Hat jemand Erfahrung mit dem pragmatischen Nachweis der Verzollung
nach mehr als 30 Jahren und ohne auffindbare Importpapiere?
Das LFZ ist
derzeit D Reg. und soll auf eine N Reg, aber in Deutschland verbleiben. Weder der
damalige Importeuer noch das LBA oder das verantwortlich Hautzollamt hat noch
Unterlagen. Sicher ist das das LFZ verzollt ist und auch mehr als 30 Jahre in
Deutschland zugelassen ist. Klar ist auch das der Zeitpunkt des Imports jenseits
der Aufbewahrungsfrist und auch der Verjährung für die Verzollung liegt.
Die Frage bleibt
wie belegt man die Verzollung in einem Land der EU mit einem drängenden IFR Flugplan
im Rücken? Die Vorlage eines Deutschen Kaufvertrages wird hier den
Italienischen/ Französischen/…. Zöllner nur mäßig beindrucken. Auch der Verweis das das LFZ ja mehr als 30 Jahre in Deutschland registriert war mit entsprechendem Nachweis der Umregistrierung.
Ich fliege seit
15 Jahren N Reg und hatte solche Situationen schon aber eben immer mit alten Zollpapier
und großem Bundesadler drauf.
Daher meine
Fragen. Hat schon jemand Erfahrungen mit dieser Thematik? Kann man sich einen
Verzollungsnachweis oder ähnliches auch
nach nachträglich erstellen lassen (bitte nicht bei jeder Ausreise neu)?
Danke Hendrik
R-###mso-tstyle-colband-size:0;
mso-style-noshow:yes;
mso-style-priority:99;###-MYBR-###mso-style-parent:"";
mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;
mso-para-margin-top:0cm;
mso-para-margin-right:0cm;
mso-para-margin-bottom:10.0pt;
mso-para-margin-left:0cm;###-MYBR-###line-height:115%;
mso-pagination:widow-orphan;
font-size:11.0pt;
font-family:"Calibri","sans-serif";
mso-ascii-font-family:Calibri;
mso-ascii-theme-font:minor-latin;
mso-hansi-font-family:Calibri;
mso-hansi-theme-font:minor-latin;}###-MYBR-###