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Luftrecht und Behörden | Digitale Flugbücher unzulässig?! Lächerlich!  
25. Mai 2015: Von Frank Hemer 
Schon vor langer Zeit bin ich mit meinem Logbuch auf eine ausschließlich elektronische Variante umgestiegen.
In der Rubrik "Aktuelles" im Bereich Luftverkehr des RP Kassel findet man derzeit folgende Information:

Zum Führen von Flugbüchern
Die Führung des Flugbuches nach § 120 Abs. 1 LuftPersV sowie des Bordbuches nach § 30 Abs. 1 LuftBO hat in schriftlicher und gebundener Form (kein Ringbuch) zu erfolgen. Eine ausschließliche elektronische Führung der Logbücher ist angesichts der Bedeutung der Fälschungssicherheit der Bücher für die Wahrung des zivilen, nicht gewerblichen Luftverkehrs derzeit unzulässig.


Das ist doch einfach nur lächerlich!
25. Mai 2015: Von Erik N. an Frank Hemer
Vor allem deshalb, weil das Buch ja mitgeführt werden muss und im Falle eines Unfalles gern mal mit verbrennt.
26. Mai 2015: Von Achim H. an Frank Hemer
Das ist nicht nur lächerlich, das ist schlichtweg Phantasie irgendeines Beamten. Solange im Gesetz nicht "schriftlich und gebunden" steht und kein letztinstanzliches Urteil diese Anforderung ableitet, ist das Wunschdenken.

Würd ich nix drauf geben. Ein Richter wird sich im Falle des Falles am Fahrtenbuch fürs Auto orientieren.

Vor allem deshalb, weil das Buch ja mitgeführt werden muss und im Falle eines Unfalles gern mal mit verbrennt.

Das Logbuch des Piloten muss nicht mitgeführt werden, es muss nur innerhalb einer angemessenen Frist vorgezeigt werden können.
26. Mai 2015: Von Wolff E. an Achim H.
Achim, was ist denn eine angemessene Frist seitens der Behörde in Bezug auf das Flugbuch? Ich denke, das würde viele interessieren. Gerade in Zusammenhang mit der 90 Tage Regel bestimmt nicht unwichtig.
26. Mai 2015: Von Achim H. an Wolff E.
Die Rechtssprechung sagt dazu "ohne schuldhafte Verzögerung": Unverzüglichkeit

Wenn die Oma ins Krankenhaus kommt oder die Bahn streikt und es deswegen ein paar Tage länger dauert, ist das OK.

Wenn ich kontrolliert werde und es gefällt mir nicht, dann zeige ich mein Pilotenlog nicht. Wenn ich es nachreiche, dann habe ich Gelegenheit die Situation zu überdenken, mich mit einem Experten zu beraten, etc. Zeige niemals dem Staat etwas, auf das er kein Anrecht hat... Natürlich sag ich nicht "Ich zeig's nicht" sondern "ich hab's nicht dabei, weil bei einem Unfall mit Brand wäre das sonst weg" genauso wie ich der Polizei bei der Kontrolle auf die Frage "wohin fahren Sie" nicht sage "das geht Sie einen Scheißdreck an" sondern mir irgendwas ausdenke.
26. Mai 2015: Von  an Frank Hemer
Gab es nicht letztens den Bericht, dass mit einer der nächsten EASA Regelungen das elektronische Logbuch explizit eingeführt wird? War das in den Vorschlägen für diesen Herbst? Danach haben wir dann "nur" noch das Problem, dass sich deutsche Behörden gerne nicht an übergeordnete EU Gesetze und Verordnungen halten, aber das schieben wir dann zu den Juristen der AOPA. Es wird Zeit, dass man diese regionalen RP-Kleinfürstentümer abschafft, mindestens für Luftfahrtangelegenheiten.
26. Mai 2015: Von Markus Doerr an Frank Hemer
Ich führe seit 1991 ein elektronisches Flugbuch und drucke meine Seiten mal aus.
Damals hat es das Luftamt Nord BYLAN anerkannt, das kann doch heute nicht falsch sein.
LuftPersV? Hat die überhaupt noch Gültigkeit für Lizenzen nach EASA?
26. Mai 2015: Von Pascal H. an Markus Doerr
In dem Zusammenhang mal eine andere Frage, die mich gerade beschäftigt:

Ich habe vor ~ 3 Jahren ebenfalls auf elektronisch umgestellt, in Form des seinerzeit von der DFS angepriesenen "Aviator Elogbook" Letztes Jahr hatte ich schon einmal das Vergnügen, nach einer Windows-Neuinstallation das Programm neu installieren zu müssen. (Geht nicht, neuer Installationscode, 15€, uargs).

Nun war letzte Woche wieder mal eine Neuinstallation fällig. Leider rührt sich bei "Aviatorsoft" nichts - die Mailadresse aus dem Impressum lässt mittlerweile alle Mails als unzustellbar zurückgehen, Telefonnummern oder eine Kontaktfunktion gibt es sicherheitshalber gar nicht erst.

Kennt jemand eine brauchbare Alternative, oder hat eine Idee wie ich das Programm erstmal wieder eingesetzt bekomme?

Eine Software, die ich nicht nach Belieben neu Installieren kann will ich langfristig eh nicht haben.
26. Mai 2015: Von Achim H. an Pascal H.
Das alte Problem aller EDV-Lösungen. Nicht für die Ewigkeit und man ist abhängig.

Mir ging es ähnlich, ich hab mit LogTen auf iOS angefangen und durch die Arroganz des Herstellers gibt es das nur auf iOS was ich aber nicht mehr benutze. Außerdem hat man irgendwann einfach das Programm umbenannt, um nochmals kassieren zu können.

Beim Umstieg werde ich jetzt etwas Webbasiertes verwenden mit dem Hauptaugenmerk auf einen guten Export in gebräuchliche Dateiformate. Oder ich mach mir das selbst in Google Docs. Nochmal wiederhole ich den Fehler nicht.
26. Mai 2015: Von Kurt Huwig an Achim H.
Ich führe meines auch im Google Docs. Geht auf dem Smartphone und am PC, was will man mehr?
26. Mai 2015: Von Markus Doerr an Kurt Huwig
Wie macht ihr das mit Endorsements?
26. Mai 2015: Von Achim H. an Markus Doerr
Aus Gründen der Manipulationssicherheit sollte man die Seiten regelmäßig ausdrucken, unterschreiben und abheften. So einen Ausdruck würde ich abzeichnen lassen.

Aber ist man nicht irgendwann für alles "endorsed"? :-)
26. Mai 2015: Von Malte Höltken an Achim H. Bewertung: +6.00 [6]
Aber ist man nicht irgendwann für alles "endorsed"?

Nur wenn man sich wirklich für die Fliegerei interessiert und die Lizenz zum weiterlernen nutzt. Wobei sich für einige Endorsements auch die Gelegenheit bieten muß. Ich habe Zugriff auf 6 Flugzeuge die ich für Selbstkosten bewege und da ist der Anreiz sich einen Flieger zu chartern, nur um SLPC oder Glasscockpit im Logbuch stehen zu haben doch recht gering. Mit Spornrad, Variable Pitch und RG hat man doch ehrlich gesagt einen Großteil der SEP abgedeckt...

Zum Logbuch: Ich persönlich genieße das handschriftliche führen des Buches und auch das stöbern in den alten Büchern. (Für das Protokoll: Natürlich leite ich daraus keine Notwendigkeit für andere Piloten ab, dies ebenfalls zu tun.) Was mich allerdings interessieren würde ist, wieviele Einträge ihr so macht, wie häufig ihr Seiten ausdruckt, welche Statistiken euch wichtig sind, ob Ihr die elektronischen Monitoringfunktionen (90 Tage, Nachtlandung, Mindeststunden, Startarten, Schlepps, Termine für Übungsflüge und Checkrides, etc.) benötigt oder nutzt.

Zeigen musste ich das Flugbuch noch nicht. Hätte damit auch kein Problem, solange der Kontrolleur nicht zu neidisch wird :-)
26. Mai 2015: Von Hubert Eckl an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]
Sehr schöner Beitrag Malte.. Wo kann ich unterschreiben?

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