer 2. Person erlaubt, also jemand der neben Dir steht und mit aufpasst.
Flüge über bewohntem Gebiet nur mit vorheriger Info an das zuständige Ordnungsamt. Flüge über "naturschutzrechtlichen Schutzgebieten" - Achtung dazu zählen auch Wasserschutzgebiete! - die jeweiligen Behörden. Mein Tipp: Neben der allg. Aufstiegsgenehmigung und Versicherungspolice auch dieses Schreiben dabei haben, wenn besorgte Anwohner die Polizei anrufen und diese nachschaut.
Sieht so aus.
Im Umkreis von 1,5 km um Flugplätze (Achtung gilt für alle auch kleine Segelflugplätze!) nur mit Info und Genehmigung des jeweiligen Flugleiters oder Luftaufsicht.
Dass sich 100 Meter im Umkreis keine Personen aufhalten dürfen ist Schmarn, Du darfst diese nur nicht anfliegen oder überfliegen. Den Start- Landebereich sollte gesichert sein.
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Für die Beurteilung der luftfahrtspezifischen Belange sind die von den Flugsicherungsorganisationen herausgegebenen aktuellen Luftfahrerkarten, -handbücher sowie das aktuelle VFR-Bulletin zu verwenden.
Wie eine Person ohne fliegerischen Hintergrund sich im AIS der DFS aber zurechtfinden will, das bleibt mir jedoch verborgen. Ich wage zu behaupten, das macht keiner.
Schwierig ist es immer dann, wenn eine Cam unter der Drohne/dem Modell hängt. Es gibt Urteile, wo bei einer Cam eine gewerbliche Absicht unterstellt wird. Ja schon das Posten von Luftbildern im Internet (öffentlicher Raum) ist nicht mehr mit der Privatnutzung zu erklären, da dieses ja öffentlich zugänglich gemacht wird. Aber ich bin da kein Jurist und wir reden da immer von Einzelfallbetrachtungen, die sich schlecht übertragen lassen.
Auf jeden Fall solltest Du (zum Eigenschutz) eine Versicherung abschliessen, die Luftbildaufnahmen mit einschliesst wenn Du im öffentlichen Raum jenseits von Privatgrund oder Modellfliegerplätzen herumfliegen möchtest.
Ds BMVBS hat vor ein paar Jahren diese Zusammenfassung rausgebracht...
Persönlich empfehlen tue ich immer eine gewerbliche Nutzung im Auge zu halten. Die Mehrkosten lassen sich so wunderbar als Ausgaben geltend machen... sofern man jeglichen Verdacht der Liebhaberei von sich weisen kann... und hey, wenn im Jahr ein paar Aufträge mit dabei rum kommen, da sag ich doch nicht nein, die Beste Art sein Hobby quer zu finanzieren ;-)