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Hallo alle miteinander
Ich habe eine Frage, und zwar, ich bin Luxemburger, habe eine französische UL Lizenz, und darauf krieg ich jetzt bald meine Funklizenz eingetragen, welche französisch ist. Wie läuft das nun ab, wenn ich mit meinem UL von Frankreich nach DE fliege. Da muss ich ja einen Flugplan aufgeben, und mich dann bei der Informations-Frequenz melden, für den Grenzüberflug. Da ich deutsch und englisch fliessend spreche(auch den Flugfunk), wie ist es da mit der Legalität, da ich ja nur eine französische Funklizenz habe. Laut Gesetz ist aber der Einflug eines ausländischen UL´s innerhalb der EU erlaubt ohne Sondergenehmigung. Ein BZF gibt´s in Frankreich nicht in der Art wie in DE.
vielen lieben dank
mfg
Marc
PS. Auf Nachfrage beim LBA und beim DAeC sowie beim DULV konnte mir niemand eine Antwort geben, nur halt, dass ich einfach nur losfliegen soll, da ich ja Deutsch könnte, das wäre schon so in Ordnung.
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Wenn du in Luxemburg und Frankreich für deine Lizenz keinen extra Funkschein brauchst und du fliegst eine LX oder F zugelassene Maschine und du kannst dich brauchbar im Funk verständigen, dann kannst du höchstens in einer Kontrolle über den LP Eintrag in der Fluglizenz stolpern. Im besten Fall hast du in der Lizenz LP englisch, deutsch und französisch stehen, dann ist alles gut. Mit nur englisch und französisch wird es halt auf einem GER only Platz im Zweifelsfall eng. Nachdem die Franzosen im letzten Jahr einige deutsche Piloten wegen der fehlenden LP französisch angeschissen haben, muss man auch mit ein paar Retourkutschen rechnen.
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"Nachdem die Franzosen im letzten Jahr einige deutsche Piloten wegen der fehlenden LP französisch angeschissen haben, muss man auch mit ein paar Retourkutschen rechnen."
selbst erlebt? Oder von einem Bekannten, der es von seinem Onkel und der wiederum von seinem Sohnemann gehört hat? Ich kann's mir nicht vorstellen und hab es die letzten Jahre nicht erlebt. Was ich auch GEHÖRT(!) habe ist, dass sie Engländer ("LP FR, Monsieur?") gerne mal unter die Lupe nehmen/genommen haben...
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hallo
eine LP english, german, French oder was auch immer gibt es im französischen UL schein nicht.
aber da ich nicht vorhabe kontrollierte plätze anzufliegen, sondern nur plätze mit Info Freq, wie schaut das denn da aus?
mfg
Marc
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An kontrollierten Plätzen hat man in aller Regel die Möglichkeit englisch zu funken, problematisch sind die unkontrollierten Plätze. Wobei ich selten von Ramp Chacks an unkontrollierten Plätzen gehört habe, das Risiko also eher gering ist.
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Meine eigenen, teuren, Erfahrungen: - April 2013, LFAT Le Touquet = ramp check, Ermahnung und 80 Euro Bußgeld für fehlende LP FR, hätte ich englisch gefunkt wäre nix passiert. Da stand der Kontrolletti mit Handfunke amtlich am Platz, hat mitgehört und dann gezielt Tickets verteilt
- Mai 2013, LFOM Lessay = ramp check, Platz PPR und nach der Landung stand da ein Unifomierter, 140 Euro Bußgeld und wenn die nicht gleich bezahlt werden, dann grounded
- Mai 2013, LFRF Granville Mt Saint Michel = ramp check, 50 Euro Bußgeld
Im Juni habe ich dann meinen LP 4 Frensch gemacht, weil es mir einfach zu doof wurde.
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in welche Lizenz wurde denn LP FR 4 eingetragen?
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..wo hast du das LP-french gemacht - und kann man die Adresse weiterempfehlen?
Gruß TK
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Das ist genügend Grundlage um einen eigenen Thread aufzumachen und ein Witzebuch drüber zu schreiben ... auch nach einem 3/4 Jahr hat sich niemand gefunden, der mir erzählen konnte wie man das in eine Part-FCL eintragen lassen kann. Also fliege ich immer noch mit der Waschzettel-Prüfungsbescheinigung.
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aber wir reden hier von Ultraleicht, nicht von PPL ? die Gesetzgebung ist doch anders beim UL da dies ja keine EASA Lizenzen sind, oder?
marc
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Abendkurs und Prüfung habe ich im Aeroclub Belfort Chaux (LFGG) abgelegt - war OK, aber diese Tests sind irgendwie die späte Rache des Sprachlabors ... jedenfalls wenn man einen Prüfer mit Profilneurose hat, aber das hatten wir schon mal ;-).
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Frei nach Radio Eriwan, im Prinzip ja, ABER - dadurch das UL nationale Angelegenheit sind, darf man dann die lokalen Besonderheiten des jeweiligen Landes studieren. Mir fallen mir spontan einige lokale Spezialitäten ein (Dänemark: alles easy, Österreich: LP und kein Einflug in C oder SRA, Tschechien: LP verpflichtend für alle Piloten - mit persönlichen Ausnahegenehmigungen ...).
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Ein UL wird doch nicht mit einer ICAO-Lizenz geflogen und LP ist eine ICAO-Sache.
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Korrekt, aber dadurch dass das keine ICAO Lizenz ist, kann jedes Land eigene Regeln dafür erlassen - und sie haben alle ...
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genau so habe ich das auch verstanden...mir wurde wie gesagt beim DAeC und beim LBA gesagt, dass solange ich mich verstaendigen kann, es kein Problem gibt...
Marc
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wo finde ich denn die genauen regeln dafür? für DE...
dies habe ich auf der EMF.AERO seite gefunden
Germany I
Permission required no
Contact address Luftfahrt Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenck Straße 26
38108 Braunschweig
Germany
Contact person
Telephone +49 531 2355 0
Fax +49 531 2355 710
E-mail
Website www.lba.de
MLA association DAeC
Bundeskommission Ultraleicht
Address Hermann-Blenck Straße 28
38108 BRAUNSCHWEIG
Germany
Telephone +49 179 1070567 or +49 531 23540 54
Fax +49 2431 81992 or +49 531 23540 11
E-mail wolfgang.lintl@t-online.de
Website https://www.daec.de/sportarten/ultraleichtflug/
National Aeroclub DEUTSCHER AERO CLUB e.V.
Address Hermann-Blenck Straße 28
38108 BRAUNSCHWEIG
Germany
Telephone +49 (531) 2 35 40 54
Fax +49 (531) 2 35 40 11
Email info@daec.de
Web https://www.daec.de
Comments:
Minimum of € 1.000.000 third party insurance is obligatory.
Transponder must be used in the TMZ (Transponder Mandatory Zones).
The transponder code 7000 is in use (since March 17 2007).
According to Article. 5 ICAO foreign MLA's are allowed to fly into Germany without a special
permission (since January 9th 2004)
Germany II
Permission required no
Contact address Luftfahrt Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenck Straße 26
38108 Braunschweig
Germany
Contact person
Telephone +49 531-2355-0,
Fax +49 531-2355-710
E-mail
Website www.lba.de
MLA association DULV - Deutscher Ultraleichtflugverband
Mühlweg 9
1577 Großerlach-Morbach
Germany
Address Mühlweg 9
71577 Großerlach-Morbach
Germany
Telephone +49 7192 9301 40
Fax +49 7192 9301 439
E-mail jkonrad@dulv.de
Website https://www.dulv.de
National Aeroclub no membership in a National Aeroclub
Address
Telephone
Fax
Email
Web
Comments:
Transponder must be used in the TMZ (Transponder Mandatory Zones)
The transponder code 7000 is in use (since March 17 2007).
According to Article 5 ICAO foreign MLA's are allowed to fly into Germany without
a special permission (since January 9th 2004)
Der Herr Lintl hat mir auf anfrage mitgeteilt, dass es da nichts wirklich gibt, und dass ich wohl unbesorgt fliegen könnte
mfg
Marc
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..man braucht doch auch für den deutschen UL-Schein kein BZF (oder hat sich das geändert...?).
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John - in LFOM die 140€, gab es die auch wegen fehlender LP FR 4? Oder wegen nicht beachteten PPR?
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Wegen LP4 und wegen des beachteten PPR - wenn der Kontrollhengst nicht gewusst hätte, dass ich komme, wäre der gar nicht zur Kontrolle an den Platz gekommen ... so seine eigene Aussage.
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also alle drei Bußgelder wg. LP, schon der Hammer. Wir diskutieren in einem anderen, englischsprachigen Forum euroga.org gerade diese Sache. Keiner dort hatte bisher eine Strafe kassiert, deshalb sind Deine Fälle sehr interessant und man würde gerne etwas von Dir hören. Schau mal unter dem thread "Flying into French Language Only airfields" nach ...
gruss Norbert
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Ich schau mir das mal an und eigentlich könnten wir das hier dann schliessen, oder?
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schliessen ist toll gesagt...leider hab ich immer noch keine richtige antwort auf meine Frage...da ich ja nicht über ICAO Lizenzen und LP geredet habe...das Thema ist nur leider dahin abgedriftet...
danke aber für den vorschlag zum schliessen!
Marc
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