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Sonstiges | Kunstflug und andere Besonderheiten im Luftraum der RMZ  
9. Februar 2015: Von Fliegerfreund Uwe 

Hallo zusammen,

wir haben bei uns in EDGS eine RMZ, es wurde gesagt das dort nur noch Kunstflug mit Flugplan durchgeführt werden darf und es auch Einschnitte im Nachtflug geben wird. Bitte daher um weitere Infos!

Danke

9. Februar 2015: Von Achim H. an Fliegerfreund Uwe
RMZ hin oder her, es ist Luftraum G und somit gelten die Regeln für diesen Luftraum. Allerdings ist der E um die RMZ herum abgesenkt und das schränkt dann den Kunstflug ein.
9. Februar 2015: Von C. B. an Fliegerfreund Uwe
Kunstflug in kontrolliertem Luftraum geht nun mal nur mit Flugplan und Freigabe. Tut aber nicht weh und funktioniert unkompliziert.
Welche Auswirkungen soll die RMZ für den Nachtflug haben? Gestaffelt wird weder in G noch in E, eine Freigabe brauchst Du auch nicht dafür.
9. Februar 2015: Von Fliegerfreund Uwe an C. B.

Ohne Flugplan bei nachts fliegen wenn man den Platz in Sicht hat, das ist dann im Luftraum E auch nicht mehr möglich?! Oder nur im Tiefflug?

9. Februar 2015: Von C. B. an Fliegerfreund Uwe Bewertung: +1.00 [1]
Ein Flugplan ist nach SERA aufzugeben für einen Flug, der nachts durchgeführt werden soll und über die Umgebung des Flugplatzes hinausführt. Von kontrolliertem Luftraum ist da keine Rede! Sprich: Du kannst in der Platzrunde ohne Flugplan auch in E einfliegen.

Aber ganz abgesehen davon muss man keine Angst vor der Aufgabe eines Flugplans haben. Das geht ganz einfach im Netz oder auch telefonisch. Aber BITTE nicht nach der Landung vergessen, den Plan auch wieder zu schließen!
9. Februar 2015: Von Christian Weidner an C. B. Bewertung: +1.00 [1]
Moin,

entweder mein Wissensstand ist schon überholt, oder es ist ein leider viel zu weit verbreiteter Irrglaube, daß man für Kunstflug im kontrollierten Luftraum in Deutschland einen Flugplan braucht.
Siehe hierzu auch
NFL1 59/11 :
https://luftverkehr.de/index.php?option=com_content&view=article&id=839:c2011-1-059&catid=39:bekanntmachungen&Itemid=88

Viele Grüße,

Christian
9. Februar 2015: Von C. B. an Christian Weidner
NfL 1-252-14 (Flugpläne)

2. Flugplanpflicht
.

.

7) ein Kunstflug im kontrollierten Luftraum und über Flugplätzen mit Flug- verkehrskontrolle.

9. Februar 2015: Von C. B. an Christian Weidner
Ok, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Die Ausnahmen, die o.g. NfL ermöglichen, kannte ich auch nicht. Allerdings frage ich mich, was wohl einfacher ist...

Mit SERA könnte man sogar argumentieren, dass die Übermittlung der relevanten Daten zur Erlangung einer Freigabe als Flugplanabgabe gilt.
9. Februar 2015: Von Fliegerfreund Uwe an C. B. Bewertung: -0.67 [1]
Danke Danke...also alles Käse, hatte mich schon gewundert, weil mit dem gesunden Menschenverstand für mich nicht erklärbar!!
Für mich heißt der Luftraum jetzt QMZ das Q steht für quaken oder SMZ S für sinnlos...
9. Februar 2015: Von Andreas Konzelmann an Fliegerfreund Uwe
Eine RMZ geht nur bis 1000 ft GND, Mindesthöhe für Kunstflug ist 1500ft. Beide stören sich also nicht ;-)
10. Februar 2015: Von Fliegerfreund Uwe an Andreas Konzelmann

Falsch, es geht hier um die Absenkung des Luftraums E...ist aber bereits alles geklärt! Die Info mit dem Flugplan ist definitiv falsch! Auch Behördenvertreter können mal irren, das wurde bereits von "höchster Stelle" bestätigt!

Danke für die Unterstützung

10. Februar 2015: Von Markus Doerr an Fliegerfreund Uwe
Das mit den 1500ft steht so in §8 LuftVO. In der neuen LuftVO sollen das dann 1700ft werden.
Warum nicht gleich 2500ft. Warum muss das verschärfter werden.
Nach SERA ist das den nationalen Gesetzgeber aufgetragen.

SERA.3130 Kunstflüge

Kunstflüge dürfen nur durchgeführt werden im Einklang mit

a) Rechtsvorschriften der Union oder, falls anwendbar, nationalen Rechtsvorschriften für Flugbetrieb, der von Mitglied­ staaten geregelt wird, und

b) gemäß den einschlägigen Informationen, Hinweisen und/oder Freigaben der zuständigen Flugverkehrsdienststelle.


Hier dürfen die Regeln, aber nach dem Motto: ein bisschen verschlimmern geht immer.

Die Flieger wehren sich eh nicht.

10. Februar 2015: Von Fliegerfreund Uwe an Markus Doerr

Ich bin mit dem Service in Siegerland super zufrieden, da gibt es ein Miteinander was gefällt, Kommunikation wird auf einem hohen Level geführt und letztendlich geht es um die Förderung des Flugsport, die Jungs vom Turm sehen sich als Dienstleister und Unterstützer der Luftfahrt, das ist gut so und soll auch so bleiben. Gefahr erkannt Gefahr gebannt!

UK

10. Februar 2015: Von Markus Doerr an Fliegerfreund Uwe
Siegerland entscheidet doch nicht über die neue LuftVO?
10. Februar 2015: Von Andreas Konzelmann an Markus Doerr
Diese neue LuftVO wird mir immer unsympatischer.
An vielen Stellen wird aus dem Entwurf zitiert, aber gefunden habe ich diesen bisher nirgens.
Kann man diesen Entwurf irgendwo ansehen, einsehen oder downloaden?

Gruß
Andreas
10. Februar 2015: Von Markus Doerr an Andreas Konzelmann
Ich hab da so eine Kopie. Aber ist ja alles im Fluß.

11. Februar 2015: Von Fliegerfreund Uwe an Markus Doerr

Das wäre schön wenn die das hier vor Ort entscheiden würden, dann gäbe es sicherlich diesen Blödsinn nicht!

11. Februar 2015: Von Tobias Schnell an Fliegerfreund Uwe
Welchen Blödsinn genau meinst Du jetzt?

Tobias
12. Februar 2015: Von Helge Zembold an Fliegerfreund Uwe
Hallo Uwe,

wie läuft denn in EDGS die Zusammenarbeit mit Breitscheid, die ja auch in eurer RMZ liegen, aber auf einer anderen Frequenz funken? Gibt es da irgendwelche Absprachen?

Und eine Frage an die Gemeinde: Weiß jemand, ob es die Möglichkeit gibt, eine RMZ nur HX einzurichten? So wie ich die Vorschrift interpretiere, gilt die RMZ in D als H24, also immer. Beim googlen bin ich aber auch schon auf Hinweise gestoßen, dass dies in anderen Ländern nicht so ist. Leider sind diese Quellen nicht hundertprozentig belegt, aber vielleicht hat jemand von euch Infos aus dem europäischen Ausland?

Hintergrund ist, dass wir mit unserem Segelfluggelände in der RMZ eines Werksflugplatzes liegen, der an den Wochenenden geschlossen ist. Da wir meistens an den Wochenenden fliegen, müssen wir jetzt also asap nach dem Start auf eine Frequenz wechseln, die definitiv nicht besetzt ist. Für den Anflug gilt das gleiche, wir müssen den Einflug auf einer unbesetzten Frequenz melden zu einem Zeitpunkt, wo wir schon in unsere eigene Platzrunde einfliegen. Ich weiß, es ist ein Sonderfall, aber gerade deshalb versuchen wir jetzt eine Lösung zu erarbeiten, um das ganze etwas sinnvoller zu gestalten. Hat jemand eine Idee?

Grüße, Helge Zembold
12. Februar 2015: Von Richard Georg an Helge Zembold Bewertung: +1.00 [1]
was nützen da unsere schlauen Sprüche? Mit dem Betreiber des Werksflugplatzes an eine Tisch setzen und das Problem besprechen. Miteinander reden und nicht übereinander.
12. Februar 2015: Von Lothar Ka an Helge Zembold
Siehe Betriebsabsprache von EDMQ mit EDPR....
funktioniert gut. ....
Bei An bzw Abflügen zwischen N und E erfordern Funkkontakt nur mit EDMQ
Bei sonstigen Abflügen in der Platzrunde über 1000 ft agl steigen oder Funkkontakt mit EDPR
Bei sonstigen Anflügen erst frühzeitig Kontakt mit EDMQ, dann kurz mit EDPR oder oberhalb 1000 ft in die Platzrunde. ...
Die bisherige Platzrunde Süd für die langsamen Flieger wurde gestrichen
EDMQ hört die Frequenz von EDPR mit
12. Februar 2015: Von Helge Zembold an Richard Georg
Mit denen reden wir und haben auch schon gute Absprachen getroffen, die während der Betriebszeiten des Platzes gelten. Aber der Betreiber kann eben nicht entscheiden, dass die RMZ nicht gilt, wenn der Flugplatz geschlossen ist. Das ist eher eine Behördensache - deshalb meine Frage, ob es die RMZ auch als HX gibt.
12. Februar 2015: Von Helge Zembold an Lothar Ka
Hallo Lothar,

so weit, so gut, aber auch in Eurer Betriebsabsprache steht drin, dass (sinngemäß) wenn kein Flugbetrieb in EDPR stattfindet, dann die Regelungen der RMZ gelten, es also KEINEN Sektor ohne Kommunikationspflicht gibt. Wie läuft das also an den Wochenenden?

Grüße, Helge
12. Februar 2015: Von Richard Georg an Helge Zembold
dann mit Behörde reden. Meine Erfahrung, die sind bei uns sehr kooperativ und an einer guten Lösung auch interresiert. Die wollen doch auch so wenig Ärger wie möglich.
12. Februar 2015: Von Lothar Ka an Helge Zembold
Helge, kein Problem. EDMQ und EDPR informieren sich gegenseitig telefonisch über Aufnahme und Beendigung des Betriebs.
Wer in EDMQ landen will, sollte einfach frühzeitig mit EDMQ Funkkontakt aufnehmen und bei Bedarf sich noch mit EDPR abstimmen.
Da in D Pflicht zum Flugleiter besteht, ist die ständige RMZ auch kein Problem für eine Landung

In Schweden zB kann man außerhalb der Betriebszeiten auch auf einem RMZ Platz landen, da ist dann festgelegt, dass der Funkkontakt zB mit FIS auf zu nehmen ist
Kein bestätigter Funkkontakt, keine Landung
dadurch wird sicher gestellt, dass jeweils nur ein IFR Flug in der RMZ ist. ....

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