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28. Dezember 2013: Von Marco Scheuerlein an Hendrik Hoppe
Frag mal bei ACG nach..(siehe Werbeanzeige hier im Forum)die machen mit N-Reg evtl. kann man dir da weiterhelfen.

Kenn mich zwar selber mit Zoll und N-Reg nicht so aus, aber mir stellt sich spontan die Frage ob man bei einem Kennzeichenwechsel in der Art nicht wenns blöd läuft erneut verzollen muß..denn letztlich führst das Flugzeug zumindest auf dem Papier aus Europa aus und die Besitzverhältnisse gehen ja damit auch in ein Drittland.

aber das war jetzt nur ein Gedankengang, ohne wie gesagt davon eine große Ahnung zu haben. Was ich jedoch noch in Erinnerung habe ist, das wenn ein verzollter Flieger auf D.reg oder die eines anderen EU landes soll, dann muß er nicht mehr verzollt werden.

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