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Luftrecht und Behörden | Verzollungsnachweis nach mehr als 30 Jahren  
27. Dezember 2013: Von Hendrik Hoppe 

Hat jemand Erfahrung mit dem pragmatischen Nachweis der Verzollung nach mehr als 30 Jahren und ohne auffindbare Importpapiere?

Das LFZ ist derzeit D Reg. und soll auf eine N Reg, aber in Deutschland verbleiben. Weder der damalige Importeuer noch das LBA oder das verantwortlich Hautzollamt hat noch Unterlagen. Sicher ist das das LFZ verzollt ist und auch mehr als 30 Jahre in Deutschland zugelassen ist. Klar ist auch das der Zeitpunkt des Imports jenseits der Aufbewahrungsfrist und auch der Verjährung für die Verzollung liegt.

Die Frage bleibt wie belegt man die Verzollung in einem Land der EU mit einem drängenden IFR Flugplan im Rücken? Die Vorlage eines Deutschen Kaufvertrages wird hier den Italienischen/ Französischen/…. Zöllner nur mäßig beindrucken. Auch der Verweis das das LFZ ja mehr als 30 Jahre in Deutschland registriert war mit entsprechendem Nachweis der Umregistrierung.

Ich fliege seit 15 Jahren N Reg und hatte solche Situationen schon aber eben immer mit alten Zollpapier und großem Bundesadler drauf.

Daher meine Fragen. Hat schon jemand Erfahrungen mit dieser Thematik? Kann man sich einen Verzollungsnachweis oder ähnliches auch nach nachträglich erstellen lassen (bitte nicht bei jeder Ausreise neu)?


Danke Hendrik

28. Dezember 2013: Von Marco Scheuerlein an Hendrik Hoppe
Frag mal bei ACG nach..(siehe Werbeanzeige hier im Forum)die machen mit N-Reg evtl. kann man dir da weiterhelfen.

Kenn mich zwar selber mit Zoll und N-Reg nicht so aus, aber mir stellt sich spontan die Frage ob man bei einem Kennzeichenwechsel in der Art nicht wenns blöd läuft erneut verzollen muß..denn letztlich führst das Flugzeug zumindest auf dem Papier aus Europa aus und die Besitzverhältnisse gehen ja damit auch in ein Drittland.

aber das war jetzt nur ein Gedankengang, ohne wie gesagt davon eine große Ahnung zu haben. Was ich jedoch noch in Erinnerung habe ist, das wenn ein verzollter Flieger auf D.reg oder die eines anderen EU landes soll, dann muß er nicht mehr verzollt werden.

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