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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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26. Mai 2015: Von Achim H. an Frank Hemer
Das ist nicht nur lächerlich, das ist schlichtweg Phantasie irgendeines Beamten. Solange im Gesetz nicht "schriftlich und gebunden" steht und kein letztinstanzliches Urteil diese Anforderung ableitet, ist das Wunschdenken.

Würd ich nix drauf geben. Ein Richter wird sich im Falle des Falles am Fahrtenbuch fürs Auto orientieren.

Vor allem deshalb, weil das Buch ja mitgeführt werden muss und im Falle eines Unfalles gern mal mit verbrennt.

Das Logbuch des Piloten muss nicht mitgeführt werden, es muss nur innerhalb einer angemessenen Frist vorgezeigt werden können.
26. Mai 2015: Von Wolff E. an Achim H.
Achim, was ist denn eine angemessene Frist seitens der Behörde in Bezug auf das Flugbuch? Ich denke, das würde viele interessieren. Gerade in Zusammenhang mit der 90 Tage Regel bestimmt nicht unwichtig.
26. Mai 2015: Von Achim H. an Wolff E.
Die Rechtssprechung sagt dazu "ohne schuldhafte Verzögerung": Unverzüglichkeit

Wenn die Oma ins Krankenhaus kommt oder die Bahn streikt und es deswegen ein paar Tage länger dauert, ist das OK.

Wenn ich kontrolliert werde und es gefällt mir nicht, dann zeige ich mein Pilotenlog nicht. Wenn ich es nachreiche, dann habe ich Gelegenheit die Situation zu überdenken, mich mit einem Experten zu beraten, etc. Zeige niemals dem Staat etwas, auf das er kein Anrecht hat... Natürlich sag ich nicht "Ich zeig's nicht" sondern "ich hab's nicht dabei, weil bei einem Unfall mit Brand wäre das sonst weg" genauso wie ich der Polizei bei der Kontrolle auf die Frage "wohin fahren Sie" nicht sage "das geht Sie einen Scheißdreck an" sondern mir irgendwas ausdenke.

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